Guten Morgen,
Es geht um die Wahl eines neuen Verwalters beim Stockwerkeigentum. Jetzt stellt sich ein Stockwerkeigentümer auch zur Wahl. Wir stehen in einer Diskussion mit einer Freundin, die Stockwerkeigentümer ist.
Sie meinte, das ist nicht zulässig. Ich bin mir etwas unsicher und frage hier nach.
Stimmt das?