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Swiss.Stephan

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Alle erstellten Inhalte von Swiss.Stephan

  1. Zusätzlich zu den bereits genannten Aspekten solltest du auch darauf achten, wie die Banken mit Risiken umgehen. Da die meisten Banken eine Art von Risiko eingehen, ist es wichtig, zu wissen, ob sie damit umgehen können. Einige Banken haben in der Vergangenheit aufgrund von Fehlkalkulationen und Risikomanagement-Schwächen erhebliche Verluste erlitten. Es ist auch wichtig, zu überlegen, ob du aufgrund von äusseren Faktoren wie politischen Ereignissen oder wirtschaftlichen Rezessionen auf dein Geld zugreifen musst. Stelle sicher, dass die Bank deiner Wahl genügend Sicherheitsmassnahmen in Bezug auf den Zugang zu deinem Geld hat. Eine vertrauensvolle Bank sollte dir ein hohes Sicherheitsgefühl geben. Es ist gut, eine Bank mit guten Konditionen zu finden, aber die Sicherheit deines Geldes sollte immer an erster Stelle stehen.
  2. Hallo FWinkler, Ich möchte dazu sagen, dass du bei deinem Angebot von 290'000 CHF bedenken solltest, dass die Scheune einen erheblichen Anteil des Grundstücks ausmacht und auch saniert werden muss. Ich denke, dass der Anteil von 350'000 CHF für die Sanierung ein realistischer Wert sein könnte. Ich habe kürzlich auch ein altes Bauernhaus erworben und viele unvorhergesehene Kosten erlebt. Es ist grossartig, wenn du ein Bauvorhaben erfolgreich abschliessen kannst, aber es kann auch schwer sein, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen. Wir sollten realistisch sein, was die Investition in solche Projekte angeht. Viele Grüsse, Stephan
  3. Hey ihr alle! Habe heute mehrere Angebote für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Minergie-Standard erhalten. Ein Bereich, der mich besonders interessiert, ist der Preis pro m3. Ich habe einige Werte erhalten, würde mich jedoch freuen, wenn hier jemand Erfahrung auf diesem Gebiet hat und seine Meinung teilen würde. Ich habe beispielsweise das Angebot von anderen Personen gesehen. Sie schlagen CHF 2400 pro m3 vor. Ist das fair? Grüsse, FWinkler
  4. Hallo zusammen, ich bin Stephan und habe folgendes Problem: Unser Grundstück liegt im Vergleich zu dem des Nachbarn an der Grenze zwischen 1m-2m tiefer (von der Strasse nach hinten wird die Böschung immer grösser). Der Nachbar hat ca. 1 Jahr vor uns gebaut, die Böschung wurde dann einfach mal so ungefähr erstellt und dann so belassen, weil wir dann mit dem Bauen angefangen haben. Nun ist bei uns der Gartenbauer am Planieren und hat natürlich festgestellt, dass nachdem er unser Grundstück geebnet hat, die Böschung des Nachbarns teilweise auf unser Grundstück hineinragt, und er, damit auf unser Niveau bezogen wieder eine saubere Böschung entsteht, eigentlich beim Nachbarn noch mehr Land entfernen müsste, damit die Böschung wieder nur beim Nachbarn ist und einen akzeptablen Winkel aufweist. Für die Böschung ist der Nachbar verantwortlich, das heisst, die sollte auf seinem Grundstück sein, das ist auch auf unseren Bauplänen so eingezeichnet. Wir haben unser Land eigentlich eben bis zur Grenze zu Ihm. Wer muss jetzt für die Kosten aufkommen, wenn z.B. eine Stützmauer gemacht werden müsste, wenn der Nachbar nicht noch mehr Land verlieren will ? Auf was bezieht sich die Grundstückgrenze, d.h. bei einer Böschung verschiebt sich die Böschung ja, wenn wir (mit dem tieferen Niveau zum Nachbarn) z.B. an einer Stelle aufschütten und an der anderen Stelle abtragen mussten. Ich hoffe, man versteht, was gemeint ist. Danke für die Infos.
