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FWinkler

Skonto-Abzug bei Teilzahlungen?

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Hallo zusammen,

FWinkler hier. Wir planen derzeit, einige Verträge abzuschliessen und machen uns dabei Gedanken über die anfallenden Kosten. Daher beschäftigt uns folgende Frage:

Ist es möglich, mit den GU's (Generalunternehmer) einen Skonto-Abzug bei Teilzahlungen zu vereinbaren? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Zahlungsfristen wurden dabei vereinbart?

Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung.

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Hey FWinkler,

ich freue mich, dass ich bei meinem letzten Umbau tatsächlich einen Skonto-Abzug auf Teilzahlungen vereinbaren konnte. Das hat mir eine ordentliche Ersparnis verschafft! Hier ein paar Details dazu:

Ich hatte eine Gesamtsumme von CHF 60'000 vereinbart, die in drei Teilen bezahlt werden sollte. Dabei waren 30% im Voraus veranschlagt, weitere 30% nach dem Richtfest und die restlichen 40% am Ende, nach erfolgreicher Bauabnahme.

Normalerweise hätte ich für die zweite Teilzahlung, die nach dem Richtfest anfällt, den vollen Betrag von CHF 18'000 bezahlen müssen. Doch ich habe mich umgehört und herausgefunden, dass man bei einem pünktlichen Zahlungseingang oft Skonto bekommt. Skonto bedeutet, dass man einen gewissen Prozentsatz des zu zahlenden Betrags abziehen kann, wenn man innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt.

Also habe ich kurzerhand mit dem Bauunternehmen verhandelt und konnte tatsächlich einen Skonto-Abzug von 2% aushandeln, wenn ich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahle. Das mag sich nicht viel anhören, aber bei einem Betrag von CHF 18'000 macht das immerhin eine Ersparnis von CHF 360 aus. Und wenn man bedenkt, dass man oft mehrere Rechnungen während eines Umbaus bekommt, kann sich das schnell summieren. Ausserdem zeigt es dem Bauunternehmen, dass man pünktlich und zuverlässig zahlt und manchmal sogar Verhandlungsgeschick hat.

Alles in allem war ich sehr zufrieden mit dem Skonto-Abzug, den ich aushandeln konnte. Es hat mir nicht nur Geld gespart, sondern war auch ein gutes Gefühl, erfolgreich verhandelt zu haben.

LG, Nicola

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Hallo miteinander,

ein wichtiger Punkt, den es bei Skonto-Abzügen zu beachten gilt, ist die Umsatzsteuer. Falls der Skonto-Abzug auf diese Steuer angerechnet wird, muss auch die Höhe dieser angepasst werden. In meinem letzten Projekt wurde beispielsweise ein Skonto-Abzug von 2% auf die Teilzahlung gewährt, jedoch auch auf die Umsatzsteuer angerechnet, was sich nachträglich nochmals auf die Gesamtsumme ausgewirkt hat.

Beste Grüsse,

Stephan

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