Bauplanung & Bauleitung

Wohnzone W2

Im Schweizer Baurecht wird jedem Bauland stets eine bestimmte Bau- oder Wohnzone zugeordnet. In diesem Zusammenhang gibt der Zonenplan darüber Auskunft, wie und was genau auf einer Parzelle gebaut werden darf. Zu den betreffenden Bauzonenbezeichnungen gehören die Wohn- und/oder Gewerbezone, die Dorfzone oder auch eine Einfamilienhauszone.

11 April 2017

So zeigt die Bezeichnung W an, dass das betreffende Bauland in einer Wohnzone liegt. Die auf den Buchstaben W folgende Zahl gibt Auskunft über die Anzahl der in dieser Zone zulässigen Vollgeschosse. Somit bezeichnet eine Bauzone W2 eine Wohnzone, in der Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen errichtet werden dürfen.

Charakteristika der Wohnzone W2

Wie in vielen Aspekten des Schweizer Baurechts unterscheiden sich auch die Bestimmungen hinsichtlich der genauen Charakteristika von Bauzonen, wie der Wohnzone W2, von Kanton zu Kanton und teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde. Trotzdem lassen sich eine Reihe von grundsätzlichen Gemeinsamkeiten festhalten, die für jede im Zonenplan als Bauzone W2 bezeichnete Wohnzone zutreffend sind:

Die wichtigste Gemeinsamkeit jeder Wohnzone W2 besteht in der bereits erwähnten maximal zulässigen Geschosszahl von zwei Vollgeschossen. Hinzu treten eine Ausnützungsziffer von lediglich ca. 0.4 bis 0.6, ein Grenzabstand zwischen mindestens 2 (kleiner Grenzabstand) und 8 m (grosser Grenzabstand) und einer zulässigen Gebäudehöhe zwischen rund 7,50 m bis 11,00 m.

Damit bezeichnet eine Bauzone W2 typischerweise eine Bauzone, die durch eine kleinteilige Parzellenstruktur und durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern gekennzeichnet ist.

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Verdichtung bei einer Wohnzone W2

Die Mindestgrenzabstände sowie die geringe Ausnützungsziffer sorgen dafür, dass diese Wohnzone nicht sehr dicht bebaut werden kann. Selbst wenn Gewerbe und Büros zulässig sein sollten, so verändert dies nichts an der niedrigen Ausnützungsziffer. Beschließt eine Gemeinde eine als Wohnzone W2 ausgeschriebene Bauzone nachträglich zu verdichten, so ist hierfür in jedem Fall eine Erhöhung der Ausnützungsziffer notwendig.

Darüber hinaus entscheidet die konkrete Form der Nachverdichtung über mögliche weitere notwendige Anpassungen der in einer Wohnzone W2 von Seite der Gemeinde festgesetzten Parameter. Bei einer Verdichtung durch An- oder Nebenbauten ist lediglich eine Anpassung der Mindestgrenzabstände notwendig. Werden entsprechende Massnahmen auf Bauherrnseite initiiert, so kommt das Näherbaurecht zum Tragen.

Dahingegen können die bestehenden Grenzabstände bei einer Verdichtung durch Aufbauten oder durch geschlossene Arealüberbauungen – beispielsweise in Form von Reihenhäusern – beibehalten werden. Bei Aufbauten ist dafür eine Erhöhung der maximalen Geschosshöhe notwendig; bei Arealüberbauungen müssen verschiedene Parzellen zusammengelegt werden. Beides führt zu starken Veränderungen des für eine Wohnzone W2 typischen Charakters.

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