nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Ich habe endlich einen GU-Vertrag erhalten und bin auf eine Redewendung gestossen, die mir nicht so klar ist: "nach Ergebnis der Bauherrschaft". Es ist mir bewusst, dass nicht alle Posten auf den Rappen genau berechnet werden können, aber was ist, wenn ich mit dem Endbetrag nicht einverstanden bin? Welche Posten sollten nicht so aufgeführt werden? Sind diese Klauseln auch rechtlich haltbar? Vielen Dank für eure Hilfe! Schöne Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Guten Tag lieber Nicola, Wenn du einen Generalunternehmer-Vertrag (GU-Vertrag) abgeschlossen hast, hast du vielleicht schon einmal von der Klausel "nach Ergebnis der Bauherrschaft" gehört. Aber was bedeutet das eigentlich? Grundsätzlich ermöglicht diese Klausel eine gewisse Flexibilität im Preis, falls unvorhergesehene Ereignisse während des Bauprozesses auftreten. Konkret bedeutet das, dass die Bauherrschaft eine Nachzahlung leisten muss, falls die tatsächlichen Baukosten höher ausfallen als im Vorfeld kalkuliert. Umgekehrt erhält die Bauherrschaft eine Rückzahlung, falls die tatsächlichen Baukosten niedriger sind als ursprünglich berechnet. Ein Beispiel: Du hast einen GU-Vertrag abgeschlossen und darin ist festgehalten, dass der Bau deines Hauses maximal 500.000 Euro kosten soll. Während der Erdarbeiten stellt sich jedoch heraus, dass der Boden unerwartet schwierig zu bearbeiten ist. Dadurch müssen zusätzliche Geräte und Arbeitnehmer eingestellt werden und die Kosten steigen auf 550.000 Euro. Dank der Klausel "nach Ergebnis der Bauherrschaft" müsstest du am Ende nur 500.000 Euro bezahlen, da die restlichen 50.000 Euro von der Bauherrschaft übernommen werden. Welche Kosten können durch diese Klausel abgedeckt werden? Im Grunde genommen können alle Posten aufgeführt werden, bei denen eine genaue Kalkulation im Vorfeld unmöglich ist. Dazu zählen beispielsweise: Kosten für Mehrarbeit aufgrund unvorhergesehener Hindernisse Kosten für zusätzlich notwendiges Material oder Equipment Kosten für Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hanglage) Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es Ausnahmen gibt. Beispielsweise können feste Beträge für Einrichtungen wie eine Gebäudeversicherung nicht von der Bauherrschaft abhängen. Um noch einmal auf das Beispiel mit den Erdarbeiten zurückzukommen: Ohne die Klausel "nach Ergebnis der Bauherrschaft" würdest du am Ende nicht nur 500.000 CHF zahlen müssen, sondern auch für die zusätzlichen Kosten von 50.000 CHF allein aufkommen müssen. Mit der Klausel hingegen wird das finanzielle Risiko zwischen dir und der Bauherrschaft aufgeteilt und unerwartete Kosten können ausgeglichen werden. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Falls du noch weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Nicola, Ich stimme Swiss.Stephan hinsichtlich der rechtlichen Halbarkeit dieser Klausel im Vertrag zu. Sie ist in der Tat üblich und sinnvoll im Hinblick auf die Unvorhersehbarkeit bestimmter Kosten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass diese Klausel nicht bedeutet, dass der GU jedes Mal das sagen hat. Letztendlich bist du als Kunde die Bauherrschaft und hast das Recht, Änderungen oder zusätzliche Kosten abzulehnen, die vom GU vorgeschlagen werden. Es ist wichtig, dass du einen genauen Überblick über den Vertrag hast und dir unklare Passagen vom GU erläutern lässt, um Missverständnisse zu vermeiden. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Bauprojekt! Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Nicola, In Bezug auf Baubewilligungen konnte ich tatsächlich einige rechtliche Fragen aufwerfen. Obwohl es sinnvoll ist, die Kosten variabel zu halten (zum Beispiel für den Fall, dass Änderungen notwendig sind), sollte jedoch sichergestellt sein, dass der Vertrag alles Notwendige abdeckt, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Ich weiss aus Erfahrung, dass es ein ziemlicher Streitpunkt zwischen Kunde und GU sein kann, wenn spezifische Leistungen nicht in einem Vertrag aufgelistet sind, die jedoch für den Erhalt einer Baugenehmigung erforderlich sind. Ich würde vorschlagen, gezielt alle Posten aufzulisten, die mit der Genehmigung deines Baus zusammenhängen, um eventuelle Probleme später zu vermeiden. Hoffe, das hilft dir weiter! Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...