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FWinkler

Steuerliche Konsequenzen beim Verkauf von Stockwerkeigentum

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Hallo zusammen,

wir haben unsere Stockwerkeigentumswohnung umgebaut und wollen sie nun den Eltern zurückverkaufen. Der amtliche Wert liegt bei CHF 239'000.-, aber wir möchten für CHF 180'000.- verkaufen. Jetzt habe ich gehört, dass wir möglicherweise Schenkungssteuern zahlen müssen. Kann mir jemand helfen, das zu klären? Wir müssen laut Notar alle Rechnungen vorlegen, die den Mehrwert von CHF 110'000.- auf CHF 180'000.- beweisen. Aber ich weiss nicht, ob wir diese Rechnungen noch haben, da man sie wohl länger als zehn Jahre aufbewahren müsste. Was können wir in diesem Fall tun?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

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FWinkler, ich kann dir meine Erfahrungen zur Verfügung stellen. Wenn du eine Wohnung verkaufst, solltest du prüfen, ob Schenkungssteuer anfallen wird. Die Schenkungssteuer wird normalerweise fällig, wenn es sich um eine Schenkung handelt oder wenn der Verkaufspreis niedriger ist als der tatsächliche Wert der Wohnung. Wenn der Preis, den du für die Wohnung ansetzt, unter dem amtlichen Wert liegt, kann dies als Indiz für einen angemessenen Preis gelten, und somit fällt keine Schenkungssteuer an.

Allerdings empfehle ich dir, hier eine Expertenmeinung einzuholen. Ich bin kein Fachmann für Steuerfragen, und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen. Du solltest mit deiner Steuerbehörde sprechen oder einen Steuerberater konsultieren, um sicherzustellen, dass du alles im Griff hast.

Wenn du die Rechnungen für die Arbeiten, die du an der Wohnung durchgeführt hast, nicht mehr hast, solltest du versuchen, sie von den Handwerkern wiederzubeschaffen, die die Arbeiten durchgeführt haben. In meiner eigenen Erfahrung hatte ich auch einige Rechnungen verloren, aber ich konnte sie leicht von den entsprechenden Empfängern anfordern. Ich schrieb ihnen einfach eine E-Mail oder rief sie an und sie schickten mir Kopien der Rechnungen zu. Es war kein Problem.

Im Allgemeinen ist es wichtig, alle Unterlagen und Belege aufzubewahren, die mit der Wohnung zusammenhängen, insbesondere wenn ihr Verbesserungen oder Reparaturen durchgeführt habt. Diese Dokumente können nicht nur hilfreich sein, um mögliche Steuerprobleme zu vermeiden, sondern auch, um den Kaufpreis der Wohnung angemessen zu bestimmen. Wenn du beispielsweise Investitionen in die Wohnung getätigt hast, wie beispielsweise den Einbau einer neuen Küche oder die Renovierung des Badezimmers, kann dies den Wert der Wohnung erhöhen und den angemessenen Preis, den du verlangen kannst, beeinflussen.

Wenn du beispielsweise eine neue Küche in die Wohnung eingebaut hast, solltest du die Quittungen und Rechnungen aufbewahren und sie in den Kaufpreis der Wohnung einbeziehen. Wenn die Küche beispielsweise 10.000 EUR gekostet hat, kannst du dies als zusätzlichen Wert für die Wohnung geltend machen und den Verkaufspreis entsprechend erhöhen. Dadurch erhöhst du deinen Gewinn und stellst sicher, dass der Käufer einen angemessenen Preis bezahlt.

Zusammenfassend ist es wichtig, alle relevanten Dokumente und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf einer Wohnung aufzubewahren. Wenn du Fragen zu Steuerfragen oder anderen Aspekten hast, solltest du immer eine Expertenmeinung einholen. Es mag etwas Zeit und Anstrengung erfordern, aber es wird sich am Ende auszahlen, indem du mögliche Probleme und Schwierigkeiten vermeiden kannst.

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Ich bin mit Swiss.Stephan einverstanden, dass es unwahrscheinlich ist, dass Sie Schenkungssteuer zahlen müssen. Das Finanzamt wird dies nur dann als Geschenk ansehen, wenn der Preis deutlich unter dem Marktwert liegt oder ein Familienmitglied oder ein enger Freund den Kauf tätigt. Sie liegen trotz einer Preisreduzierung immer noch nahe am aktuellen Marktwert, und es handelt sich um eine Transaktion zwischen Familienmitgliedern.

Aber ich würde auf jeden Fall vorsichtig sein und Sie sollten sich an einen Steuerberater wenden, um sicher zu gehen. Die Idee, sich an die Handwerker zu wenden, ist auf jeden Fall eine gute Möglichkeit, um die Rechnungen zurückzuerhalten, falls Sie sie verlegt haben.

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Hallo FWinkler, ich möchte Sie auf ein Thema hinweisen, das in Ihrem Fall relevant sein könnte. Es kann sein, dass beim Verkauf Ihrer Stockwerkeigentumseinheit MwSt anfällt, wenn Sie während des Umbaus eine MwSt-Abzugsmöglichkeit in Anspruch genommen haben.

Ich hatte auch eine sehr ähnliche Situation. Wir haben eine Stockwerkeigentumswohnung zu einem niedrigeren Preis an ein Familienmitglied verkauft, aber es fiel MwSt an. Die Abrechnung der MwSt war jedoch problemlos, da wir die notwendigen Dokumente hatten. Es wird sich definitiv lohnen, diesen Punkt mit Ihrem Notar und Ihrer Steuerbehörde zu klären, um unerfreuliche Überraschungen bei der Steuerveranlagung zu vermeiden.

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