Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Leute, was denkt ihr über folgenden Zahlungsplan (es geht hier um den Kauf von Miteigentum)? Der Architekt, welcher auch der GU (Generalunternehmer) ist, hat ihn erstellt. Die Zusammenarbeit wird auf Basis eines Werkvertrags erfolgen. Ist dieser Plan Standard oder fällt er aus dem Rahmen? Ich danke euch im Voraus! 1. Zahlung mit Zahlungsversprechen der Bank. 20% des Kaufpreises abzüglich einer Reservationszahlung von CHF 20'000.00 bei Unterzeichnung des Werkvertrages und des Landkaufvertrages. 2. Zahlung: 30% des Kaufpreises beim Betonieren der Wohnungsdecke. 3. Zahlung: 30% des Kaufpreises bei Einbringen des Unterlagsbodens. 4. Zahlung (Schlusszahlung): 20% des Kaufpreises, 5 Tage vor Übergabe/Bezug und gleichzeitiger Eigentumsübertragung. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Sehr geehrter Swiss.Stephan, Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und den interessanten Einblick in Ihren Zahlungsplan für den Miteigentumskauf. Zunächst möchte ich betonen, dass ich diesen Plan nicht unbedingt als Standard betrachte, aber auch nicht als ungewöhnlich. Tatsächlich hatte ich bei meinem letzten Miteigentumskauf einen ähnlichen Plan, bei dem 25% der Kaufsumme bei Unterzeichnung des Vertrages und die restlichen 75% bei Schlüsselübergabe gezahlt wurden. Wie Sie bereits erwähnt haben, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Zahlungsversprechen ausreichend sind, insbesondere wenn eine Bank involviert ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer genügend finanzielle Sicherheiten und eine ausreichende Bonität haben sollte, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Grösse der Kaufsumme. Je grösser die Summe, desto wichtiger ist es, sicherzustellen, dass der Kaufvertrag und der Zahlungsplan klar und vollständig sind. Es ist auch ratsam, von Anfang an die Bedingungen für die Zahlung des Restbetrags zu klären. Ein Beispiel wäre, dass der Verkäufer garantieren sollte, dass der Restbetrag nur bei Fertigstellung des Gebäudes gezahlt wird. Wenn 50% der Kaufsumme erreicht sind, ist es wichtig, diese Bedingung schriftlich zu vereinbaren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen und Eventualitäten berücksichtigt werden. Wie Sie sehen, ist ein klarer Zahlungsplan von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Vertragsparteien ihre Verpflichtungen erfüllen können und es zu keinen finanziellen Unklarheiten oder Schwierigkeiten kommt. Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Miteigentumskauf. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Stephan, ich würde sagen, dass dieser Zahlungsplan vollkommen in Ordnung ist. Immerhin wird hier ein Vertrag mit einem GU abgeschlossen. Solche Pläne sind auf dieser Ebene üblich und bieten Sicherheit für beide Seiten. Solange du dir sicher bist, in das Projekt zu investieren, sollten diese Zahlungspläne kein Problem darstellen. Freundliche Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Swiss.Stephan,eine Sache, die du vielleicht beachten solltest, sind die Kosten für Einrichtungen und Möbel. Dieser Zahlungsplan sieht keinerlei Zahlungen dafür vor. Du solltest dich darüber informieren, wie das Projekt bezahlt werden soll. Falls es über eine Finanzierung mit einem Baukreditbank abgedeckt ist, solltest du prüfen, ob die Kreditbedinungen für dich akzeptabel sind. Denke daran, dass einige Banken Zinseszinsen auf die Kreditsumme anwenden, während das Gebäude gebaut wird. Es lohnt sich, diese Option immer zu prüfen und den endgültigen Kaufpreis zu kalkulieren. Alles Gute, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...