Finanzen & Recht
Immobilien bei Scheidung

Was passiert bei Scheidung mit der Immobilie?

Von der persönlichen Tragödie ganz abgesehen – eine Scheidung bringt viele finanzielle Probleme mit sich – nicht zuletzt, weil gemeinsam Angeschafftes geteilt werden muss. Besonders schwierig ist dies bei Immobilien. Gut hat es dann derjenige, der Buch geführt hat über die Zahlungen am Gebäude.

13 Oktober 2015

Welcher Güterstand ist gültig?

Diese Frage steht bei einer Scheidung vor allen anderen. Denn gibt es einen Ehevertrag, können alle möglichen Konstrukte gewählt worden sein. Ansonsten gilt die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung, die besonders häufig auftritt.

Es erfolgt dabei eine Trennung in Eigengut und Errungenschaften. Das Eigengut ist alles, was vor der Ehe im Besitz eines der Partner war, oder diesem während der Ehe allein zu gefallen ist, wie Schenkungen oder Erbschaften. Die Errungenschaft bezeichnet alles, was das Paar in der gemeinsamen Zeit angeschafft hat. Diese wird hälftig geteilt.

Bei einer solchen Errungenschaftsbeteiligung sind im Normalfall beide Partner Eigentümer der Immobilie, die nun zum aktuellen Verkehrswert geschätzt wird. Dann bekommt jeder den Teil, den er beim Erwerb beigesteuert hat, sowie vom Rest (was zwischenzeitlich den Wert erhöht hat) die Hälfte.

So kann die Immobilie geteilt werden

Denkbar ist, dass ein Partner die Liegenschaft behält und den anderen Partner auszahlt. Weiterhin ist es möglich, die Immobilie zu veräussern und den Gewinn aufzuteilen. Besonders, wenn das Haus noch mit einer Hypothek belastet ist, kommt es oft zu diesem Fall, da ein Partner allein die Raten nicht stemmen kann. Als dritter Fall ist auch denkbar, dass sich beide Partner einigen, das Eigentum beizubehalten. Darauf sollte man sich aber nur einlassen, wenn davon auszugehen ist, dass es in der Folge nicht um Kosten und Nutzen Ärger gibt.

Was passiert bei Gütertrennung?

Lebt das Paar im Güterstand der Gütertrennung, so hat jeder sein Eigentum, das er im Falle einer Scheidung mitnimmt.

Auch möglich: Gütergemeinschaft. In diesem Fall muss ein Ehevertrag geschlossen worden sein. Die Gütergemeinschaft ist vergleichbar mit einer Erbengemeinschaft. In diesem Fall sind es ideelle Hälften, die den Partnern gehören, über die sie auch nur gemeinsam entscheiden können.

Fazit:

Hilfreich kann es sein, über den Kapitalfluss für eine Immobilie Buch zu führen. Denn so kann im Falle einer Scheidung nachgewiesen werden, wer welche Mittel in den gemeinsamen Besitz zuführte.

 

 

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