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Swiss.Stephan

Pensionskassen-Entnahme für Amortisation der zweiten Hypothek

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Hallo zusammen,

ich plane, Geld von meiner Pensionskasse zu entnehmen, um meine Hypothek abzuzahlen. Ich habe jedoch eine Frage:

Ich weiss, dass ich bis zur Pensionierung (in etwa 20 Jahren) meine zweite Hypothek abbezahlt haben muss. Angenommen, ich habe 200'000 CHF auf der Seite und würde in fünf Jahren die zweite Hypothek eliminieren und die Erneuerungsgebühr einsparen?

Oder muss ich das Geld wieder zurück in die Pensionskasse einzahlen, da ich es entnommen habe?

Gibt es Normen oder Gesetze, die mir bei diesem Vorhaben weiterhelfen könnten?

Danke und liebe Grüsse,

Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

ich denke, dass es durchaus möglich ist, die zweite Hypothek abzubezahlen. Allerdings solltest du beachten, dass du nicht die gesamten 200'000 CHF benötigst, da bereits ein Teil davon durch die bisherigen Amortisierungen getilgt wurde. Um die genaue Restschuld zu erfahren, solltest du die aktuelle Hypothekenauswertung deiner Bank einsehen.

Angenommen, dass die Restschuld 150'000 CHF beträgt und du planst, 50'000 CHF als zweite Hypothek aufzunehmen, dann wären die effektiven Kosten für die zweite Hypothek 50'000 CHF plus die Zinsen von der Bank. Die Zinsen können je nach Bank und Laufzeit unterschiedlich sein, daher solltest du verschiedene Angebote vergleichen.

Wenn du früher oder später pensioniert bist und das Entnommene zurückzahlen möchtest, solltest du die Merkmale deiner Pensionskasse beachten. Mit welchem Alter du in Rente gehst, wie hoch dein Einkommen ist und wie lange du bereits in der Pensionskasse bist, können alles Einfluss auf deine finanzielle Situation haben. Es lohnt sich, mit einem Fachmann von deiner Bank oder deiner Pensionskasse über die Details zu sprechen.

Zum Beispiel könntest du Folgendes fragen:

  • Wie viel kann ich von meiner Pensionskasse auszahlen lassen?
  • Wie wirkt sich die Auszahlung auf meine zukünftige Rente aus?
  • Wie hoch sind die Steuern auf eine Auszahlung?
  • Gerne möchte ich früher in Rente gehen - was muss ich beachten?

Je nachdem, welche Antworten du erhältst, kannst du deine Entscheidung treffen. Wichtig ist, dass du dich gut informierst und alle Aspekte sorgfältig abwägst.

Ich wünsche dir alles Gute!

FWinkler

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Hallo Stephan,

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Hypothek abzubezahlen. Eine Möglichkeit ist, dass du dein Erspartes (in deinem Fall von der Pensionskasse) dafür nutzt. Bei der Entnahme von Geld von der Pensionskasse musst du jedoch beachten, dass es für später verloren gegangen ist, also wenn es in den alten Tagen nicht genug ist.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass du freiwillig zur Pensionskasse einzahlst oder du kannst überlegen, deine laufenden Fixkosten zu senken.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Nicola

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Hey Stephan,

Ich denke, deine Frage nach den Gesetzen und Normen ist legitim und es ist immer besser, wenn man sich im Vornherein informiert. Grundsätzlich kannst du Geld von einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung beziehen. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

 

  • Es müssen nicht mehr als 50% deines "einfachen" Bedarfs gedeckt werden.
  • Der bezogene Betrag sollte nicht zu hoch sein, sodass deine Altersvorsorge gefährdet ist.
  • Es gibt auch Ausnahmen, bei denen man bei Arbeitslosigkeit, Invalidität, Todesfall oder Eigentumserwerb in besonderen Umständen Vorbezug beantragen kann.

 

Ich würde dir raten, dich bei deiner Pensionskasse schlau zu machen, ob du die Voraussetzungen erfüllst oder ob es noch andere Möglichkeiten gibt, um deine Hypothek abzubezahlen, damit du auch im Alter keinerlei finanzielle Sorgen hast.

Vielleicht wäre es auch sinnvoll, dich um eine treffsichere Anlage deines Geldes zu bemühen. Es wäre doch schade, wenn dein Erspartes nur die Zinsen der Hypothek bringt und nicht ansatzweise genug auf Zinsanlagen erwirtschaftet.

 

LG,

 

Nessio

 

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