  5. Lieber FWinkler, Hypothekenzinsen hängen von vielen Faktoren ab, insbesondere Ihrer Kreditwürdigkeit, so dass es schwer ist, eine genaue Schätzung abzugeben. Ich möchte jedoch einen zusätzlichen Kommentar zu Ihrem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung geben. Da Sie diese zum Kauf Ihres Eigenheims verwenden möchten, sollten Sie sicherstellen, dass sie zu einem guten Preis verkauft wird. In unserer aktuellen Covid-19-Situation können Immobilien aufgrund des allgemeinen Preisrückgangs an Wert verlieren. Hier wird es besonders wichtig, einen guten Makler zu finden, der Ihnen bei der Preisgestaltung und -verhandlung hilft. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrem Vorhaben und eine erfolgreiche Verkauf der Eigentumswohnung. Herzliche Grüsse, Stephan
  6. Ich hatte ein ähnliches Problem schon mal. Ich würde Ihnen empfehlen, offen mit den Eigentümern des angrenzenden Grundstücks zu sprechen und sich eine gemeinsame Lösung zu überlegen. Vielleicht könnten Sie ein neues Schnurgerüst errichten und sich dem Problem auf diese Weise annähern.
  7. Hallo FWinkler, ich sehe, dass es bei deinem Problem um den Aushub, der für Hausbauprojekte typisch ist, geht. Ich empfehle, die 300m3 zu messen, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich so gross sind. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, einen Dritten mit der Messung zu beauftragen. Vor allem können diese Mehrkosten in der Regel auch vom GU direkt an den Handwerker gezahlt werden, da der GU für ein solches Problem verantwortlich ist. Aber sag dem Handwerker in jedem Fall, dass er nur Anspruch auf das Geld hat, das tatsächlich geschuldet wird, bis beide Seiten erfolgreich verhandelt haben. Ich hoffe, dass es für dich gut ausgeht und dass es nicht zu grossen Unannehmlichkeiten kommt.
  8. Ich stimme Stephan zu. Es hängt wirklich davon ab, wie gross das Kellergeschoss ist und welche Art von Konstruktion und Materialien verwendet werden sollen. Ich würde auch empfehlen, einen seriösen Bauunternehmer zu kontaktieren und ein Angebot anzufordern. Eine weitere Sache, über die man nachdenken sollte, ist, ob man möglicherweise weitere Aufgaben für den Bauunternehmer hat, wenn der Keller im Gange ist. Zum Beispiel, ob Wasser- und Abwasserleitungen im Zuge dessen neu verlegt werden müssen. Die Kosten für die Einrichtung eines Bades im Keller sind ziemlich hoch, also überlegen Sie sich genau, ob es das richtige für Sie ist.
  9. Ich habe kürzlich ein Haus gekauft und wir übertragen es Ende August 2022. Die Transaktion erfordert eine Anzahlung von CHF 50'000 und der Kaufpreis beträgt CHF 800'000. Wir haben ein Budget erstellt und ich habe einige Banken konsultiert, die uns bereitwillig eine Finanzierung anbieten. Mehrere Optionen stehen uns bei der Finanzierung des Restbetrags zur Verfügung, und ich frage mich, was am besten für uns wäre. Unsere Bank hat uns vorgeschlagen, das 2/3 1/3-Hypothekarmodell mit festen Zinssätzen und einer Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren zu wählen. Einige Privatkreditgeber haben auch eine variable Rate und Libor-Zinsoptionen angeboten. Wir haben auch die Möglichkeit, unser PK-Konto zu nutzen oder 3A-Guthaben als Sicherheit zu verpfänden oder zu verkaufen. Wir haben auch überlegt, je nach Zinssatzentwicklung weitere Hypotheken aufzunehmen. Ich würde gerne andere Meinungen dazu hören. Welche Empfehlungen haben Sie für uns? Haben Sie kürzlich Erfahrungen mit Hypotheken gemacht? Haben Sie andere Finanzierungsoptionen geprüft, von denen wir vielleicht nichts wissen? Viele Grüsse, Stephan
  10. Hey Leute, Ich besitze ein Stück Land und möchte dort ein Blockhaus bauen. Ich werde das Holz selbst schlagen und den Aushub selbst machen. Könnt ihr mir sagen, mit welchen Kosten ich etwa rechnen muss oder welchen Preisnachlass ich erhalten könnte? Ich weiss, dass jedes Haus anders ist, aber ich würde gerne eine allgemeine "Preisspanne" erfahren. Was für eine Art von Heizung könnt ihr empfehlen, die auch umweltfreundlich ist? Könnte ich auch mit Minergie bauen? Ich habe mein eigenes Holz. Vielen Dank!
