Hallo zusammen
Sämtliche grossen Bäume auf dem gemeinsamen Grundstück (Stockwerkeigentum) wurden ohne Einberufung einer Stockwerkeigentümerversammlung und somit ohne Abstimmung entfernt. Die Bäume hatten verschiedene Funktionen (Beschattung, Raumbildung, Gestaltung) und stellen einen Wert dar. Deren Entfernung hat somit eine Wertminderung des Grundstücks zufolge. Meine Frage an euch:
kann an der nächsten Versammlung durch Kopfmehrheit bzw. dem qualifizierten Mehr die Abholzaktion nachträglich ‚legalisiert’ werden?
Braucht es bei derart wertvernichtenden Aktionen am Gemeinschaftseigentum nicht die Zustimmung aller Eigentümer?
Vielen Dank für eure Hilfe
V