Bauplanung & Bauleitung
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Carport Baubewilligung: Das müssen Sie wissen

Haben Sie vor, eine Garage oder einen Carport auf ihrem Grundstück in der Schweiz zu bauen? Dann sollten Sie wissen, dass Sie dafür in den meisten Fällen eine Baubewilligung benötigen.

18 Dezember 2023

Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen, müssen Sie bei der zuständigen Baubehörde in Ihrer Gemeinde ein entsprechendes Baugesuch einreichen. Dabei müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie für Ihren Carport alles an Dokumenten und Plänen brauchen, wie der Prozess der Baubewilligung abläuft und wo Sie die nötigen Formulare beantragen können. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten und Bearbeitungszeiten Sie rechnen müssen und geben Ihnen Tipps, wie Sie den Prozess der Baubewilligung möglichst reibungslos absolvieren können. So sind Sie bestens gerüstet, wenn Sie Ihren Carport in der Schweiz planen und bauen möchten.

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Carport Baubewilligung: Brauche ich in der Schweiz für meinen Carport eine Bewilligung?

In den meisten Fällen benötigen Sie für die Errichtung eines Carports in der Schweiz eine Baubewilligung. Ob eine solche Bewilligung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihr Carport gemäss der kantonalen Bauordnung bewilligungspflichtig ist. In der Regel gilt: Wenn das Carport an ein bestehendes Gebäude angebaut wird, dessen Kubatur erhöht oder dessen äusseres Erscheinungsbild verändert wird, ist eine Baubewilligung erforderlich. Auch wenn das Carport freistehend ist, aber grösser als 30-40 m2, kann eine Bewilligung nötig sein.

Falls eine Bewilligung benötigt wird, sollten Sie bei der Gemeindebehörde einen entsprechenden Antrag einreichen. Dazu gehören in der Regel Pläne des Carports mit Grundriss, Schnitt und Ansichten im Massstab 1:50 oder 1:100 sowie eine Beschreibung der geplanten Ausführung.

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Baubewilligung in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Monaten. Erst wenn diese vorliegt, dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Beachten Sie auch, dass für den Bau eines Carports in einigen Kantonen eine kantonale Denkmalschutzkommission zu konsultieren ist.

Mit einer sorgfältigen Planung und frühzeitigen Antragstellung können Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Carport ohne Komplikationen realisieren können.

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Das sollten sie bei der Planung eines Carports in der Schweiz beachten

Wenn Sie in der Schweiz eine Überdachung für Ihr Auto planen, gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst benötigen Sie in den meisten Kantonen eine Baubewilligung für einen Carport.

Bewilligung einholen

Um eine Carport-Bewilligung zu erhalten, müssen Sie einen detaillierten Bauplan bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde einreichen. Dieser Plan sollte die genaue Position und Grösse des Carports auf Ihrem Grundstück angeben. Sie müssen auch die Baumaterialien und die geplante Verwendung angeben. Es ist ratsam, den Prozess der Beantragung einer Bewilligung frühzeitig einzuleiten, da er einige Wochen dauern kann.

Positionierung beachten

Gesetzliche Abstandsregeln zu Grundstücksgrenzen und anderen Gebäuden müssen eingehalten werden. Achten Sie auch darauf, dass das Carport keine Sicht behindert oder den Zugang zu öffentlichen Diensten wie Feuerwehrzufahrten blockiert.

Statik prüfen

Die Statik des Carports muss fachmännisch berechnet und im Bauplan dargestellt werden, um die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Verwenden Sie qualitativ hochwertige Materialien, um extreme Wetterbedingungen standzuhalten.

Ökologische Aspekte

Berücksichtigen Sie bei der Planung umweltfreundliche Aspekte wie ein begrüntes Dach oder Solarpanele. Ein Carport mit Photovoltaikanlage kann Ihnen eine zusätzliche Einnahmequelle bieten.

Mit sorgfältiger Planung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften können Sie stressfrei und in rechtlicher Sicherheit Ihren Carport bauen.

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Wie und wo beantragen sie die Baubewilligung für einen Carport?

Um eine Baugenehmigung für einen Carport in der Schweiz zu beantragen, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Als Erstes müssen Sie klären, ob Sie überhaupt eine Baugenehmigung für Ihren geplanten Carport benötigen. Kleinere Carports, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind in einigen Kantonen von der Baubewilligungspflicht befreit.

Wo beantrage ich eine Baugenehmigung für einen Carport?

Wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen kantonalen oder kommunalen Baubehörde einreichen. In der Regel ist dies die Bauverwaltung oder das Bauinspektorat Ihrer Gemeinde. Die genauen Anforderungen und Zuständigkeiten können je nach Kanton und Gemeinde variieren. Informieren Sie sich daher über die konkreten Vorgaben an Ihrem Wohnort.

Was benötige ich für die Baueingabe?