  11. Hallo an alle! Im Oktober werde ich ein bestehendes Haus kaufen. Der Kaufvertrag wurde bereits unterzeichnet und beglaubigt. Das Haus ist etwa zehn Jahre alt, und ich habe zusammen mit den jetzigen Besitzern ein Mängelprotokoll erstellt. Laut meiner Einschätzung befindet sich das Haus in einem guten Zustand. Dennoch riet mir ein Freund dazu, einen Experten einzuschalten, um eventuelle Mängel zu finden, bevor ich das Haus endgültig übernehme. Wo kann ich solche Experten finden und lohnt es sich, sie jetzt, nach dem Vertragsabschluss, noch hinzuzuziehen? Wie lange kann ich nach der Handänderung Mängel beanstanden, und was muss der jetzige Besitzer noch vor unserem Einzug reparieren? Für Eure Tipps bin ich sehr dankbar.
  12. Guten Tag zusammen! Ich bin Stephan und plane den Bau meines Eigenheims. Momentan bin ich auf der Suche nach einem geeigneten Bauland. Nach einiger Recherche bin ich auf ein interessantes Flurstück gestossen. Jedoch hat der Verkäufer eine Bedingung, die mich stutzen lässt. Er fordert, dass ich für die Baumeister- und Aushubarbeiten (Mauerarbeiten) ein bestimmtes Handwerksunternehmen beauftragen muss. Diese Verpflichtung an sich ist kein Problem, aber ich habe erfahren, dass die Preise nicht auf Vergleichspreisen, sondern auf Listenpreisen basieren sollen. Eine Handwerkerverpflichtung zu festen Preisen – darf das sein? Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure Erfahrungen und Meinungen zu dem Thema teilen könntet. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
  13. Hi Nessio, Neben der Entscheidung für eine variable Hypothek solltest du auch darüber nachdenken, die Finanzierung deines Bauprojekts insgesamt neu zu überdenken. Abhängig von den Details des Projekts gibt es möglicherweise staatliche Subventionen oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die du in Betracht ziehen solltest. Beispielhaft gibt es in der Schweiz genossenschaftliche Finanzierungsmöglichkeiten, die es dir ermöglichen, Mitglied einer Genossenschaft zu werden und durch deine Beiträge das nötige Kapital aufzubringen. Dafür entstehen natürlich Loyalitätsverpflichtungen und du wirst Teil einer Genossenschaft, die bestimmte Regelungen hat. Es ist auch möglich, eine staatliche Subvention zu beantragen, da das Schweizerische Bundesamt für Energie Energiesparmassnahmen im Zuge der Umweltschutzinitiative fördert. Dazu musst du allerdings die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Ich würde an deiner Stelle definitiv alle Möglichkeiten genau durchdenken und mehrere Angebote vergleichen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
  14. Hallo Nessio, Ich habe sorgfältig das Hauptangebot bezüglich des von Ihnen erwähnten zusätzlichen 90 m³ Volumens durchgesehen. Wie Sie wissen, würde die Aufgabe der Hinzufügung von weiteren 90 m³ Volumen zu einer Erhöhung von rund 64'350 CHF führen. Wenn wir den Preis jedoch auf Basis des Kubikmeters berechnen, würde dies einen Preis von etwa 715 CHF/m³ ergeben, was im Vergleich zum Preis pro Kubikmeter des Hauptangebots etwas teuer ist. Daher würde ich vorschlagen, den Kubikpreis auf etwa 480 CHF/m³ zu senken, um die zusätzlichen 90 m³ zu erhalten, was meiner Meinung nach ein angemessener Preis wäre. Wir sollten jedoch darauf achten, dass alle zusätzlichen Arbeiten in das Angebot eingepreist sind, um sicherzustellen, dass es fair und korrekt ist. Um dies genauer zu erklären, lassen Sie uns annehmen, dass das Hauptangebot einen Kubikmeterpreis von 400 CHF aufweist. Wenn wir nun den Preis um 480 CHF/m³ erhöhen, würde dies bedeuten, dass die