Recht

Schlichtungsbehörde für Mieter und Hauseigentümer

Schlichtungsbehörde für Mieter und Hauseigentümer

Die Schlichtungsbehörde („das Mietamt“), eine im Gesetz verankerte „Service public“ Instanz, dient als Bindeglied zwischen dem Hauseigentümer und dem Mieter. Dabei beschränken sich die Hauptaufgaben der Schlichtungsbehörde vorwiegend auf die Beratung, auf das Vermitteln sowie auf das Fällen von Entscheidungen.

Wohnen in der Schweiz

Wohnen in der Schweiz

„Wohnen in der Schweiz“. So lautet der Titel einer Broschüre, die 13 Partnerorganisationen unter der Federführung der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) herausgeben. Sie beinhaltet mehrere Informationen, die das Thema „Mieten“ betreffen und nicht nur hilfreich für ausländische Mieter sind.

Kleiner Unterhalt

Kleiner Unterhalt

Mieter müssen, vorwiegend auf Grundlage ihrer Sorgfaltsplicht, das Mietobjekt im Rahmen ihrer Wohndauer sorgfältig behandeln. Doch wo gewohnt wird, treten mit der Zeit kleinere, mittlere oder auch grössere Mängel auf. Das ist keine Frage der Sorgfaltspflicht, sondern der Lauf der Zeit.

Rauchen in der Mietwohnung

Rauchen in der Mietwohnung

Mieter können in der Schweiz in den von ihnen gemieteten Räumen grundsätzlich frei handeln. Dies betrifft auch das Rauchen, das jedoch keineswegs Mitbewohner einschränken oder gar belästigen darf. In gleichem Zuge ist zu beachten, dass beim Verlassen einer Wohnung Mieter für vergilbte Decken und Wände haftbar gemacht werden können.

Mieter: Die Treppenhausnutzung

Mieter: Die Treppenhausnutzung

Das Treppenhaus ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern immer wieder Ausgangspunkt für Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Dies ist insofern nachvollziehbar, als das Treppenhaus als Gemeinschaftsfläche grundsätzlich allen Mietern des Hauses zur Verfügung steht. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Mieter das Treppenhaus und die Flure so weitreichend nutzen kann, wie die eigenen vier Wände. Vielmehr unterliegt die Nutzung erheblichen Einschränkungen.

Musik in der Mietwohnung

Musik in der Mietwohnung

Vom Begriff her ist Musik eine Kunst, und zwar die Tonkunst. Doch nicht jeder, der musiziert oder der Musik hört, ist ein Künstler. Wenn es so wäre, dann wäre das mehrgeschossige Mietwohnhaus eine Ansammlung von Musikkünstlern; denn in jeder der Wohnungen wird mehr oder weniger laut und zu ganz unterschiedlichen Zeiten musiziert beziehungsweise Musik gehört.