Hallo Leute,
Es geht um eine Urabstimmung beim Stockwerkeigentum. Mein Vater besitzt ein Stockwerkeigentum und hier geht es um die Beschlussfasung. So hat er vor einigen Jahren einmal gelesen, dass auch beim Stockwerkeigentum eine Urabstimmung zulässig ist.
Jedoch der Verwalter verneint das und er meinte, eine Urabstimmung sei nur bei Vereinen möglich.
Wer kennt sich hier rechtlich aus?