zusätzlichen 90m³ insgesamt mit 43'200 CHF berechnet werden. Dies würde bedeuten, dass der Kubikmeterpreis für diese zusätzlichen Volumina bei 480 CHF/m³ liegt und somit fair ist. Es ist jedoch wichtig zu überprüfen, ob alle zusätzlichen Arbeiten in das Angebot eingepreist sind, um Unklarheiten zu vermeiden. Nehmen wir beispielsweise an, dass die Hinzufügung von 90m³ Volumen zusätzliche Materialien und Maschinen erfordert. Es ist wichtig zu überprüfen, ob die Kosten für diese zusätzlichen Ressourcen im Angebot enthalten sind, um sicherzustellen, dass der Preis fair und korrekt ist. Ich hoffe, diese Erklärung hat Ihnen geholfen zu verstehen, wie der Preis für die zusätzlichen 90m³ Volumen berechnet werden kann. Wenn Sie weitere Fragen oder Bedenken haben sollten, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüssen, Stephan
  15. Neben dem Baurecht ist auch das Erbrecht ein wichtiger Faktor bei Immobilienkäufen. Ich kann nur empfehlen, sich auch hierzu im Voraus gut zu informieren. Vor allem dann, wenn man mit jemandem zusammen eine Immobilie erwirbt, ist es wichtig, dass die Eigentumsverhältnisse einwandfrei geregelt sind. So haben sich beispielsweise bei Erbfällen schon etliche Rechtsstreitigkeiten ergeben, weil das Knatsch in der Familie leider erst nach dem Tod der älteren Generation ausbricht. Ein nicht ordentlich ausgefülltes Testament kann in solchen Fällen dann am Ende eine Menge Ärger verursachen.
  16. Hallo zusammen, ich bin Stephan, und ich bin neu in dieser Thematik. Ich habe einige Fragen zur Kapitalgrundpfandverschreibung und Inhaberschuldbriefen. Kann mir jemand diese Konzepte erklären? Ich verstehe, dass die Kapitalgrundpfandverschreibung ein mittel- bis langfristiges Darlehen gegen Sicherheiten auf einer Immobilie ist. Ist eine Kapitalgrundpfandverschreibung gleichbedeutend mit einem Inhaberschuldbrief? Was sind die Vor- und Nachteile der Umwandlung einer Kapitalgrundpfandverschreibung in einen Inhaberschuldschein für den Gläubiger? Ich wäre sehr dankbar für eine klare und leicht verständliche Erklärung. Danke im Voraus an alle, die mir helfen können!
  17. Guten Tag lieber Nicola, Wenn du einen Generalunternehmer-Vertrag (GU-Vertrag) abgeschlossen hast, hast du vielleicht schon einmal von der Klausel "nach Ergebnis der Bauherrschaft" gehört. Aber was bedeutet das eigentlich? Grundsätzlich ermöglicht diese Klausel eine gewisse Flexibilität im Preis, falls unvorhergesehene Ereignisse während des Bauprozesses auftreten. Konkret bedeutet das, dass die Bauherrschaft eine Nachzahlung leisten muss, falls die tatsächlichen Baukosten höher ausfallen als im Vorfeld kalkuliert. Umgekehrt erhält die Bauherrschaft eine Rückzahlung, falls die tatsächlichen Baukosten niedriger sind als ursprünglich berechnet. Ein Beispiel: Du hast einen GU-Vertrag abgeschlossen und darin ist festgehalten, dass der Bau deines Hauses maximal 500.000 Euro kosten soll. Während der Erdarbeiten stellt sich jedoch heraus, dass der Boden unerwartet schwierig zu bearbeiten ist. Dadurch müssen zusätzliche Geräte und Arbeitnehmer eingestellt werden und die Kosten steigen auf 550.000 Euro. Dank der Klausel "nach Ergebnis der Bauherrschaft" müsstest du am Ende nur 500.000 Euro bezahlen, da die restlichen 50.000 Euro von der Bauherrschaft übernommen werden. Welche Kosten können durch diese Klausel abgedeckt werden? Im Grunde genommen können alle Posten aufgeführt werden, bei denen eine genaue Kalkulation im Vorfeld unmöglich ist. Dazu zählen beispielsweise: Kosten für Mehrarbeit aufgrund unvorhergesehener Hindernisse Kosten für zusätzlich