Gebäude & Energie
Heizung

Was ist, wenn die Heizung spinnt?

Es ist sehr ärgerlich, wenn gerade im Winter die Heizung ausfällt. So ist es wichtig, dass der Fehler gleich gefunden und behoben wird. Gerade in der kalten Jahreszeit kühlen die Wohnräume sehr schnell aus.

10 Januar 2016

Oft lässt sich der Defekt mit wenigen Handgriffen beheben. Jedoch auch, wenn ein Monteur gerufen werden muss, so kann der Hausbesitzer schon selbst nach den Ursachen suchen. Gerade bei der Kälte ist schnelles Handeln erforderlich. So kann dann der Heizungsmonteur auch zur Reparatur die passenden Ersatzteile mitbringen.

Auf zur Fehlersuche

Wird der Heizkörper nur im unteren Teil warm, so könnte sich Luft in der Heizung befinden. Hier muss entlüftet werden und das kann der Hausbesitzer selbst erledigen. Dazu wird einen Entlüftungsschlüssel oder Zange benutzt. Damit wird das Entlüftungsventil aufgedreht und bleibt so lange offen bis Wasser austritt. Damit der Fussboden nicht nass wird, ist unter das Ventil ein Gefäss aufzustellen.

Bleibt die Heizung trotz Entlüftens weiterhin kalt, dann kann der Fehler beim Thermostatventil liegen. Das mechanische Thermostat besitzt einen abnehmbaren Thermostatkopf. Die Stopfbuchse ist als Ventilunterteil fest installiert. Oft sitzt der Ventilstift in der Stopfbuchse und ist durch Ablagerungen fest. So kann der Thermostatkopf abgenommen werden und der Stift ist vorsichtig mit der Zange zu erfassen. Bleibt dieser Stift weiterhin fest, dann ist ein Austausch des Thermostatkopfes vorzunehmen. Oft ist aber auch der Austausch des Thermostatventils erforderlich.

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Pflichten des Vermieters beim Heizungsausfall

Bemerkt der Mieter, dass im Winter seine Heizung nicht auf Touren kommt, dann ist sofort der Vermieter oder Hauswart zu informieren. Sind beide nicht zu erreichen, dann kann ein Reparaturservice mit der Reparatur beauftragt werden. Kein Mieter muss in der Kälte in seiner Wohnung ausharren. Hier muss aber der Mieter auch die gesetzlichen Vorschriften beachten und einhalten. Das ist im Artikel 422 des Obligationsrechts geregelt. Die Kosten für die Reparatur muss der Vermieter übernehmen. Es ist wichtig, dass jeder Mieter vor dem Winter den Zugang zu den Heizungsräumen überprüft. Ist dieser Raum verschlossen und nicht zugänglich, dann kann auch keine Reparatur erfolgen.

Fällt die Heizung öfters aus, dann kann der Mieter eine Reduktion einer Miete vornehmen. Bei einem wiederholten Heizungsausfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter darauf hinzuweisen. Das sollte mit einem eingeschriebenen Brief erfolgen und somit ist die Nachweisspflicht gegeben. Erst wenn der Fehler nicht umgehend behoben wird, dann darf der Mieter eine Mietzinsreduktion fordern. Die Höhe ist Ermessenssache. Als Faustregel gilt, beträgt die Raumtemperatur im Winter bei 16 Grad, dann kann der Nettomietzins bis zu 20 Prozent gekürzt werden.

Empfehlung: Jede Heizung muss im Herbst, auf den Winter vorbereitet werden. Diese Prozedur sollte von der Heizungsfirma vorgenommen werden. Das sind Profis und schauen sich die Heizung genau an. Mit dieser regelmässigen Wartung läuft die Heizung ohne Probleme über den Winter. Das erhöht auch die die Lebensdauer der Heizung und der Energieverbrauch kann gesenkt werden.

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