Recht

Sonderrecht und Sondernutzungsrecht unterscheiden sich

Sonderrecht und Sondernutzungsrecht unterscheiden sich

Alle die daran interessiert sind, Stockwerkeigentum zu erwerben, kommen um Begriffe wie Sonderrecht und Sondernutzungsrecht nicht umhin. Obwohl beide Ausdrücke recht ähnlich zu sein scheinen, sind ihre Bedeutungen sehr unterschiedlich, die sich ebenso rechtlich anders verhalten.

Haftung bei Schimmelbefall

Haftung bei Schimmelbefall

Laut Statistiken des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent aller Wohnungen in der Schweiz mit der Feuchtigkeitsproblematik konfrontiert und bieten dadurch Schimmel günstige Bedingungen. Ärgerlich ist dabei, dass der Schimmel nicht nur Schäden anrichtet, sondern viele Fragen in Sachen Haftung aufwirft. Dieser Artikel ist ein Wegweiser, der Orientierung für alle betroffenen Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer schaffen soll.

Die STWE-Versammlung und ihre Beschlussfassungen

Die STWE-Versammlung und ihre Beschlussfassungen

Beschlussfassungen werden entweder einstimmig, mit einer absoluten Mehrheit oder einer qualifizierten Mehrheit getroffen. Welche der drei Abstimmungsverhältnisse obligatorisch ist, hängt vom Geschäftssachverhalt ab, den Stockwerkeigentümer ausdiskutieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber Stockwerkeigentümer alleine Entscheidungen treffen.

Das Grundbuch – Dienstbarkeiten und Lasten

Das Grundbuch – Dienstbarkeiten und Lasten

Das Grundbuch dient nicht nur dazu, die jeweiligen Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zu beurkunden und diese gegenüber jedem potentiellen Grundstückskäufer glaubhaft zu machen. Neben dem Eigentum werden in Grundbüchern viele andere Rechte eingetragen. Die bekanntesten weiteren Rechte sind die Hypothek und die Grundschuld.

Privatstrassen – Rechte und Pflichten

Privatstrassen – Rechte und Pflichten

Der Unterhalt, die Pflege und der Hinweis auf eine Privatstrasse liegen zwar im Verantwortungsbereich des Eigentümers eines Gebäudes, aber auch dieser ist meist an die Verkehrssicherheitspflicht gebunden. Denn: die Gestaltung von Privatstrassen unterliegt in vielen Gemeinden weiterhin den dort geltenden Vorschriften.

Regelungen Stockwerkeigentum

Regelungen Stockwerkeigentum

Fragen und Belange zum Stockwerkeigentum werden im Schweizerischen Zivilgesetzbuch thematisiert; namentlich in den Artikeln 712 a-t ZGB. Diese Bestimmungen beschränken sich thematisch jedoch vornehmlich auf Fragen bzgl. der Verwaltungshandlungen, des Unterhalts und der baulichen Massnahmen.