Finanzen & Recht
Stockwerkeigentum Erneuerungsfonds

Stockwerkeigentum Verwalter

Ein Stockwerk mit mehreren Eigentümern muss, vergleichbar mit einem Mehrfamilienhaus mit Mietparteien, ebenfalls verwaltet werden. In vielen Belangen des Alltags unterscheiden sich die Stockwerkeigentümer von den Mietern in dem Haus mit mehreren Stockwerken und Familien „lediglich“ durch das Eigentum an ihrem Stockwerk, an ihren eigenen vier Wänden.

14 August 2015

Üblich und gängige Praxis ist es, die Verwaltung des Stockwerkes einem professionellen Unternehmen, dem Haus-/Stockwerkverwalter zu übertragen. Das ist ein externer Fachmann, der mit Berufsausbildung, Berufserfahrung, Knowhow und Manpower mehrere bis hin zu einer Vielzahl von Stockwerken verwaltet. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 712 ZGB, des Zivilgesetzbuches.

Stockwerkeigentum Verwalter – die Wahl

Der Stockwerkeigentum Verwalter wird von den Stockwerkeigentümern vertraglich bestellt. Das Beschluss- und Entscheidungsgremium der Stockwerkeigentümer ist die Eigentümerversammlung. Sie ist ein Gremium, in dem jeder Eigentümer mit Sitz und Stimme vertreten ist. Die Eigentümerversammlung wiederum wird durch einen Vorstand oder Beirat vertreten. Der besteht aus mehreren Personen, vorzugsweise aus drei oder fünf als ungerade Personenzahl. Kleinere Stockwerkeigentümergemeinschaften verzichten auf dieses Gremium und treffen alle Entscheidungen selbst in der Eigentümerversammlung. Sie entscheiden in einzelnen Fällen, wer von ihnen die Themen vorbereitet, die anschliessend in diesem Gremium beschlossen werden.Einer der wichtigen Beschlüsse ist die Bestellung einer Hausverwaltung. Die wird so gehandhabt wie andere Ausschreibungen von Dienstleistungen auch. Ein oder mehrere interessierte Hausverwaltungen reichen ihre Bewerbung ein und stellen sich sowie ihr Unternehmen persönlich vor. Weiteren Aufschluss gibt die Webpräsenz jeder einzelnen Hausverwaltung. In der entscheidenden Sitzung der Eigentümerversammlung wird darüber abgestimmt, welcher der Bewerber, wie es heisst, den Zuschlag bekommt.

Wahl per Abstimmung

Für die Wahl des Stockwerkeigentum Verwalters ist ein formelles Abstimmungsverfahren erforderlich. Die Stockwerkeigentümer müssen auf mehrere Wahlvorgänge vorbereitet sein und vorab darüber abstimmen, ob offen oder geheim gewählt wird. Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute, in den weiteren Wahlgängen die relative Mehrheit. Absolute Mehrheit heisst mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen. Relativ ist eine andere Formulierung für einfache Mehrheit. In diesem Falle ist derjenige als Verwalter gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt; und zwar unabhängig von der tatsächlichen Stimmenzahl.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Wahlvorgang ist die Klarheit darüber, dass für diese Entscheidung die Stimmenzahl der anwesenden Stockwerkeigentümer zugrundegelegt wird; losgelöst davon, wie viel Stockwerkeigentümer es tatsächlich gibt. Absolute und relative Mehrheit werden am folgenden Beispiel deutlich.

  • Neun Stockwerkeigentümer nehmen stimmberechtigt teil. Der Kandidat ist im ersten Wahlgang zum Verwalter gewählt, wenn minestens fünf gültige Stimmen auf ihn entfallen.
  • Erhält der Bewerber weniger Stimmen, wird ein zweiter Wahlgang notwendig. Hier reicht die relative, die einfache Mehrheit. Wenn von drei Bewerbern einer vier, einer drei und einer zwei Stimmen erhält, dann bekommt derjenige mit vier Stimmen den Zuschlag für den Verwalterposten, obwohl er nicht die absolute Mehrheit von fünf Stimmen erreicht hat.
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[…] einmal im Jahr abgehalten werden. Die Einberufung der jährlichen Versammlung erfolgt von der Verwaltung des Stockwerkeigentums. Obwohl sie eine wichtige Rolle spielt, gibt der Gesetzgeber nur wenige Vorschriften zum Ablauf der […]

Urs Lehmann
2 Jahre zuvor

Was ist wenn der Verwalter keine Versammlung einberuft?