Finanzen & Recht
Stockwerkeigentum Gebäude

Stockwerkeigentum Verwaltung

Die Schweizer entdecken das Wohnen im Stockwerkeigentum als Trend für ihre Zukunft. Doch Eigentum verpflichtet nicht nur, es muss auch anständig verwaltet werden. Denn in einer Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern gibt es eine ganze Reihe von Angelegenheiten, die geregelt werden müssen. Weil die passende STWE Verwaltung auch für eine gute Stimmung unter den Stockwerkeigentümern sorgt, sollte die Auswahl ordentlich überlegt und abgewogen sein.

23 März 2017

Stockwerkeigentum Verwaltung – von den Eigentümern bestellt

Für die Erledigung alltäglicher Aufgaben bestellt die Versammlung der Eigentümer eine Stockwerkeigentum Verwaltung. Sie ist ihr ausführendes Organ und ihr obliegt der Vollzug der Aufgaben. die ihr vertraglich und gesetzlich zugewiesen wurden. Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer schließt einen Vertrag mit der Verwaltung, worin die detaillierten Pflichten, diverse Bestimmungen, wie auch das Honorar der Verwaltung festgehalten sind.

Dem Verwalter kommen bei der STWE grosse Kompetenzen zu. Er vertritt nicht nur die Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen aussen sondern übernimmt auch alle wichtigen Verwaltungsangelegenheiten. Ausserdem führt er die gemeinschaftlichen Gelder und ist in dieser Funktion zuständig für sämtliche Abrechnungen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stockwerkeigentümer bei der Auswahl ihrer Verwaltung genau hinschauen. Grundsätzlich geht es nämlich nicht nur um den Preis, den sie für die SZWE Verwaltung zahlen müssen. Ein genau so wichtiges Kriterium für die Wahl der Stockwerkeigentum Verwaltung ist deren Qualität. Ist sie kompetent und gut, überwacht und koordiniert sie alle Unterhaltsarbeiten, dann spart sie der Eigentümerschaft eine Menge Geld.

Was eine STWE Verwaltung kostet

Natürlich bildet das Honorar der Stockwerkeigentum Verwaltung einen ausführlich diskutierten Streitpunkt. Grundsätzlich sind beide Parteien frei bei dessen Vereinbarung. Möglich ist es, dass die Stockwerkeigentum Verwaltung den eigenen Aufwand auf der Basis geleisteter Stunden verrechnet. In der Praxis macht das wenig Sinn, denn der Arbeitsaufwand kann durchaus schwanken. Damit wäre es nicht möglich, die jährliche durchschnittliche Belastung zu eruieren. Deshalb wird in der Regel ein Grundhonorar fixiert. Es beträgt meist 2000 bis 3000 Franken. Hinzugerechnet wird pro Wohnung ein Pauschalbetrag. Dieser liegt bei 250 bis 600 Franken. Für ein 10-Familien-Haus kommt man so auf Kosten für die STWE Verwaltung von etwa 8000 Franken.

Die richtige Verwaltung finden

Selbstverständlich hat die Stockwerkseigentümergemeinschaft konkrete Vorstellungen von einer guten Stockwerkeigentum Verwaltung. Weil das persönliche Engagement wichtig ist, sollte sich der für die STWE Verwaltung eingesetzte Sachbearbeiter immer genügend Zeit nehmen, wenn es um Fragen und Belange der Eigentümer geht. Übernimmt ein Unternehmen die Stockwerkeigentum Verwaltung, sollte sie für das betreffende Objekt am besten stets die selbe Person einsetzen. Dann gehen die Eigentümer sicher sein, dass „ihr“ Sachbearbeiter zu jeder Zeit Bescheid weiss. Nicht zu unterschätzen ist ausserdem der Vorteil, wenn die STWE Verwaltung für alle Stockwerkeigentümer rund um die Uhr zu erreichen ist.

Um die geeignete Stockwerkeigentümer Verwaltung zu wählen, muss man ganz unterschiedliche Offerten einholen und deren Leistungen vergleichen. Bei unserem Partner Gryps.ch können Sie ganz bequem und unverbindlich  3 Offerten von regionalen Immobilienverwaltungen einholen und miteinander vergleichen.

Verlangen Sie immer aussagekräftige Referenzen, bevor Sie sich entscheiden. So lässt sich gut in Erfahrung bringen, ob die infrage kommende Firma ausreichend Empirie bei der STWE Verwaltung mitbringt. Langjährige Verträge zwischen Eigentümern und Verwaltung sind keine gute Option. Sind die Eigentümer mit der Verwaltung nicht zufrieden, sollte der Ausstieg aus dem Vertrag schnell gelingen. Stockwerkeigentümer können einen Vertrag zur Verwaltung selbstverständlich ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Bei kleineren Eigentümergemeinschaften dürften das andere Erfordernisse sein als bei grossen Stockwerkeigentümergemeinschaften. Nötigenfalls hilft es, die Kompetenzen der Verwaltung zu beschränken.

Ausstieg für Unzufriedene

Und was kann eine Gemeinschaft von Eigentümern tun, wenn die Stockwerkeigentum Verwaltung nicht anständig ihren Pflichten nachkommt? Das Recht sieht die Möglichkeit vor, die Verwaltung zu jeder Zeit abzusetzen. Umstritten ist dabei jedoch, ob es eine Kündigungsfrist geben muss. Um hier Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann das Verfahren für den Ausstieg bereits im Vertrag zur Stockwerkeigentum Verwaltung festgehalten werden.

Eigentümer sollten nicht selbst verwalten

Kleine Eigentümergemeinschaften setzen gern auf die selbst vorgenommene Verwaltung. Diese Idee ist heikel, selbst wenn sie Geld spart. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern, kann eine solche Verwaltung einfach nicht neutral sein. Es besteht die Gefahr, dass Stockwerkeigentümer Zweckgemeinschaften bilden und sich im schlimmsten Fall gegeneinander verbünden. Das stört den Hausfrieden. Eine externe Verwaltung lässt diesen Klüngel nicht zu und ist deshalb die beste Variante.

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