Für Wasser im Keller braucht es nicht unbedingt starke Regenfälle. Schon ein Rohrbruch in der Nachbarwohnung oder ein defektes Rücklaufventil reichen aus, damit der Keller unter Wasser steht. Wer im Notfall schnell und richtig reagiert, kann den Schaden in Grenzen halten. Durch präventive Massnahmen ist es zudem möglich, den Wasserschaden bereits im Ansatz zu verhindern. Hilft auch das nicht, sollten Wohnungsbesitzer besser gut versichert sein – denn nicht immer übernimmt die Police die kompletten Kosten.
Wer feststellt, dass sich der eigene Keller mit Wasser füllt, sollte zunächst die Ursache hierfür herausfinden. Darauf aufbauend können dann direkt Gegenmassnahmen ergriffen werden:
Um Schäden bereits im Ansatz zu vermeiden, können bauliche Massnahmen durchgeführt werden. Insbesondere verstärkte Mauern helfen dabei, dass Wasser gar nicht erst in den eigenen Keller eindringen kann. Schwachpunkte stellen zudem Kellerfenster da, die im Gegensatz zu den übrigen Fenstern meist nur unzureichend abgedichtet sind.
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Je nach Kanton ist es möglich, ein Gesuch um einen Beitrag an die sogenannten Objektschutzmassnahmen zu stellen. In diesem Fall beteiligt sich die eigene Gebäudeversicherung an einem Teil der Ausgaben für die Umbauten. In Luzern sind es beispielsweise zwischen 20 und 40 Prozent der Kosten, welche die Versicherung trägt.
Trotz aller Sofort- und Präventivmassnahmen lassen sich Wasserschäden nicht gänzlich vermeiden. Wichtig ist es, die kaputten Gegenstände wenn möglich irgendwo zu lagern und zu fotografieren. Gerade bei teuren Möbeln möchte der Versicherungsspezialist oftmals noch einen eigenen Blick auf die Sachen werfen, um sich ein genaueres Bild des Schades machen zu können.
Wichtig: Der Besitzer des Kellers ist gesetzlich dazu verpflichtet, schadensmindernde Massnahmen zu ergreifen. Wer beispielsweise darauf verzichtet, die Feuerwehr bei einem Volllaufen des Kellers zu rufen, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz. Anschließend geht es darum, den Schaden genau festzustellen und die zuständige Versicherung auszumachen: