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Swiss.Stephan

Steuererklärung und amtlicher Hauswert

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Bewertung meines Hauswerts für meine Steuererklärung und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Im Jahr 2020 haben meine Familie und ich unser Haus erworben. Die Berechnung der Liegenschaftssteuer für 2020 erfolgte im Januar 2021 jedoch nur auf der Grundlage des amtlichen Werts des Grundstücks. Erst im März 2021 wurde auch der Hauswert bewertet und im Mai 2021 erhielten wir eine Korrektur der Liegenschaftssteuer für 2020. Jetzt weiss ich nicht, welchen amtlichen Wert ich in meiner Steuererklärung von 2020 angeben soll.

Soll ich den amtlichen Wert des Grundstücks vom 31. Dezember 2020 oder den amtlichen Wert verwenden, der im Jahr 2021 festgelegt wurde? Wie trage ich dies im Formular 7 ein?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Freundliche Grüsse, Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

ich habe gesehen, dass du Schwierigkeiten bei deiner Steuererklärung hast. Ich kann dir jedoch aus eigener Erfahrung sagen, dass es möglich ist, eine Korrektur vorzunehmen, wenn der amtliche Wert deiner Liegenschaft falsch angegeben wurde. Ich hatte dasselbe Problem bei meiner Steuererklärung von 2022. Der amtliche Wert meines Grundstücks vom 31. Dezember 2020 wurde falsch berechnet und dadurch war meine Liegenschaftssteuer viel zu hoch. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, eine Korrektur vorzunehmen.

Zunächst habe ich den richtigen Wert meines Grundstücks berechnet und ihn im Feld für Bemerkungen in meiner Steuererklärung angegeben. Dort habe ich auch darauf hingewiesen, dass der amtliche Wert später überprüft wurde und ich deshalb den korrekten Wert angebe. Im Anschluss habe ich meine korrigierte Steuererklärung samt Nachweis des richtigen Wertes an die zuständige Steuerbehörde geschickt. Nach einer kurzen Prüfung hat die Behörde meinen Einspruch akzeptiert und meine Liegenschaftssteuer gemäss der späteren Bewertung korrigiert. Ich war sehr erleichtert, dass ich doch noch eine Korrektur vornehmen konnte und dadurch die zu viel gezahlten Steuern zurückerhalten habe.

Wenn du also das Gefühl hast, dass der amtliche Wert deiner Liegenschaft falsch angegeben wurde, kannst du auch eine Korrektur vornehmen. Wichtig ist es, den korrekten Wert nachzuweisen und dies deutlich in der Steuererklärung zu erwähnen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Hey Stephan,

ich würde den amtlichen Wert des Grundstücks vom 31. Dezember 2020 angeben. Der von 2021 ist ein späterer Wert, der nicht für das Steuerjahr 2020 gilt. Ich würde aber das Feld für Bemerkungen ausfüllen, um darauf hinzuweisen, dass eine spätere Überprüfung durchgeführt wurde.

Grüsse, Nicola

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Swiss.Stephan,

ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht und wollte darauf hinweisen, dass auch die Möglichkeit besteht, dass die Höhe der Nachzahlung gemäss der Bewertung des Hauses ab dem Jahr 2021 berechnet wird, basierend auf einer neuen Bewertung des Hauses. Daher solltest du die Bewertung des Hauses für 2021 auch in Betracht ziehen. Es lohnt sich auch, die Steuerbehörde zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass deine Angaben korrekt sind.

Ich hoffe, dies hilft.

Grüsse, Nessio

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