Für die Baueingabe eines Carports werden in der Regel folgende Unterlagen verlangt:

  • Baugesuch: Darin sind die wichtigsten Angaben zu Ihrem Bauvorhaben, dem Grundstück und den beteiligten Personen enthalten.
  • Baupläne: Grundriss, Ansichten und Schnitte des geplanten Carports. Die Pläne müssen von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt und unterzeichnet werden.
  • Baubeschrieb: Detaillierte Beschreibung der geplanten Bauarbeiten.
  • Auszug aus dem Grundbuch: Beweis, dass Sie Eigentümer des Grundstücks sind.
  • allenfalls weitere Dokumente wie Nachbarschaftsvereinbarungen, Statiknachweise etc.

Die genauen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen können je nach Kanton und Gemeinde variieren. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Behörde über die konkreten Anforderungen für Ihr Bauvorhaben. Sie helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.

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Kosten einer Carport Baubewilligung in der Schweiz

Um eine Carport in der Schweiz bauen zu dürfen, benötigen Sie in den meisten Gemeinden und Kantonen eine Baugenehmigung. Die Gebühren für eine solche Bewilligung variieren je nach Standort und Grösse des Carports. Im Allgemeinen müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Einreichegebühr: Zwischen 200 und 500 CHF für die Bearbeitung Ihres Baugesuchs. Diese Gebühr deckt die Prüfung der eingereichten Unterlagen ab.
  • Bewilligungsgebühr: Je nach Gemeinde und Kanton zwischen 500 bis 3’000 CHF. Diese Gebühr wird bei Erteilung der Baubewilligung fällig und deckt die gesamten Bearbeitungskosten ab.
  • Allfällige Zusatzgebühren: Sollten für Ihr Bauvorhaben zusätzliche Abklärungen oder Gutachten nötig sein, können weitere Gebühren anfallen. Zum Beispiel für ein Lärmschutz- oder Verkehrsgutachten. Mit solchen Zusatzkosten müssen Sie in der Regel zwischen 1’000 bis 5’000 CHF rechnen.
  • Kantonale und kommunale Abgaben: Einige Kantone und Gemeinden erheben Abgaben auf die Bausumme, d.h. die geschätzten Baukosten Ihres Carports. Diese Abgaben bewegen sich oft zwischen 1 bis 2 % der Bausumme.

Berücksichtigen Sie bei der Kostenschätzung auch allfällige Gebühren für öffentliche Mitteilungen Ihres Bauvorhabens in der Lokalpresse sowie Porto- und Kopierkosten. Die genauen Gebühren können Sie bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde erfragen.

Beachten Sie, dass die hier genannten Kosten lediglich Schätzwerte darstellen. Die effektiven Gebühren in Ihrem speziellen Fall können davon abweichen.

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Häufige Fragen und Antworten zur Carport Baubewilligung

Benötige ich eine Baubewilligung für einen Carport in der Schweiz?

Ja, in der Regel benötigen Sie in der Schweiz eine Baubewilligung für die Errichtung eines Carports. Dies gilt unabhängig davon, ob der Carport an ein bestehendes Gebäude angebaut oder freistehend errichtet werden soll.

Was muss ich bei der Baubewilligung für einen Carport beachten?

Bei der Baubewilligung für einen Carport sind einige Punkte zu berücksichtigen:

  • Stellen Sie einen detaillierten Bauplan mit Grundriss, Schnitt, Ansichten und Höhenangaben zusammen. Dieser muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Prüfen Sie die örtlichen Bebauungsvorschriften wie Grenzabstände, Firsthöhe, Dachneigung etc. und stellen Sie sicher, dass Ihr Carportprojekt diesen entspricht.
  • Reichen Sie die nötigen Unterlagen wie Bauplan, Nachbarschaftsvereinbarungen (falls nötig) sowie Dokumente zur Sicherung des Erschliessungsrechts bei der zuständigen Baubehörde ein.
  • Bezahlen Sie die fälligen Gebühren für die Baubewilligung. Diese richten sich nach der Grösse und Art des Bauvorhabens.
  • Warten Sie die vorgeschriebene Einsprachefrist ab, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Innerhalb dieser Frist können Nachbarn oder andere Parteien gegen Ihr Bauvorhaben Einsprache erheben.

Wo kann ich die Bewilligung für einen Carport einreichen?

Die Bewilligung für einen Carport müssen Sie in der Regel bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde einreichen. In einigen Kantonen ist auch das kantonale Amt für Umwelt und Energie zuständig. Auf den Webseiten Ihrer Gemeinde finden Sie in der Regel Informationen zur örtlich zuständigen Behörde sowie die genauen Vorgehensweisen und einzureichenden Unterlagen für eine Carport-Baubewilligung.

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Carport Baubewilligung – Zusammenfassung

Carport Baubewilligung: Nun kennen Sie die wichtigsten Schritte für das Einholen einer Baubewilligung für Ihre geplante Carport-Errichtung in der Schweiz. Sie wissen, dass Sie in den meisten Fällen eine solche Bewilligung benötigen und welche Unterlagen dafür erforderlich sind. Bereiten Sie Ihren Bauantrag sorgfältig vor und reichen Sie ihn bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde ein.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Carportprojekt rechtmässig und fachgerecht umgesetzt werden kann. Mit der nötigen Geduld und Hartnäckigkeit werden Sie die Hürden einer Baubewilligung überwinden und in nicht allzu ferner Zukunft Ihr Auto trocken und sicher in Ihrem neuen Carport parken können.

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