Bauplanung & Bauleitung
Baubewilligung

Die Baubewilligung

Um die Baubewilligung zu erhalten, muss ein Baugesuch eingereicht werden. Doch wie bringt ein Bauherr in Erfahrung, ob dies für sein Bauvorhaben überhaupt nötig ist? In der Schweiz ist dies so geregelt: Baumassnahmen sind grundsätzlich verboten – will man diese dennoch durchführen, braucht es eine Erlaubnis. Die Ausnahmen, für die eine solche Baubewilligung nicht nötig ist, sind allerdings von geringer Anzahl.

15 Oktober 2015

Baubewilligung für jedes Bauvorhaben, das mit der Erde verbunden ist

Eine einfache Regel findet in der Schweiz Anwendung: Ist das Bauvorhaben – ob Schuppen oder Wintergarten- fest mit der Erde verbunden, muss eine Baubewilligung erwirkt werden.

Kantonale Gesetzlichkeiten entscheiden

Nicht ganz einfach in der Schweiz ist der Umstand, dass die Regelungen, wann eine Baubewilligung benötigt wird, von Kanton zu Kanton verschieden sind. Die sogenannten Kleinstbauvorhaben, die keine Bewilligung brauchen, sind überall anders definiert. So dürfen im Kanton Bern unbeheizte Kleinbauten (beispielsweise ein Schuppen) von höchstens 10 Quadratmeter Grundfläche und 2,50 Meter Höhe ohne Genehmigung errichtet werden. Im Kanton Zürich gibt es diese Ausnahmeregelung auch: allerdings nur bis zu einer Grundfläche von 2 Quadratmetern und einer Höhe von 1,50 Meter.

Sogar das Abringen von Satellitenschüsseln ist nicht einheitlich geregelt. Manche Kantone erlauben diese ohne Genehmigung, während im Kanton Bern diese nur ohne Baubewilligung montiert werden dürfen, wenn sie unter 0,8 Quadratmeter gross sind und die gleiche Farbe wie die Fassade aufweisen.

Solaranlagen sind ein ähnlicher Streitpunkt. Im Kanton Bern braucht man hierzu keine Genehmigung, wenn sie den entsprechenden Vorschriften genügen. Auch ein Swimmingpool darf im Freien bis zu 15 Quadratmeter gross sein, ohne dass man sich dies genehmigen lassen muss. Allerdings nur, wenn das Schwimmbecken nicht beheizt ist. Ist dies jedoch der Fall, muss ab einer Grösse von 8 Kubikmetern Inhalt eine Baubewilligung beantragt werden. Wie dies beispielsweise in der Stadt Zürich gehandhabt wird, erfahren Sie beim Amt für Baubewilligungen.

Bewilligungen im Hausinneren

Es gibt auch Baumassnahmen, die äusserlich gar nicht sichtbar sind. Auch diese können genehmigungspflichtig sein. Im Kanton Bern ist dies nur der Fall, wenn eine Nutzungsänderung damit einhergeht. Auch die Folgen für die Brandsicherheit sind zu bedenken und nehmen unter Umständen Einfluss darauf, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss.

So kann es beispielsweise eine Baubewilligung bedürfen, wenn aus einer Wohnung ein Laden gemacht wird oder umgekehrt. Aber wer in seinem Haus einen Ofen setzen lässt oder eine Wand herausnimmt, braucht dafür keine Bewilligung eines Amtes. Ob der Kanton seine Bewilligung dazu geben muss, ist z.B. beim Einbau von Dachfenstern unterschiedlich. Auch der Standort des Gebäudes ist wichtig bei der Entscheidung, ob eine Bewilligung nötig ist. Wichtig: besser einmal zu viel bei der Gemeinde nachgefragt, als einmal zu wenig. Sie ersparen sich damit viel Ärger.

Alternativ können Sie unverbindlich einen Architekten anfragen mit unserer Architekten-Suche, und umschiffen so alle potentiellen Gefahren.

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