FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor kurzem mehr über die Unterschiede zwischen deutschem und französischem Baurecht bei Bauprojekten in Frankreich erfahren. Ich habe von einem deutschen Fertighaushersteller beauftragt, mein Haus im Elsass zu bauen. Der Vertrag ist ein deutscher Werklieferungsvertrag, aber es gibt einige Unterschiede zwischen deutschem und französischem Baurecht, die ich leider erst im Nachhinein erfahren habe. Mein Fertighaushersteller hat keine Bauhaftpflichtversicherung, was nach französischem Recht für den Bau erforderlich ist. Ich weiss nicht, wie ich mit dieser Situation umgehen soll. Der Liefertermin wurde nicht angegeben, sondern nur 'frühestens nach Kellerabnahme und nach Vorliegen einer Abtretungserklärung unseres Darlehens an die Bank (Bankbürgschaft)'. Aber ich traue mich nicht, diese Erklärung abzugeben, da der Unternehmer gegen französisches Recht verstossen hat, indem er ohne die Bauhaftpflichtversicherung und die Liefergarantie tätig wurde. Ich würde gerne vom Vertrag zurücktreten, aber ich habe bereits eine Anzahlung von 11'000€ geleistet. Ich frage mich, ob wir einen deutschen oder französischen Rechtsanwalt benötigen. Kann der deutsche Werkliefervertrag für ein Bauprojekt in Frankreich nichtig sein? Wenn das der Fall ist, könnte ich die Anzahlung "problemlos" zurückfordern? Ich würde mich freuen, wenn jemand bereits einige Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gemacht hat und Tipps geben könnte. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Guten Tag FWinkler, Ich kann zwar aus eigener Erfahrung nicht berichten, aber ich habe mich ausführlich informiert und kann dir einige hilfreiche Informationen mitteilen. Grundsätzlich ist ein deutscher Werkvertrag auch in Frankreich gültig, wenn er für ein Bauprojekt in Frankreich angepasst wurde. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass ein deutsches Unternehmen in Frankreich nach französischem Recht bauen muss und daher die notwendigen Versicherungen haben muss. Falls dein Bauunternehmer nicht über die erforderlichen Versicherungen für das Bauprojekt verfügt, handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung des französischen Rechts. Als Bauherr hast du in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und deine Anzahlung zurückzufordern. Allerdings ist es empfehlenswert, sich zunächst mit deinem Bauunternehmer in Verbindung zu setzen und ihm den Sachverhalt zu erklären. Vielleicht ist dein Bauunternehmer bereit, die notwendigen Versicherungen abzuschliessen, um das Projekt fortzusetzen. Sollte dein Bauunternehmer jedoch nicht bereit sein, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um das Bauprojekt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu führen, bist du gezwungen, rechtliche Schritte zu ergreifen. In diesem Fall solltest du einen Anwalt hinzuziehen, der dir bei der Durchsetzung deiner Rechte und Interessen helfen kann. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, wie wichtig es ist, dass du als Bauherr sicherstellst, dass alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen wurden. Dies schützt dich im Falle von Unfällen oder Schäden am Bau und gibt dir die notwendige Sicherheit, um das Bauprojekt erfolgreich abzuschliessen. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Solltest du noch weitere Fragen haben, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hi FWinkler, Ich arbeite in der Baubranche und habe schon einige Erfahrungen im Umgang mit Versicherungen für Bauprojekte in Frankreich. Eine sogenannte Decennale-Versicherung ist in Frankreich für alle Bauprojekte verpflichtend, die die zehnjährige Haftungsfrist des Unternehmers abdeckt. Ohne diese Versicherung sind alle Bauleistungen illegal, und du hast das Recht, gemäss des französischen Gesetzes dein Geld zurückzufordern. Ein deutsches Unternehmen, das in Frankreich baut, muss auch sicherstellen, dass es alle notwendigen Versicherungen hat, einschliesslich dieser Decennale-Versicherung. Ohne sie können sie kein gültiges Gebäude bauen. Ich hoffe, ich habe hierbei weiterhelfen können. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hey FWinkler, Bezüglich der sogenannten Liefergarantie, die in Frankreich für Bauprojekte erforderlich ist, habe ich einige Informationen und Lösungen gefunden. Normalerweise gibt das Bauunternehmen die Liefergarantie aus, um sicherzustellen, dass das Bauunternehmen den Kunden vertragsgemäss und innerhalb einer bestimmten Frist liefert. Wenn jedoch das Bauunternehmen ohne diese Garantie angefangen hat zu arbeiten, ist es auch eine schwere Verletzung des französischen Rechts. Ist ein deutscher Werklieferungsvertrag für ein Bauprojekt in Frankreich gültig? Ja, das ist es. Aber wenn ein Unternehmer ohne die erforderlichen Versicherungen und Garantien arbeitet, ist dieser Vertrag ungültig, und Sie haben das Recht, eine Rückerstattung für Ihre Anzahlung zu verlangen. Ich würde empfehlen, eine schriftliche Erklärung deines Bauunternehmers von ihm zu verlangen, in dem er diese Fakten zugeben muss. Viel Glück und liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...