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Swiss.Stephan

Rechnungsänderungen nach mehreren Monaten

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Guten Tag zusammen,

Vor rund sieben Monaten haben wir gemeinsam mit einem Fertighausbauer unser Haus fertiggestellt und sind vor sechs Monaten eingezogen. Vor einem Monat haben wir die Schlussrechnung bekommen und diese wurde auch beglichen. Nun haben wir gestern wieder eine korrigierte Schlussrechnung von dem Fertighausbauer erhalten, mit demselben Datum, derselben Rechnungsnummer und einem korrigierten Posten, welcher um mehr als CHF 8'000 höher ausfällt.

Dies war jedoch nicht alles: die korrigierte Schlussrechnung wurde uns einfach ohne Begleitbrief mit einer Erklärung oder sonstiger Entschuldigung geschickt.

Jetzt stellen wir uns die Frage, ob dies überhaupt rechtens ist. Ist es möglich, eine bereits bezahlte Schlussrechnung nach mehr als fünf Monaten zu korrigieren und von uns nachzufordern? Müssen wir das hinnehmen oder können wir die Forderung anfechten? Über Antworten und Meinungen, besonders in Hinblick auf die rechtliche Seite, würden wir uns sehr freuen.

Schon einmal vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

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Lieber Stephan,

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie momentan sehr besorgt sind, weil Sie von Ihrem Fertighausbauer eine korrigierte Schlussrechnung ohne Begleitbrief erhalten haben, die um CHF 8'000 höher ist als die ursprüngliche. Sie befürchten, dass Sie diese Zusatzforderung bezahlen müssen.

Ich möchte Ihnen meine Erfahrung mitteilen, um Ihnen etwas mehr Sicherheit zu geben. Als ich vor einem Jahr eine ähnliche Situation hatte, dachte ich auch, dass ich alles bezahlen müsste. Ich hatte jedoch später herausgefunden, dass solche Rechnungsänderungen nicht immer bedeuten, dass man alles bezahlen muss.

Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie sachlich und ruhig bleiben, wenn Sie sich mit Ihrem Fertighausbauer in Verbindung setzen. Ich empfehle Ihnen, eine E-Mail zu schreiben, in der Sie um eine detaillierte Aufschlüsselung der Zusatzforderung bitten. Legen Sie Ihrem Fertighausbauer eine Kopie des Vertrags und der Schlussrechnung bei, um klare Verhältnisse zu schaffen.

Hier ist ein Beispiel für die Art von E-Mail, die Sie schreiben könnten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute Ihre korrigierte Schlussrechnung erhalten, die um CHF 8'000 höher ist als die ursprüngliche. Da ich nicht verstehe, warum diese Zusatzforderung entstanden ist, bitte ich Sie freundlich um eine detaillierte Aufschlüsselung. Gerne lege ich Ihnen eine Kopie des Vertrags und der ursprünglichen Schlussrechnung bei, damit Sie meine Bedenken verstehen können. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir innerhalb der nächsten 14 Tage eine Antwort zukommen lassen könnten.

Mit freundlichen Grüssen,

Swiss.Stephan

Es ist auch eine gute Idee, sich von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten zu lassen, um Ihre Position zu stärken. Der Sachverständige kann Ihnen zeigen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht und Ihnen auch dabei helfen, Ihre Bedenken und Anfragen zu kommunizieren.

Eine weitere Sache, die Sie tun können, um sich für den Kontakt mit Ihrem Fertighausbauer vorzubereiten, ist, die speziellen Rechte zu kennen, die Sie als Verbraucher haben. Die folgenden Informationen können Ihnen dabei helfen, Ihr Verständnis über Ihre Rechte zu erweitern:

  • Verbraucher haben das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, ausser der Vertrag sagt etwas anderes aus.
  • Verbraucher haben das Recht, sich über falsche oder irreführende Werbung zu beschweren.
  • Verbraucher haben das Recht, sich bei nicht zufriedenstellendem Kundenservice zu beschweren.
  • Verbraucher haben das Recht, eine Ware zurückzuschicken, wenn sie defekt ist oder nicht der Beschreibung entspricht.

Ich hoffe sehr, dass meine Ratschläge und meine Erfahrung Ihnen helfen, diese zusätzliche Forderung erfolgreich anzufechten.

Für die weitere Abwicklung wünsche ich Ihnen viel Glück.

Stephan

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Guten Abend Stephan,

mit dieser Herausforderung stehen Sie sicherlich nicht alleine da. Meiner Erfahrung nach kommt es auch im Bauwesen häufig vor, dass Schlussrechnungen gekürzt oder korrigiert werden und häufig auch ohne jegliche Erklärung. Das ist nicht wirklich fair, besonders, wenn man wie in Ihrem Fall mehrere Monate nach der ersten Rechnungsstellung eine neue korrigierte Schlussrechnung erhält.

Sie fragen, ob Sie die zweite Schlussrechnung einfach so akzeptieren müssen oder dagegen vorgehen können. Aus rechtlicher Sicht ist das natürlich schwer zu beantworten, da ich kein Anwalt bin. Eine Möglichkeit wäre jedoch, bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rat einzuholen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass Sie eine schnelle Lösung finden.

Viele Grüsse,

Nicola

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Hallo Stephan,

Ich hatte ein ähnliches Problem wie Sie. In meinem Fall ging es jedoch um den nachträglichen Einbau von Solarzellen. Der Anbieter der Solaranlage stellte zwei Jahre später plötzlich eine Rückzahlungsforderung, da ihm ein Fehler in der Berechnung unterlaufen ist.

Wir haben uns damals an einen unabhängigen Sachverständigen gewandt, der uns in einem Schreiben bestätigte, dass der Anbieter die Rückforderung falsch berechnet hat. Mit diesem Schreiben konnten wir das Problem schnell und effektiv lösen. Vielleicht kann bei Ihnen ein Experte ermitteln, ob die zusätzliche Forderung des Fertighausbauers berechtigt ist oder nicht.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie eine Lösung finden.

Gruss,

Nessio

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