Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, Ich stehe vor dem Kauf einer Eigentumswohnung und einen Teil meines Eigenkapitals bekomme ich von meinen Eltern als zinsloses Darlehen. Ich gehe davon aus, dass die Bank die Rückzahlung des Darlehens bei der Berechnung meiner Tragbarkeit berücksichtigen wird. Sie wäre zwar in Ordnung, aber ich frage mich, ob es möglich ist, das Darlehen als Schenkung bei der Bank zu deklarieren, um meine Tragbarkeit zu verbessern. Was denkt ihr? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Bank das herausfindet? Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hi Stephan, Ich kann deine Situation nachvollziehen, da ich bereits ähnliches durchgemacht habe. Auch ich wollte ein Darlehen von meinen Eltern als Schenkung deklarieren. Dabei habe ich von meinem Hypothekaranbieter die Information bekommen, dass eine Schenkung akzeptiert werden würde, jedoch nur dann, wenn meine Eltern eine Bestätigung der Schenkungsabsicht unterschreiben und die entsprechende Schenkungssteuer zahlen. Die Bank forderte auch einen Nachweis über die Zahlung dieser Steuer, in Form einer Quittung. Wenn du darüber nachdenkst, das Darlehen deiner Eltern als Schenkung zu deklarieren, solltest du dich vorher gut informieren und gegebenenfalls auch mit deinen Eltern sprechen. Denn die Schenkungssteuer kann neben dem Vorteil, dass sie im Vergleich zu einer Hypothek günstiger ist, auch einige Nachteile mit sich bringen. Einer dieser Nachteile kann zum Beispiel sein, dass bei der Schenkungssteuer eine individuelle Freibetragsgrenze von 400.000 CHF gilt. Ab dieser Grenze sind die Begünstigten bereits verpflichtet, die Steuer zu zahlen. Wenn der Gesamtwert der Schenkung diese Freibetragsgrenze überschreitet, muss der Beschenkte zusätzlich auch eine Schenkungssteuer in unterschiedlicher Höhe zahlen. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Nachteil kann darin bestehen, dass eine Schenkung auch Auswirkungen auf die Erbschaft haben kann. Denn bei einer Schenkung innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall muss der Beschenkte den Geschenkwert als Erbe mitversteuern. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Freibetrag des Beschenkten durch die Schenkung bereits verringert worden ist, wodurch dieser nun weniger steuerfreies Erbe erhält. Auch deine Eltern sollten sich bewusst sein, dass sie bei einer Schenkung des Darlehens auch ihre eigenen steuerlichen Möglichkeiten verlieren können. Denn sollte das Darlehen später zurückgezahlt werden, können sie nicht mehr von den damit verbundenen steuerlichen Vorteilen profitieren. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen ein besseres Bild über die Vor- und Nachteile einer Schenkung als Darlehen vermitteln. Bitte bedenke jedoch, dass dies lediglich ein Rat meinerseits ist und ich dir empfehle, dich bei weiteren Fragen an einen steuerlichen Berater zu wenden. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Swiss.Stephan, Ich habe einen ähnlichen Weg eingeschlagen, als ich das Darlehen von meinen Eltern als Schenkung deklarierte. Wie FWinkler schon erwähnte, wird die Bank die Schenkungssteuerbeweise benötigen, um die Schenkung zu akzeptieren. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Anwalt oder Steuerexperten zu beraten, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden, bevor Sie fortfahren. Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Stephan, Es ist in Ordnung, das Darlehen von deinen Eltern als Schenkung zu deklarieren, wenn du zusammen mit deinen Eltern eine Vereinbarung unterzeichnet hast, in der festgelegt ist, dass das Darlehen ein Geschenk ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Ausserdem benötigt die Bank Bestätigungen und Beweise für die Schenkungssteuerzahlung. Ein weiteres Thema, das du im Auge behalten solltest, ist die sogenannte Schenkungssteuerklage. Sie tritt auf, wenn das Finanzamt herausfindet, dass das Darlehen nicht als Schenkung, sondern als Kredit gedacht war. In diesem Fall kann das Finanzamt eine Schenkungssteuerforderung stellen, unabhängig davon, ob du das Darlehen zurückgezahlt hast oder nicht. Daher ist es ratsam, auch diese Alternative in Betracht zu ziehen, bevor man weitermacht. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...