Eine Hausordnung ist ganz allgemein die Übersicht und Zusammenstellung von Vorschriften für die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäuden. Die Hausordnung für Mieter bezieht sich auf die Bewohner in einem Mehrfamilienhaus.
Wer einen Mietvertrag aufsetzt oder auch unterfertigt, sollte diesen nicht nur genau lesen, sondern auch auf verschiedene Faktoren achten. Ratsam ist, wenn im Vorfeld eine Checkliste angefertigt wird, welche Punkte in einem Mietvertrag vorzufinden sein müssen.
Im Wein, so sagt man, liegt die Wahrheit. Glaubt man der britischen Weinexpertin Jancis Robinson, hängen rund 20 Prozent des Weingenusses allerdings mit dem richtigen Glas zusammen. Wahrheit hin oder her – wer weinige „Sterne im Glas“ geniessen möchte, sollte sich mit der richtigen Lagerung seiner Schätze ein wenig auseinandersetzen. Eine große Wissenschaft ist es nicht, denn auf so manche Frage im Zusammenhang mit der Weinlagerung gibt es erstaunlich einfache Antworten.
Immobilienverwaltungen oder Hauseigentümer müssen, bevor sie Interessenten zu Mietern machen, im Vorfeld umfangreiche Abklärungen vornehmen und Informationen einholen. Doch neben der Abklärung der Interessenten, ist auch Fingerspitzengefühl gefragt. Oftmals stellt die Mietersuche eine Gratwanderung für die Entscheidungsträger dar.
Die Ausdrücke Stockwerkeigentum sowie gemeinschaftliche Nutzung schliessen sich nicht aus, sondern stehen – naturgemäss – in enger Verbindung zueinander. Das erfordert auch klare Regeln. Nur wenn klar definierte Regeln in der Hausordnung oder im Reglement zu finden sind, können auch klare Verhältnisse aufrecht bleiben, die ein friedliches Miteinander garantieren. Ist das nicht der Fall, können sehr wohl Konfliktherde aufflammen.
Die Wertquote und ihre Berechnung mag für viele Konsumenten sowie Bauherren eine grosse Herausforderung darstellen. Denn wie wird jene Wertquote berechnet und welche Faktoren sind gewichtig bzw. welche Faktoren können nicht in die Beurteilung miteingezogen werden?