Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum Schweiz, welche Versicherungen sind nötig?

Stockwerkeigentum Schweiz, welche Versicherungen sind nötig?

Eigentum verpflichtet – das trifft auch für Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Stockwerkes zu. Wer in einem Gebäude eine Wohnung oder ein Stockwerk kauft, erwirbt neben Rechten auch viele Pflichten. Dazu gehört auch der Abschluss von Versicherungen für das Stockwerkeigentum.

Stockwerkeigentum – Verwalter los werden

Stockwerkeigentum – Verwalter los werden

Rechtsgrundlage für die Arbeit des Stockwerkeigentumsverwalters ist der zwischen den beiden Parteien abgeschlossene Verwaltervertrag nebst dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis. Auf Seiten der Stockwerkeigentümer ist die Eigentümerversammlung der Vertragspartner. Sie wird durch diejenigen Eigentümer mit Wirkung nach aussen vertreten, die dazu per Beschluss berufen worden sind. Abhängig von der Zahl an Stockwerkeigentümern wird das mehrköpfige Gremium als Vorstand oder als Beirat bezeichnet.

Stockwerkeigentum Kauf

Stockwerkeigentum Kauf

Der Erwerb von Stockwerkeigentum ist deutlich mehr als ein reiner Wohnungskauf. Nach Artikel 712e Absatz 1 ZGB, des Zivilgesetzbuches „ist das Stockwerkeigentum der räumliche Anteil zuzüglich des Anteils jedes Stockwerkes am Gesamtwert der Liegenschaft oder des Baurechtes in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner“.

Stockwerkeigentum Verwalter

Stockwerkeigentum Verwalter

Ein Stockwerk mit mehreren Eigentümern muss, vergleichbar mit einem Mehrfamilienhaus mit Mietparteien, ebenfalls verwaltet werden. In vielen Belangen des Alltags unterscheiden sich die Stockwerkeigentümer von den Mietern in dem Haus mit mehreren Stockwerken und Familien „lediglich“ durch das Eigentum an ihrem Stockwerk, an ihren eigenen vier Wänden.

Stockwerkeigentum Balkon

Stockwerkeigentum Balkon

Der Balkon gehört grundbuchrechtlich zum Besitz des betreffenden Stockwerkeigentümers. In der Wohnflächenberechnung ist die Balkonfläche anteilmässig enthalten, und sie ist auch mit ihrem dementsprechenden Wert bezahlt beziehungsweise finanziert worden. Der Balkon wirkt sich wertsteigernd auf das Stockwerkeigentum in einem der höher gelegenen Stockwerke aus. Er wird gerne als Ausgleich zu der Terrasse mit Austritt aus dem Wohnzimmer im untersten Stockwerk, dem Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses, angepriesen.