Sanierung
Kellerboden mit Wasser

Wasser im Keller – Sofortmassnahmen, Versicherung und Prävention

Für Wasser im Keller braucht es nicht unbedingt starke Regenfälle. Schon ein Rohrbruch in der Nachbarwohnung oder ein defektes Rücklaufventil reichen aus, damit der Keller unter Wasser steht. Wer im Notfall schnell und richtig reagiert, kann den Schaden in Grenzen halten. Durch präventive Massnahmen ist es zudem möglich, den Wasserschaden bereits im Ansatz zu verhindern. Hilft auch das nicht, sollten Wohnungsbesitzer besser gut versichert sein – denn nicht immer übernimmt die Police die kompletten Kosten.

11 November 2016

Sofortmassnahmen ergreifen

Wer feststellt, dass sich der eigene Keller mit Wasser füllt, sollte zunächst die Ursache hierfür herausfinden. Darauf aufbauend können dann direkt Gegenmassnahmen ergriffen werden:

  • Hochwasser / Unwetter
    Hierbei kommt es zu einem flächendeckenden Wassereinbruch im gesamten Keller. Die Feuerwehr sollte schnellstmöglich informiert werden, denn nur sie kann den Raum effizient auspumpen.
  • Grundwasserspiegel
    Massive und längere Regenfälle können dafür sorgen, dass der Grundwasserspiegel ansteigt. Dagegen hilft es nur, die eigenen Kellerwände ausreichend gegen drückendes Grundwasser abzudichten. Hierfür sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
  • Rohrbrüche
    Entgegen der allgemeinen Meinung sind Rohrbrüche ein vergleichsweise kleines Problem. Die betroffene Stelle ist meist gut zu finden. Dennoch sollte möglichst schnell ein Handwerker gerufen werden, der sich des Problems annimmt. Bis dieser eintrifft ist es ratsam, die tropfende Stelle mit Handtüchern und Eimern abzudecken, so dass das Wasser nach Möglichkeit nicht direkt in die Wände ziehen kann.

Präventive Massnahmen gegen Wasser im Keller

Um Schäden bereits im Ansatz zu vermeiden, können bauliche Massnahmen durchgeführt werden. Insbesondere verstärkte Mauern helfen dabei, dass Wasser gar nicht erst in den eigenen Keller eindringen kann. Schwachpunkte stellen zudem Kellerfenster da, die im Gegensatz zu den übrigen Fenstern meist nur unzureichend abgedichtet sind.

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Je nach Kanton ist es möglich, ein Gesuch um einen Beitrag an die sogenannten Objektschutzmassnahmen zu stellen. In diesem Fall beteiligt sich die eigene Gebäudeversicherung an einem Teil der Ausgaben für die Umbauten. In Luzern sind es beispielsweise zwischen 20 und 40 Prozent der Kosten, welche die Versicherung trägt.

Welche Schäden übernimmt die Versicherung?

Trotz aller Sofort- und Präventivmassnahmen lassen sich Wasserschäden nicht gänzlich vermeiden. Wichtig ist es, die kaputten Gegenstände wenn möglich irgendwo zu lagern und zu fotografieren. Gerade bei teuren Möbeln möchte der Versicherungsspezialist oftmals noch einen eigenen Blick auf die Sachen werfen, um sich ein genaueres Bild des Schades machen zu können.

Wichtig: Der Besitzer des Kellers ist gesetzlich dazu verpflichtet, schadensmindernde Massnahmen zu ergreifen. Wer beispielsweise darauf verzichtet, die Feuerwehr bei einem Volllaufen des Kellers zu rufen, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz. Anschließend geht es darum, den Schaden genau festzustellen und die zuständige Versicherung auszumachen:

  • Hausratsversicherung
    Alle Gegenstände, die im Keller gelagert werden, zahlt die eigene Hausratsversicherung – sofern eine entsprechende Police abgeschlossen wurde.
  • Gebäudeversicherung
    Hat das Wasser elektronische Anlagen oder Wände zerstört, ist hingegen die Gebäudeversicherung für den Schaden zuständig.
  • Elementarschaden-Fonds
    Es kann vorkommen, dass sich die Schäden ausserhalb des Hauses befinden. Beispielsweise kann ein teurer Garten vom Hochwasser zerstört werden. Für diese Fälle gibt es einen speziellen eidgenössischen Fonds: den Elementarschadenfonds. Sofern der Schaden höher als 500 Franken liegt, kann hier eine Entschädigung beantragt werden.
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