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Swiss.Stephan

Vorzeitige Kündigung eines Mietvertrags: Was tun, wenn der Vermieter das Haus verkaufen will?

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Hallo Zusammen!

Ich kann sagen, dass es im Mietrecht klare Regelungen zur vorzeitigen Kündigung gibt. Wenn ich fristlos kündige, bin ich verpflichtet, bis zum nächsten vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, AUSSER ich bringe einen solventen und tadellosen Nachmieter. Allerdings kann es vorkommen, dass der Vermieter das Haus verkaufen will und keinen neuen Mieter akzeptiert. Wie gehe ich in solch einem Fall vor?

Das Gesetz sagt, dass der Vermieter zur Schadensminderung verpflichtet ist und sich somit aktiv um einen neuen Mieter bemühen muss. Wenn er aber keine Anstrengungen unternimmt, um eine Neuvermietung zu erreichen, kann ich mich dagegen wehren. In diesem Fall kann ich einen Experten zurate ziehen und notfalls eine Klage beim Amtsgericht einreichen.

Ein Beispiel: ich habe einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen und möchte aus beruflichen Gründen umziehen. Ich gebe meinem Vermieter frühzeitig Bescheid und biete ihm an, selbst einen Nachmieter zu suchen. Erklären Sie ihm die Gründe, warum Sie umziehen möchten. Wenn er jedoch keine Bemühungen unternimmt, um das Mietobjekt zu vermarkten und einen geeigneten Nachmieter zu finden und dennoch auf Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Ende des Mietvertrags besteht, kann ich mich gegen seine Forderungen wehren.

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Hallo Stephan,

also kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es sehr wichtig ist, sämtliche Absprachen schriftlich festzuhalten. Auch wenn die getroffene mündliche Vereinbarung noch so gut gemeint war, kann sie schnell wieder vergessen werden oder im Laufe der Zeit anders interpretiert werden.

Dies betrifft vor allem umfangreiche Verträge wie beispielsweise den Mietvertrag. Eine mündliche Absprache zwischen Vermieter und Mieter kann schnell zu Unstimmigkeiten führen, wenn später beispielsweise die Mietdauer oder die Höhe der Nebenkosten in Frage gestellt wird. Um in solchen Fällen auf der sicheren Seite zu sein, sollte man jegliche Absprachen schriftlich festhalten und von allen Beteiligten unterzeichnen lassen.

Auch sollte man sich bei der Erstellung von Verträgen nicht darauf verlassen, dass diese immer verständlich und eindeutig formuliert sind. Juristische Fachbegriffe und komplizierte Satzkonstruktionen können schnell für Verwirrung sorgen. Hier kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen dass alle Klauseln und Bedingungen eindeutig und verständlich formuliert sind und keine späteren Missverständnisse entstehen können.

Doch nicht nur bei Verträgen ist es wichtig, alles schriftlich festzuhalten. Auch bei sonstigen Absprachen, sei es im Beruf oder im Privatleben, kann dies von Vorteil sein. So kann man beispielsweise bei der Arbeit eine E-Mail schreiben, in der man die getroffenen Absprachen noch einmal zusammenfasst und um Bestätigung bittet. Auf diese Weise kann später immer wieder auf die Absprache zurückgegriffen werden, falls es zu Unstimmigkeiten oder Missverständnissen kommen sollte.

Ein weiterer Vorteil von schriftlich fixierten Absprachen ist, dass man sich später immer darauf berufen kann. So ist man zum Beispiel bei rechtlichen Auseinandersetzungen auf der sicheren Seite, wenn man eine schriftliche Vereinbarung vorlegen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es immer von Vorteil ist, alles schriftlich festzuhalten. Sei es bei Verträgen, Absprachen im Beruf oder im Privatleben, durch eine schriftliche Fixierung können später Missverständnisse vermieden werden und man ist auf der sicheren Seite.

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Als FWinkler kann ich sagen, dass es in der Schweiz viele Möglichkeiten gibt, um eine Unterkunft zu finden, zum Beispiel über Social Media oder Anzeigen in der Zeitung. Es gibt auch einige Makler, die auf die Bedürfnisse von Mietern und Vermietern eingehen und helfen können. Es lohnt sich also immer, sich ausführlich darüber zu informieren, wo man gute Anlaufstellen finden kann.

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Und ich möchte auf eine Sache hinweisen, die oft übersehen wird: Mieter haben im Falle von Schäden, die nicht vom Mieter selbst verursacht wurden, eventuell Anspruch auf Schadensersatz. Zum Beispiel, wenn das Mietobjekt wegen Baumängeln oder Brandschäden nicht mehr bewohnbar ist. Falls Ihr Haus verkauf in solchen schwerwiegenden Problemen resultiert, lohnt es sich, auch darüber nachzudenken und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

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