Es gibt Probleme bei dem Sondernutzungsrecht des Gartens. Es besteht ein Sondernutzungsrecht für den Garten der Eigentümer der Parterrewohnungen. Leider hält der Gärtner seinen Vertrag nicht ein und das Unkraut wuchert wie wild. Der Hausausschuss scheint überfordert zu sein. Deshalb meine Frage hier, welche Kompetenzen besitzt der Hausausschuss bei dem Stockwerkeigentum?