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FWinkler

Inklusive Reinigung des Feinsteinzeugs?

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Guten Tag zusammen,

Ich arbeite gerade an einem GU Werkvertrag und bin auf etwas gestossen, das ich als unangemessen empfinde. Im Vertrag steht, dass das "ganze Gebäude gereinigt" wird. Nachdem wir nun die Feinsteinzeug-Platten innerhalb des Budgets ausgewählt haben, erscheint auf dem Kostenvoranschlag noch ein separater Posten von 800 CHF für die Reinigung des Feinsteinzeugs. Meiner Ansicht nach, gehört die Reinigung des Feinsteinzeugs zum "Gebäude" und falls von Anfang an Platten angeboten wurden, darf dies nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden. Wie seht ihr das?

Grüsse,
FWinkler

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Hallo FWinkler,

Ich bin ganz deiner Meinung, dass die Reinigung des Feinsteinzeugs, welches im Preis enthalten ist, eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Denn eine umfassende Reinigung trägt zur Aufwertung des Porzellans bei, wodurch es wieder einen frischen und strahlenden Glanz bekommt.

Wichtig ist, dass du sicherstellst, dass es sich hierbei nicht um versteckte Kosten handelt. Hierzu solltest du den Voranschlag sorgfältig prüfen und etwaige unerwünschte Posten analysieren. Wenn du beispielsweise zusätzliche Kosten für einen neuen Deckel auf dem Service entdeckst, sollte die Art des Schadens, der den Deckel zerstört hat, ausführlich dokumentiert sein. Hierzu wäre ein Kostenvoranschlag für den Ersatz der einzelnen Teile aufschlussreich. Denn oftmals ist es möglich, den Deckel zu reparieren, ohne dass ein neues Teil angeschafft werden muss. Dadurch könnte man Kosten sparen, die doch eigentlich das Budget sprengen könnten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es immer empfehlenswert ist, einen detaillierten Voranschlag von verschiedenen Dienstleistern einzuholen, um die Unterschiede sowohl in der Dienstleistung als auch im Preis herauszufinden. So wird sich bald zeigen, wer die beste Reinigung zur Verfügung stellt, und zudem ein transparentes Angebot präsentiert, in dem alle Posten sorgfältig aufgelistet und detailliert erklärt sind. Das gibt dir die Möglichkeit, dich für die beste Option abzuwägen und einen Dienstleister deiner Wahl auszuwählen.

Beste Grüsse,
Nessio

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Hallo FWinkler,

Ehrlich gesagt gibt es eine Möglichkeit, dass Reinigung des Feinsteinzeugs nicht in den Vereinbarungen enthalten ist. Vielleicht war es ein Missverständnis oder eine Unachtsamkeit bei der Erstellung des Vertrags. Ich denke, es ist klüger, das mit dem GU direkt zu besprechen, bevor man etwas unterstellt.

Viel Glück,
Stephan

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Hallo FWinkler,

Unabhängig davon, ob die Reinigung der Platten in den Vereinbarungen enthalten ist, sollte man klarstellen, was "das ganze Gebäude" reinigen genau bedeutet. Ich hatte eine ähnliche Situation, in der der Dienstleister darüber hinaus noch Teppichreinigung, Strasse, Innenhof und Garagenreinigung angeboten hat, ohne Aufpreis. Warum nicht fragen, was alles unter "ganzes Gebäude" subsumiert wird?

Beste Grüsse,

Nicola

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Gast
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