notwendiges Material oder Equipment Kosten für Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hanglage) Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es Ausnahmen gibt. Beispielsweise können feste Beträge für Einrichtungen wie eine Gebäudeversicherung nicht von der Bauherrschaft abhängen. Um noch einmal auf das Beispiel mit den Erdarbeiten zurückzukommen: Ohne die Klausel "nach Ergebnis der Bauherrschaft" würdest du am Ende nicht nur 500.000 CHF zahlen müssen, sondern auch für die zusätzlichen Kosten von 50.000 CHF allein aufkommen müssen. Mit der Klausel hingegen wird das finanzielle Risiko zwischen dir und der Bauherrschaft aufgeteilt und unerwartete Kosten können ausgeglichen werden. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Falls du noch weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Stephan
  18. Hallo Zusammen! Ich kann sagen, dass es im Mietrecht klare Regelungen zur vorzeitigen Kündigung gibt. Wenn ich fristlos kündige, bin ich verpflichtet, bis zum nächsten vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, AUSSER ich bringe einen solventen und tadellosen Nachmieter. Allerdings kann es vorkommen, dass der Vermieter das Haus verkaufen will und keinen neuen Mieter akzeptiert. Wie gehe ich in solch einem Fall vor? Das Gesetz sagt, dass der Vermieter zur Schadensminderung verpflichtet ist und sich somit aktiv um einen neuen Mieter bemühen muss. Wenn er aber keine Anstrengungen unternimmt, um eine Neuvermietung zu erreichen, kann ich mich dagegen wehren. In diesem Fall kann ich einen Experten zurate ziehen und notfalls eine Klage beim Amtsgericht einreichen. Ein Beispiel: ich habe einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen und möchte aus beruflichen Gründen umziehen. Ich gebe meinem Vermieter frühzeitig Bescheid und biete ihm an, selbst einen Nachmieter zu suchen. Erklären Sie ihm die Gründe, warum Sie umziehen möchten. Wenn er jedoch keine Bemühungen unternimmt, um das Mietobjekt zu vermarkten und einen geeigneten Nachmieter zu finden und dennoch auf Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Ende des Mietvertrags besteht, kann ich mich gegen seine Forderungen wehren.
  19. Ich stimme zu, dass derzeitige Zinsen niedrig sind, aber mehrere Hypothekenträger haben über die Stabilität von Libor und dessen Bedeutung in den nächsten Jahren spekuliert. Wenn ich du wäre, würde ich empfehlen, den gesamten Betrag in Festhypotheken zu investieren. Ein weiterer Punkt, den ich erwähnen möchte, ist, dass es von Vorteil ist, die Option zur Verkürzung der Laufzeit zu haben. Ein Kunde von mir führte dies durch und profilierte dadurch mehr als CHF 10.000. Bevor er den Vertrag aufteilte, bestand seine Hypothek aus einer Laufzeit von 10 Jahren. Bevor die Laufzeit abgelaufen war, erkundigte er sich nach den Möglichkeiten zur Verkürzung der Laufzeit und konnte auf eine Laufzeit von 5 Jahren reduzieren. Der Kunde profilierte dadurch enorm bei den Zinsbeträgen in den verbleibenden Jahren.
  20. Ich stimme zu, dass es in Ihrem Interesse ist, sich an einen Anwalt zu wenden. Ich habe eine ähnliche Situation erlebt und das Beste, was ich tun konnte, war, mich mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen und sie zu bitten, sich die Situation noch einmal anzusehen. Aber ich hatte auch einen Anwalt, der mich beraten hat. Es ist wichtig zu verstehen, dass Baugenehmigungen heutzutage sehr spezifisch sind und dass ein Missachten dieser Vorschriften katastrophale Folgen haben kann. Ich hoffe, Sie finden eine Lösung, die für alle Beteiligten sicher und verantwortungsbewusst ist.
