Hallo Leute,
Meine Frage steht schon in der Überschrift.
Es geht um den Verkauf vom Bauland.
Wie muss die Architekturverpflichtung im Vertrag festgehalten werden?
Ist hier das ganze Projekt zu nennen und auch die Einzelheiten?
In diesem Fall geht es um einem Generalunternehmer.
Oder ist hier nur die Firma zu nennen, Einzelheiten zum Ausstieg aus dem Projekt und der Betrag X zu nennen?
Wer kennt sich hier aus?
Vielen Dank.