Hi Zusammen, Wie ist das mit den Gartensitzplatz wenn ich eine EG Wohnung im Stockwerkeigentum erwerbe - ist der Sitzplatz dann immer zwingend auch mein alleiniger Sitzplatz, oder besteht die Gefahr das ich den doch teilen muss? Also ist der Gartensitzplatz immer im Sonderrecht beim Stockwerkeigentum? Danke und Gruss Sieber-Män