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FWinkler

Nebenkostenverweigerung durch Miteigentümer - Wie vorgehen?

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Guten Tag zusammen,

ich bin zusammen mit meiner Frau und ihrem Bruder Miteigentümer eines Hauses. Wir haben jeweils 30% und er 40% des Eigentumsanteils. Allerdings weigert sich der Bruder seit Jahren, sich an den laufenden Kosten wie Wasser, Liegenschaftssteuer und Gebäudeversicherung zu beteiligen.

Er beansprucht eine Wohnung in unserem Haus für sich und die darin wohnenden Mieter zahlen ihm die Miete. Die Gemeinde verrechnet dann mit uns alle Kosten, einschliesslich Wasserrechnung. Da es für beide Wohnungen nur einen Wasserzähler gibt, zahlen meine Frau und ich aber das Wasser auch für seine Mieter mit.

Ich habe ihm sämtliche Kostenaufstellungen mit Fristsetzung bereits per Einschreiben zugeschickt, aber ohne Erfolg. Nun frage ich mich, was unsere Möglichkeiten sind, um den Bruder in die Pflicht zu nehmen ohne dass ich vor seinem Anwalt lande und ob ich einfach den Mietern das Wasser abstellen kann. Ein Gerichtsverfahren würde es vermutlich schwierig machen und finanziell aus dem Rahmen fallen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!


Viele Grüsse,

FWinkler

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Sehr geehrter FWinkler,

ich kann Ihre Situation vollständig nachvollziehen und es ist bedauerlich, dass Ihr Schwager sich weigert, sich an den laufenden Kosten zu beteiligen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen, um eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden.

Ein Mediator kann in der Tat eine gute Option sein, um eine Lösung zu finden, die für alle Parteien akzeptabel ist. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die bei der Lösung von Konflikten hilft und dabei unterstützt, eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu schaffen. Der Mediator kann Ihnen helfen, Argumente zu entkräften, Missverständnisse zu klären und alternative Lösungen zu finden.

Es ist ebenfalls sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Handlungen zu verstehen und Ihnen rechtlichen Rat geben.

Allerdings müssen Sie auch berücksichtigten, dass das Wasserabstellen keine gute Idee ist, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann. Das Abstellen des Wassers kann als Belästigung oder Schikanierung angesehen werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Eine bessere Lösung besteht darin, den Wasserverbrauch durch Zwischenzähler aufzuteilen. Mit Hilfe von Zwischenzählern kann der Wasserverbrauch pro Person oder Wohnung aufgeteilt und somit klargestellt werden, wer welchen Anteil am Wasserverbrauch hat.

In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig, sicherzustellen, dass das System der Zwischenzähler fair und angemessen ist. Eine gute Idee wäre es, die Zähler zusammen mit Ihrem Anwalt zu installieren und die Mietverträge entsprechend anzupassen, um Missverständnissen vorzubeugen.

Insgesamt hoffe ich, dass meine Vorschläge Ihnen weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola Padinatos

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Hallo FWinkler,

ich stimme nicola_padinatos zu, dass es eine schlechte Idee ist, den Mietern das Wasser abzudrehen. Wenn Sie rechtliche Schritte gegen Ihren Schwager einleiten möchten, würde ich Ihnen raten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, da es sehr schwierig ist, Eigentümer zu zwingen, sich an den laufenden Kosten zu beteiligen. Ausserdem kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen, den Kaufvertrag zu prüfen, um zu sehen, ob der Schwager überhaupt rechtlich verpflichtet ist, sich an den Kosten zu beteiligen.

Viele Grüsse,

Nessio

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Hallo FWinkler,

Ich stimme den anderen Antworten vollkommen zu, möchte aber noch eine Sache hinzufügen. Wenn das Haus an anderen Dingen reparaturbedürftig ist und der Schwager sich immer noch weigert, sich an den Kosten zu beteiligen, sollten Sie überlegen, ob Sie einen Sachverständigen engagieren, um den Zustand des Hauses zu bewerten. Wenn der Sachverständige das Haus als reparaturbedürftig einstuft, kann dies dazu beitragen, Ihren Schwager dazu zu bringen, seinen Anteil an den Kosten zu übernehmen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich.

Beste Grüsse,

Stephan

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