Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage. Vorab: letzten Sommer wurde der Kaufvertrag für unsere Wohnung beim Notar unterschrieben. Das Stockwerkeigentum ist noch im Bau und der Einzugstermin soll im Sommer 2016 sein. Die Abnahme des Rohbaus ist bereits gelaufen. Wir haben Hanglage und vor unserem Fenster sollte eine Wiese sein. Nun habe ich festgestellt, dass eine Treppe im Hang durch diese Wiese führt. Diese Treppe sollte laut Plan von unserer Wohnung weg in die andere Richtung führen. Mir ist auch nicht klar, ob es dann dort einen Blickschutz gibt. Diese Treppe befindet sich nun in unserem Sichtfeld, was mich extrem stört, weil die Benutzer der Treppe auch direkt in unsere Wohnung sehen können. Über diese Änderung wurden wir natürlich nicht informiert. Man hat mir nur auf meine Beschwerde hin einen neuen Umgebungsplan geschickt. Die Begründung der Änderung steht im Zusammenhang mit einem Projekt für einen Rad- und Gehweg der Gemeinde, wobei überhaupt noch nicht geklärt ist, ob dieses Projekt überhaupt zustande kommt. Angeblich war der Bau unserer Wohnung bereits zu weit fortgeschritten, so dass eine andere Lösung nicht möglich gewesen sei. Ich denke, dass es ein Planungsfehler war und dieses Projekt einfach vergessen wurde. Muss ich das nun einfach so hinnehmen, obwohl es für eine Wertminderung bedeutet? Hätte ich das gewusst, hätte ich vermutlich die Wohnung nicht gekauft. Was würdet ihr in diesem Fall tun? Hinnehmen oder etwas unternehmen? Vielen Dank und liebe Grüsse, Ilja