nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Ich habe eine Frage zur Regelung des Grenzabstands mit Bezug auf eine frühere Genehmigung zur Überdachung eines Nachbar-Sitzplatzes. Vor zwei Jahren hat mein Nachbar meinen Schriftwechsel zugestimmt, in dem ich meine Erlaubnis zur Überdachung des betreffenden Sitzplatzes mitgeteilt habe. Damals wurde jedoch nicht explizit die Regelung des Grenzabstands erwähnt. Ich frage mich nun, ob ich ihm das Recht eingeräumt habe, eine auf der Grenze befindliche Struktur zu errichten und ob dies im Grundbuch beurkundet werden muss. Kann mir jemand helfen, die Regelung der Grenzabstandsregelung zu verstehen? Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Das Gesetz über die Nutzung des Bodens und des Wohnraums ist ein wichtiger Bestandteil der Raumplanung in der Schweiz. Es regelt die Abstandsregelungen zwischen Gebäuden und Grenzen und soll sicherstellen, dass die unterschiedlichen Nutzungen des Bodens im Einklang miteinander stehen. Gemäss Art. 6a des Raumplanungsgesetzes ist der Bau am und über dem Grundstücksgrenzen grundsätzlich untersagt. Dies bedeutet, dass kein Gebäude oder Bauwerk errichtet werden darf, das die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Eine wichtige Ausnahme von der Abstandsregelung betrifft kleine Strukturen wie zum Beispiel Rankgitter oder Pergolen, die weniger als einen Meter hoch sind und keinen geschlossenen Dach haben. Diese können auf der Grenze errichtet werden, ohne dass eine spezielle Genehmigung erforderlich ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Ausnahme individuell geprüft werden muss. Auch wenn im Vorfeld keine Durchführungsverordnungen oder privaten Vereinbarungen bei einer Bauvereinbarung besprochen wurden, dürfen Sie durchaus kleine Bauwerke wie Grenzwände oder eben jene Rankgitter und Pergolen auf die Grenze setzen. Eventuell gibt es noch weitere Ausnahmen von der Abstandsregelung, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Es kann allerdings vorkommen, dass Ihr Nachbar sein Einverständnis "überinterpretiert" und eine Konstruktion errichtet, die die Abstandsregelung missachtet. In diesem Fall können Sie sich an die Stadtverwaltung wenden, um eine Überprüfung der Konstruktion vor Ort zu veranlassen. Sie kann dann entscheiden, ob der Bau rechtswidrig ist oder nicht. Die Einhaltung der Abstandsregelung ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Nachbarschaft. Durch die Beachtung der Vorschriften wird Konflikten vorgebeugt und die Ruhe und Harmonie in der Nachbarschaft bewahrt. Abschliessend lässt sich sagen, dass das Gesetz über die Nutzung des Bodens und des Wohnraums eine wichtige Grundlage für die Raumplanung in der Schweiz bildet. Es stellt sicher, dass die unterschiedlichen Nutzungen des Bodens im Einklang miteinander stehen und dass Konflikte vermieden werden. Die Beachtung der Abstandsregelungen ist daher von grosser Bedeutung für eine gute Nachbarschaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Ich würde vorschlagen, dass Sie zuerst Ihren Nachbarn kontaktieren und ihn bitten, die Situation mit Ihnen zu klären. Selbst wenn er das Recht hat, die betreffende Struktur zu errichten, kann er Ihr Anliegen verstehen und eine Lösung finden, die für Sie beide akzeptabel ist. Vielleicht können Sie einen Kompromiss finden, indem Sie eine schicke Hecke oder einen Zaun errichten, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Viel Glück von meiner Seite! Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Ich möchte eine Antwort auf Ihre Frage hinzufügen, ob das Grenzabstandsrecht im Grundbuch vermerkt sein muss. Tatsächlich benötigt das Grenzabstandsrecht keine Registrierung im Grundbuch, da es eine öffentliche Regelung ist. Darüber hinaus ist das Grenzabstandsrecht seit dem 1. Januar 2013 im Kanton Aargau in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen bezüglich der Grenzabstandsregelung finden Sie in Artikel 6 Absatz 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Ich hoffe, dies hilft ein wenig weiter. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...