Finanzierung

Absicherung einer finanzierten Immobilie

26 August 2026

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für viele die grösste finanzielle Verpflichtung ihres Lebens. Ein erheblicher Teil des Kaufpreises wird meist über eine Hypothek finanziert, deren Zinsen, Amortisationen und Nebenkosten das Haushaltsbudget über viele Jahre belasten.

Solange das Einkommen stabil bleibt, lässt sich diese Belastung meist gut planen. Schwieriger wird die Situation, wenn eine Krankheit, Arbeitslosigkeit, eine Invalidität oder ein Todesfall dazu führt, dass ein wesentlicher Teil des Einkommens wegfällt. Die Absicherung trägt deshalb dazu bei, dass die Immobilie auch unter veränderten finanziellen Bedingungen gehalten werden kann.

Einkommensausfälle gefährden die Tragbarkeit

Bei der Vergabe einer Hypothek prüft die Bank, ob die laufenden Kosten mit dem vorhandenen Einkommen tragbar sind. Diese Beurteilung bezieht sich jedoch auf die finanzielle Situation zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs.

Fällt später ein Einkommen teilweise oder vollständig weg, bleiben die Verpflichtungen gegenüber dem Hypothekargeber bestehen. Hypothekarzinsen, Amortisationen, Versicherungsprämien und Unterhaltskosten müssen weiterhin bezahlt werden. Besonders hoch ist das Risiko, wenn die Finanzierung nur mit zwei vollständigen Einkommen tragbar ist.

Eigentümer müssen deswegen genau kalkulieren, ob die laufenden Wohnkosten auch dann gedeckt sind, wenn ein Einkommen über einen längeren Zeitraum ausfällt. Dabei sind nicht nur die monatlichen Kreditkosten relevant. Auch zusätzliche Ausgaben für Betreuung, medizinische Behandlungen oder Unterstützung im Haushalt können das Budget belasten.

Erwerbsunfähigkeit kann eine Vorsorgelücke verursachen

Eine längere Krankheit oder ein schwerer Unfall kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger die bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Besteht die Einschränkung dauerhaft, kann eine teilweise oder vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegen.

Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge ersetzen das bisherige Einkommen nicht in jedem Fall vollständig. Besonders bei Selbstständigen, Teilzeitbeschäftigten oder Personen mit einem höheren Einkommen können erhebliche Lücken entstehen.

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke teilweise schliessen. Sie zahlt unter den vereinbarten Voraussetzungen eine regelmässige Rente aus, die für die laufenden Lebenshaltungskosten und die Finanzierung der Immobilie eingesetzt werden kann.

Die Höhe der versicherten Rente, der Zeitpunkt, ab dem sie ausbezahlt wird und die Dauer des Anspruchs sind die wichtigsten Punkte einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Todesfall kann die Finanzierung grundlegend verändern

Bei gemeinsam finanziertem Wohneigentum sollte geklärt sein, ob der verbleibende Partner die Immobilie nach einem Todesfall weiterhin tragen kann. Neben dem fehlenden Einkommen können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für die Kinderbetreuung oder die Organisation des Haushalts.

Eine Todesfallversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person ein vereinbartes Kapital aus. Dieses Kapital kann dazu dienen, einen Teil der Hypothek zurückzuzahlen, laufende Ausgaben zu decken oder eine finanzielle Übergangsphase zu überbrücken.

Eine vollständige Rückzahlung der Hypothek ist nicht immer erforderlich. Häufig genügt es, die Verschuldung so weit zu reduzieren, dass die verbleibenden Kosten mit dem verfügbaren Einkommen tragbar bleiben.

Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt sein:

  • Höhe der bestehenden Hypothek
  • Einkommen des verbleibenden Partners
  • Leistungen aus AHV, Pensionskasse und bestehenden Versicherungen
  • Laufende Kosten der Immobilie
  • Finanzielle Verpflichtungen gegenüber Kindern oder anderen Angehörigen
  • Verfügbares Vermögen und kurzfristig nutzbare Reserven

Welche Absicherung deckt welches Risiko?

Die verschiedenen Absicherungsformen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Versicherungsschutz sollte nicht isoliert, sondern als Teil der gesamten Immobilienfinanzierung betrachtet werden.

RisikoMögliche AbsicherungBedeutung für die Immobilie
Längerer EinkommensausfallErwerbsunfähigkeitsversicherungEine regelmässige Rente kann dazu beitragen, Hypothekarzinsen und laufende Wohnkosten weiterhin zu bezahlen.
Todesfall eines EigentümersTodesfallversicherungDas ausbezahlte Kapital kann die Hypothek reduzieren oder eine finanzielle Übergangsphase absichern.
Unerwartete ReparaturenLiquiditätsreserveFrei verfügbare Mittel verhindern, dass Reparaturen durch zusätzliche Kredite finanziert werden müssen.
Steigende laufende KostenBudgetreserve und regelmässige PrüfungZusätzlicher finanzieller Spielraum erleichtert den Umgang mit höheren Zinsen, Nebenkosten oder Unterhaltsausgaben.

 

Konkubinatspaare benötigen klare Regelungen

Unverheiratete Paare haben nicht automatisch dieselben gesetzlichen Ansprüche wie Ehepaare. Das betrifft unter anderem das Erbrecht und bestimmte Leistungen aus der Vorsorge.

Bei gemeinsamem Wohneigentum sollte deshalb schriftlich festgehalten sein, wem welcher Anteil der Immobilie gehört, wie viel Eigenkapital jeder Partner eingebracht hat und wie mit dem Eigentumsanteil im Todesfall umzugehen ist.

Eine Todesfallversicherung kann zwar die finanziellen Mittel bereitstellen, die der überlebende Partner benötigt, um Erben auszuzahlen, den Anteil des verstorbenen Partners zu übernehmen oder die Hypothek zu reduzieren. Sie ersetzt allerdings keine rechtliche Vereinbarung.

Finanzielle Reserven bleiben notwendig

Nicht jedes Risiko lässt sich vollständig versichern. Eine ausreichende Liquiditätsreserve bleibt deshalb ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung.

Eigentümer sollten nach dem Kauf über genügend frei verfügbare Mittel verfügen, um unerwartete Reparaturen, höhere Nebenkosten oder einen vorübergehenden Einkommensausfall zu bewältigen. Wird das gesamte Vermögen als Eigenkapital eingesetzt, kann bereits eine grössere Reparatur zu einem finanziellen Engpass führen.

Zusätzlich empfiehlt es sich, regelmässig Rückstellungen für den Unterhalt der Immobilie zu bilden. Kosten für Heizung, Dach, Fassade oder technische Anlagen lassen sich langfristig nicht vermeiden.

Die Absicherung sollte regelmässig geprüft werden

Der Absicherungsbedarf verändert sich im Laufe der Zeit. Einkommen, Familienverhältnisse, Hypothekarhöhe und Vorsorgesituation bleiben nicht konstant.

Eine Überprüfung sollte nach nach einer Heirat, einer Scheidung, der Geburt eines Kindes, einem Stellenwechsel, dem Beginn einer selbstständigen Tätigkeit oder einer grösseren Veränderung der Hypothek stattfinden.

Dabei sollte geprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsleistungen noch zum aktuellen Bedarf passen und ob die Finanzierung auch bei einem längeren Einkommensausfall tragbar bleibt. Eine abgestimmte Kombination aus Vorsorge, Versicherungsschutz und finanziellen Reserven trägt dazu bei, dass eine finanzierte Immobilie auch in einer schwierigen Lebenssituation erhalten bleibt.

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