Bauplanung & Bauleitung
Bauverträge

Bauverträge abschliessen

Für das Eigenheim müssen mehrere Verträge abgeschlossen werden, wie der Grundstückskaufvertrag und der Werkvertrag zwischen Bauherrn und Baufirma. Doch bei allen diesen Schriftstücken gibt es Einiges zu beachten, wenn es nicht zu Problemen kommen soll.

15 Oktober 2015

Der Grundstückskauf

Egal ob man das Grundstück von einem Privateigentümer oder etwa einer Gesellschaft oder einer Firma kauft – der Weg ist immer der Gleiche: es wird ein Vertrag vor einem Notar unterzeichnet, mit welchem dann der Eintrag ins Grundbuch erfolgt. Dieser Eintrag ist rechtsbindend und weisst jeweils den aktuellen Eigentümer aus.

Der Vertrag mit dem Architekten

Soll neu gebaut oder ein bestehendes Gebäude grundlegend verändert werden, so wird zumeist die Leistung eines Architekten in Anspruch genommen. Zwischen diesem und dem Bauherrn ist also auch ein Vertrag notwendig. Für diesen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Er sollte auf alle Fälle schriftlich erfolgen und wer ganz sicher gehen möchte, keinen Formfehler zu begehen, richtet sich nach dem Standardvertrag des SIA. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der Teile eines einfachen und eines Werkvertrages enthält.

Der Werkvertrag

Der Werkvertrag ist das Schriftstück, welches die eigentliche Bautätigkeit zwischen der ausführenden Firma und dem Bauherrn regelt. Es wird auch hier keine spezielle Form vorgeschrieben, doch das Formular SIA 1023 ist empfehlenswert. Dabei sollte die Norm SIA 118 als Bestandteil angemerkt werden.

Besonderheiten: der General-und Totalunternehmervertrag

Statt einzelne Handwerker mit ihren Gewerken zu betrauen, kann der Bauherr ein Generalunternehmen beauftragen, der den gesamten Bau überwacht und seinerseits Verträge mit den einzelnen Leistungserbringern abschliesst. Von einem Totalunternehmer wird dann gesprochen, wenn ausser den gesamten Bauleistungen auch die Planungsarbeiten von diesem einen Unternehmen erbracht werden.

Bei all diesen Verträgen ist es ratsam, sich juristischen Rat einzuholen, auch wenn dies zunächst unnötig und kostenintensiv erscheint. Hat der Vertrag jedoch rechtliche Mängel, und es kommt mit der ausführenden Firma zu Streitigkeiten, kann dies sehr viel teurer kommen. Dabei kann es ebenso um die Haftung für entstandenen Schaden gehen, als auch um nicht vollständig erbrachte Leistungen oder Dinge, die der Bauherr als selbstverständlich und daher nicht erwähnenswert erachtet, der Unternehmer jedoch nicht bereit ist zu erbringen. Solche Differenzen haben schon mehrfach dazu geführt, dass ein Bauvorhaben nicht zu Ende gebracht wurde, oder sogar ein teilweise fertig gestelltes Gebäude veräussert werden musste. Aus diesem Grund ist jedem Bauherrn anzuraten, sich bei Verträgen aller Art, die die Immobilie betreffen, besonders auf die Hinweise von Experten zu verlassen – finden Sie den passenden Experten mit einer kostenlosen Ausschreibung.

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