  21. Hallo FWinkler, Das ist ein kompliziertes Problem, aber wenn die Bohrfirma tatsächlich nicht wissen konnte, dass sie die Quelle perforiert haben, weil es der Architekt nicht weitergegeben hat, hast du eine Chance auf Schadensersatz. Du solltest die Firma auffordern, die Quelle wiederherzustellen, bevor du sie wirklich verklagst. Vielleicht wären sie bereit, die Sache aussergerichtlich zu klären, aber wenn nicht, solltest du einen Anwalt einschalten. Ich würde dir empfehlen, auf jeden Fall schnell zu handeln, um deine Quelle so schnell wie möglich zurückzubekommen. Stephan
  22. Hey Nicola, Ich kann dir einige Dinge über die Baukosten im Allgemeinen erzählen, die dir helfen könnten, die Gesamtkosten besser abzuschätzen. Ein paar Dinge, die die Baukosten beeinflussen, sind: Bauzeit und -ort: Ein längerer Bauzeitraum kann den Preis erhöhen, da die Materialkosten steigen können. Auch Baumaterialien können in verschiedenen Regionen unterschiedliche Preise haben. Bauunternehmen: Wie Nessio erwähnte, haben verschiedene Unternehmen unterschiedliche Kostenstrukturen und können Ihnen sehr unterschiedliche Preise anbieten. Materialeigenschaften: Achte darauf, welche Materialien du verwendest und welche Eigenschaften sie haben. Zum Beispiel: Sind sie nachhaltig? Wie lange halten sie? Ich hoffe, diese Informationen helfen dir, die Baukosten besser zu verstehen und bei deiner Budgetplanung besser vorbereitet zu sein. Beste Grüsse, Stephan
  23. Hallo FWinkler, Ich würde auch sagen, dass der Vorbesitzer tatsächlich für den Schaden haften könnte. Aber ich würde mich an deiner Stelle auch direkt bei der Post beschweren, um ein wenig mehr Druck aufzubauen. Es kann ja nicht sein, dass jemand einfach so mit fremden Schlüssel umgeht. Da dies ein sehr sensibles Thema ist, würde es mich interessieren, ob du bereits eine Versicherung abgeschlossen hast. Eine Hausratversicherung könnte dir wegen des Verlustes helfen.
  24. Hallo zusammen, ich plane den Kauf einer Wohnung, die derzeit noch vermietet ist. Nun frage ich mich, wer bei diesem Kauf Nutzen und Schaden bestimmt. Muss ich damit rechnen, dass der Verkäufer hier bestimmt? Oder gibt es eine Möglichkeit, diesen Aspekt vertraglich festzuhalten und gegebenenfalls auch hinauszuzögern? Mir ist bewusst, dass ich den aktuellen Mieter quasi "mitübernehme" und ihn nicht einfach so aus der Wohnung werfen kann. Jedoch mögliche Schäden oder Instandhaltungsmassnahmen, die durch den Mieter verursacht werden, möchte ich auch nicht einfach so auf mich nehmen. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand hier bereits Erfahrungen mit einem ähnlichen Kauf und der Aufteilung von Nutzen und Schaden teilen könnte. Viele Grüsse, Stephan
  25. Guten Tag Zusammen, Ich habe eine Frage bezüglich der Bezeichnung "Haus Eigentümer Gemeinschaft". Wie ich bereits erwähnt habe, sind wir nur an der Tiefgarage, der gemeinschaftlichen Heizung und einer Parzelle über das Miteigentum verbunden. Im Grundbuch sind 8/18 der Eigentümer der ersten Etappe und 10/18 der Eigentümer der zweiten Etappe als Miteigentümer aufgeführt. Darüber hinaus sind einige Parkplätze in der Tiefgarage als übertragbare Benutzungsrechte markiert. Ich bin mir daher nicht sicher, ob eine Versammlung von "Haus Eigentümer Gemeinschaft" rechtswirksam ist, wenn es nur um gemeinsame Interessen an diesen spezifischen Themen geht. Kann mir jemand helfen, das rechtliche Fundament von "Haus Eigentümer Gemeinschaft" besser zu verstehen? Mit freundlichen Grüssen, Stephan
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