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Nessio

Weiterverrechnung der Kosten durch MwSt-Erhöhung beim Hausbau

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Hallo zusammen,

ich habe mein Haus im letzten Jahr mit Hilfe eines GU gebaut, das im Juni 2021 abgeschlossen sein sollte.

Wir haben 2020 verschiedene Angebote für Arbeit und Material (einschliesslich Sanitär, Küche usw.) zu einem Steuersatz von 7,6 % eingeholt und akzeptiert.

Jetzt haben wir jedoch die endgültigen Rechnungen inklusive eines Steuersatzes von 8 % für die Arbeit von Handwerkern und Architekten erhalten. Der Unterschied von 0,4% beläuft sich auf beträchtliche Mehrkosten in der Endabrechnung.

Gibt es eine Regelung dafür, dass Lieferanten und Handwerker durch die MwSt.-Erhöhung verursachte Kosten nicht weiterverrechnen dürfen, wenn wir im Jahr 2020 bereits Angebote zu einem niedrigeren Steuersatz akzeptiert haben?

Falls jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder weiss, wie man in dieser Situation vorgehen kann, würde ich mich sehr über eure Meinungen freuen!

Liebe Grüsse,

Nessio

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Guten Tag Nessio,

Ich kann Ihre Sorge hinsichtlich der Steuererhöhung bei der Lieferung von Handwerksleistungen und Architekturdienstleistungen verstehen. Die Höhe der Steuer hängt von vielen Faktoren ab, einschliesslich der Art des Projekts, der Art des Dienstleisters und des Standorts, an dem die Arbeit durchgeführt wird.

Normalerweise ist der Steuersatz bei der Lieferung für Ihre Handwerker und Architekten festgelegt. Mit der Steuererhöhung sind sie daher verpflichtet, die erhöhten Kosten an Sie weiterzuverrechnen.

Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen sie dies nicht tun müssen. Wenn Sie vor der Steuererhöhung einen Vertrag mit dem Handwerker oder dem Architekten unterzeichnet haben, der besagt, dass jegliche Preiserhöhungen während des Bauprozesses aufgrund von Steueränderungen zu Ihren Lasten gehen, müssten Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen. In diesem Fall sollten Sie den Vertrag nochmals überprüfen und sicherstellen, dass Sie alle Bestimmungen richtig verstanden haben. Denn dies kann bedeuten, dass Ihre Kosten bereits vor der Steuererhöhung auf die Preise kalkuliert wurden.

Bevor Sie jedoch Massnahmen ergreifen, empfehle ich Ihnen, zuerst das Problem mit Ihrem Handwerker oder Architekten zu besprechen. Möglicherweise gibt es eine Lösung, mit der beide Parteien zufrieden sind. Oftmals sind Handwerker und Architekten bereit, über die Möglichkeit einer Preissenkung oder einer anderen Form von Kostenteilung zu verhandeln, um ein gutes Verhältnis zu ihren Kunden aufrechtzuerhalten.

Wenn ein Kostenvorschlag von Ihrem Handwerker oder Architekten nicht leistbar sein sollte, können Sie die Kosten aufteilen oder eine alternative Lösung finden. Bestimmte Handwerksleistungen und Architekturdienstleistungen bieten eine Zahlung in Raten an. Auf diese Weise können Sie das gesamte Projekt finanzieren, ohne Ihre Finanzen zu belasten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Bei weiteren Fragen bin ich gerne bereit, Ihnen zur Seite zu stehen.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hey Nessio,

Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Bauauftragnehmer. Und ich glaube, ich habe eine Lösung gefunden: Im Vertrag müsste angegeben sein, welche MwSt zu welchem Zeitpunkt gezahlt werden muss (z.B. genau in dem Jahr, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde).

Wenn das der Fall ist, würde ich vorschlagen, dass Sie dies hervorheben und in einem freundlichen Gespräch mit Ihrem Handwerker oder Architekten darauf hinweisen. Wenn es keine feste Regelung im Vertrag gibt, kann ich mir vorstellen, dass es schwierig wird, Ihre Position zu vertreten.

Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei, das Problem zu lösen.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hi Nessio,

Bei meiner Renovierung letztes Jahr hatte ich ein ähnliches Problem mit der MwSt und den daraus resultierenden Zusatzkosten. Während meiner Recherche habe ich festgestellt, dass Lieferanten und Handwerker grundsätzlich berechtigt sind, die MwSt-Erhöhung an ihre Kunden weiterzugeben.

Ich denke, dass es in diesem Fall keine Regelung gibt, die Lieferanten und Handwerker daran hindert, die durch die MwSt.-Erhöhung verursachten Kosten Ihnen weiterzuverrechnen.

Vielleicht könnten Sie in Zukunft versuchen, dies im Vertrag zu klären.

Beste Grüsse,

Stephan

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