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Wohnungsauflösung – Eine Checkliste

Eine Wohnungsauflösung geschieht aus vielen verschiedenen Gründen. So kann der Todesfall eines nahen Verwandten dazu führen, dass dessen alte Wohnung aufgelöst wird. Aber auch der eigene Nachwuchs und der damit verbundene Umzug in eine größere Immobilie können für eine Wohnungsauflösung sprechen. Die allgemeine Vorgehensweise ist dabei komplett unabhängig vom Grund der Auflösung und kann anhand der folgenden Checkliste vollzogen werden.

11 November 2016

Erbschein, Mietvertrag und Abos

Sofern es sich um eine Wohnungsauflösung aufgrund eines Todesfalls handelt, sollte zunächst der Erbschein bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Anschliessend wird die Wohnung beim Vermieter unter Vorlage des Dokuments gekündigt. Zudem sollten Sie bei der Wohnungsauflösung folgende Abos und Verträge kündigen:

  • Strom
  • Wasser
  • Gas
  • Telefon
  • TV
  • Zeitungen

Renovierungsarbeiten durchführen

Entsprechend den Bestimmungen im Mietvertrag, muss der Mieter oder dessen Erbe eventuell Renovierungsarbeiten an der Wohnung durchführen. Oftmals müssen bei einer Wohnungsauflösung vor allem die Wände wieder weiss gestrichen werden. Auch kleinere Reparaturen sind vom Mieter vorzunehmen, sofern es sich nicht um übliche Verschleisserscheinungen handelt.

Planung der Wohnungsauflösung

Je nach Grösse der Wohnung kann dessen Auflösung viel Zeit und Arbeitseinsatz erfordern. Wohnungsinhaber sollten sich daher genau überlegen, ob sie die Wohnungsauflösung in Eigenregie durchführen oder eine Entrümpelungsfirma beauftragen. Meist empfiehlt sich ein Mix aus beiden Varianten. Vor allem kleinere Möbel und wichtige Erinnerungsstücke sollten selbst aus der Wohnung transportiert werden. Nicht mehr benötigte Gegenstände oder besonders schweres Mobiliar wird dann anschliessend von den Fachleuten entsorgt.

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Organisation der Auflösung in Eigenregie

Wer sich dafür entscheidet, die Wohnung komplett selbst aufzulösen, muss besonders strukturiert vorgehen. Zunächst sollten Familie oder Freunde um Hilfe gebeten werden, denn ganz allein lässt sich der Arbeitsaufwand nicht bewältigen. Weil ein grosser Teil der Wohnung im Müll landen wird, ist zudem ein Container für den Sperrmüll zu organisieren. Sofern grössere Möbelstücke wirklich selbst aus der Wohnung geschafft und anschliessend weiter genutzt werden, sollte ein grösserer Transporter gemietet werden. Weitere Schritte der Vorbereitung:

  • Möbel mit Zetteln für die Helfer beschriften: Was wird entsorgt und was nicht?
  • Essen und Getränke bestellen
  • Helfer schon vorher grob koordinieren und bestimmten Zimmern oder Gegenständen zuordnen
  • Ausreichend stabile Umzugskisten bereitstellen (Tipp: Kisten immer beschriften und niemals zu schwer befüllen)

Gute Entrümpelungsfirmen erkennen

Entgegen ihres Rufs arbeiten Entrümpelungsfirmen in der Regel zuverlässig und transparent. Dennoch existieren einige schwarze Schafe, so dass auf folgende Aspekte bei der Suche nach einer Firma geachtet werden sollte:

  • Offene und transparente Preise, am besten direkt auf der Homepage.
  • Festpreise bieten beiden Seiten Planungssicherheit und schützen vor unerwünschten Überraschungen auf der Rechnung.
  • Es empfiehlt sich, mindestens 3 Angebote einzuholen, weil die Preise zwischen den Anbietern teils um 50 bis 150 Prozent schwanken.
  • Ein kostenloser Besichtigungstermin ist keine Pflicht, zeugt aber von Seriosität und Kundenorientierung.
  • Das Unternehmen muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, schliesslich kann es bei der Wohnungsauflösung immer zu kleineren Zwischenfällen kommen.

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Beauftragung der Firma mit der Wohnungsauflösung

Sobald ein passendes Unternehmen gefunden ist, wird ein Termin für die Auflösung vereinbart. Dabei gilt es, genau zu besprechen, welche Objekte wirklich entrümpelt werden sollen. Andernfalls wird das Unternehmen ganz einfach das komplette Mobiliar verschrotten. Nach einem Arbeitstag sollte eine gängige 3-Zimmer-Wohnung dann vollständig aufgelöst sein. Bei grösseren Objekten kann die Wohnungsauflösung durchaus zwei oder drei Tage in Anspruch nehmen.

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