Finanzen & Recht
Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum – um was geht’s?

In den letzten Jahren sind die Eigentumswohnungen immer wichtiger und beliebter bei den Menschen geworden, dies gilt besonders für Paare und auch Singles. Jedoch ist hier eine gute Recherche über seine Bewohner und das Objekt selbst notwendig vor dem Kauf.

9 Februar 2016

Grundsätzlich sollte klargestellt werden, dass es sich bei dem Stockwerkeigentum um eine spezielle und besondere Form des Miteigentums handelt. Erwirbt eine Person das Stockwerkeigentum, so erwirbt der Käufer bzw. die Käuferin sich einen Anteil am gesamten Grundstück und Gebäude. Hier dürfen auch nur bestimmte Bereiche bzw. Einheiten des Gebäudes benutzt und von innen ausgebaut werden. Eingetragen wird der Anteil am Stockwerkeigentum im Grundbuch, was eines Wert von Hundertstel oder Tausendstel hat.

Die Rechte und Pflichten

Die Preise von Familienhäusern sind generell sehr hoch, so dass der Erwerb einer Eigentumswohnung meistens dem Käufer viel billiger kommt. Jedoch gibt es hier Unterschiede in Sachen Preise. Abhängig ist dies von der Lage und dem Ausbaustandard des Objekts. Trotz dessen kostet eine Eigentumswohnung i.d.R. weniger. Auch in Sachen Tragung der Kosten gibt es hier Unterschiede zwischen einem Einfamilienhaus und einer Eigentumswohnung. Bei einer Eigentumswohnung trägt der Käufer nicht die kompletten Kosten für den Boden und den Grund. Er beteiligt sich viel mehr an dem Anteil vom Bauland. Durch diese Art und Weise ist es auch für Personen mit einem kleineren Geldbeutel möglich, sich eine Eigentumswohnung zu leisten.

Auch in der Verwaltung der der Nutzung der Wohnung ist der Eigentümer des Stockwerkes völlig frei. Es hat zudem das Recht, die gemeinschaftl. Teile wie der Keller oder ein Lift zu benutzen. Des Weiteren ist eine Teilnahme an der Stockwerk-Eigentümer durch den Besitz eines Stockwerkes möglich. Ausserdem hat er noch die Möglichkeit seine Stimmen abzugeben und Anträge zu stellen. Diese Versammlung findet i.d.R. einmal im Jahr statt und befasst sich mit den wichtigen und aktuellen Themen. Der Eigentümer des Stockwerkes trägt im Gegensatz dazu einen Beitrag zu den Lasten des Betriebs sowie der Unterhaltung und der Verwaltung der Liegenschaft bei.

Durch Eigentum eines Stockwerkes als Teil der Gemeinschaft

Der Eigentümer eines Stockwerkes muss sich im Klaren sein, dass er durch diesen Besitz an die Gemeinschaftsordnung gebunden ist. Deshalb ist vor diesem Kauf einer Wohnung wichtig, sich genau über die Regeln im Haus und deren Hausordnung zu informieren. Auch wird ein Blick auf die jährl. finanziellen Leistungen an Kosten für das gemeinsch. Eigentum empfohlen. Hierzu zählen u.a. Kosten und Gebühren für den laufenden Unterhalt, Prämien für Versicherungen und auch die Einlagen in den Erneuerungsfonds. In diesem Fond wird eine jährliche Reserve für z.B. grössere anfallende Arbeiten oder auch Ersatz technischer Maschinen und Anlagen angelegt.

Neben den finanziellen sowie rechtlichen Aspekten muss auch auf die sozialen Gegebenheiten bei dem Kauf einer Eigentumswohnung eingegangen sein. Vom Stockwerkeigentümer wird als Teil der Gemeinschaft ein gewisses Mass an Rücksichtsnahme, Toleranz und Konfliktfähigkeit verlangt. Hier ist auch klar, dass nicht jede Entscheidung des Besitzers die Interessen und das Einverständnis der Gemeinschaft trifft. Dadurch entstehen Konflikte, welche für die Gemeinschaft durchaus belastend sein können. Deshalb ist der Erwerb eines Stockwerkes eher für Menschen, die Kompromisse eingehen können.

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