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FWinkler

Informationen über den Begriff "Wohnbereich" benötigt

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Hallo zusammen,

ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen, doch beim Baubeschrieb ist mir eine Definitionsfrage aufgefallen:

Wir haben gelesen, dass alle Raffstoren im Wohnbereich motorisiert sein sollten.

Meine Definition bezieht sich auf alle Räume mit Ausnahme von Badezimmern, Kellern und Waschküchen. Der Architekt meint jedoch, dass nur Wohn- und Esszimmer als Wohnbereich gelten und so sind nur deren Storen motorisiert. Das bedeutet, dass z.B. die Storen im Schlafzimmer und im Büro nicht motorisiert wären.

Ich bin verwirrt und möchte gerne herausfinden, ob es in irgendwelchen Baugesetzen eine Definition für den Begriff "Wohnbereich" gibt. Könnt ihr helfen?

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Hey FWinkler,

Ich verstehe deine Frustration bezüglich des Begriffs "Wohnbereich" sehr gut. Im Grunde genommen bezieht sich dieser Begriff jedoch auf die Räume, die für das Wohnen genutzt werden. Das beinhaltet auch deinen Schlafzimmer- und Bürobereich.

Um das besser zu verstehen, lassen sich hier einige Beispiele aufzeigen. Wenn du eine Wohnung betrachtest, ist die Wohnfläche in den meisten Fällen grösser als die Nettofläche. Die Nettofläche bezieht sich nicht auf die Wohnfläche in dem Sinne, dass nicht alle Räumlichkeiten der Wohnung in die Wohnfläche einbezogen werden. So zählen beispielsweise Badezimmer, Küchen oder Waschräume, die ausschliesslich für einen bestimmten Zweck genutzt werden, nicht zur Wohnfläche.

Ein weiteres Beispiel: Ein Wohnhaus hat eine Gesamtnutzfläche von 200 Quadratmetern. Davon werden 100 Quadratmeter als Wohnfläche genutzt, da das Haus aus einem Wohnzimmer, drei Schlafzimmern, einer Küche, einem Badezimmer und einem Arbeitszimmer besteht. Die anderen 100 Quadratmeter werden hingegen für andere Zwecke, wie beispielsweise einen Keller, Abstellräume oder eine Garage genutzt.

Da das Thema jedoch sehr komplex sein kann, empfehle ich dir, einen Fachmann hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Räumlichkeiten korrekt in die Wohnfläche einbezogen werden.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Beispielen weiterhelfen und dich in deiner Frage bezüglich des Wohnbereichs unterstützen.

Gruss,

Nessio

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Moin FWinkler,

Man muss hier ganz genau unterscheiden: Echter Wohnraum (Wohn-, Schlaf-, Esszimmer) muss gemäss den Vorschriften des Brandschutzes mit elektrischen Jalousien oder Rollladen ausgestattet werden. Auch alle Räume, die mehr als 50% des Fensterbereiches ausmachen oder die eine bestimmte Grösse überschreiten, sollen damit ausgestattet werden.

Daher gehe ich von folgendem aus:

  • Tür- und Fenstertürläden in Wohnungen müssen motorisiert und elektrisch betrieben werden.
  • Der Begriff "Wohnbereich" ist so zu verstehen:

Alle Räumlichkeiten in einer Wohnung, die zum Wohnen genutzt werden. Also alle Zimmer, in denen man sich täglich aufhält: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Esszimmer, Arbeitszimmer, etc. Dazu gehören möglicherweise auch Flure und Eingangsbereiche.

Hoffe, das hilft dir weiter.

MfG

Nicola

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Hallo FWinkler,

Für mich scheint es so, als ob der Architekt versucht, sich aus der Angelegenheit zu ziehen. Denn wer sonst würde den Begriff "Wohnbereich" so eng auslegen?

In jedem Fall ist es ein Fehler, wenn andere Räume nicht ebenfalls ausgestattet wurden. Zum Beispiel: Wenn die Storen im Wohn- und Essbereich heruntergefahren werden, während die im Schlafzimmer rauf und runter gehen, entsteht ein unschöner Kontrast.

Dasselbe gilt für die Bedienung der manuellen Storen mit Kurbeln. In der heutigen hochtechnisierten Welt sind manuelle Geräte für einige unangenehm zu bedienen, insbesondere für ältere oder körperlich beeinträchtigte Menschen. Hier ist die Motorisierung eine einfache Lösung, die den Alltag angenehmer macht.

Gruss,

Stephan

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