Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor rund 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und dafür eine Vorbezug von CHF 32'000 aus meiner Pensionskasse bezogen. In der Zwischenzeit hat sich meine finanzielle Situation verbessert und ich überlege mir die Beträge wieder zurückzuzahlen. Ich überlege nun, ob ich dies gesamthaft oder in Teilbeträgen tun soll. So muss ich mindestens CHF 20'000 aufs Mal zurückzahlen. Meine Frage: Hat eine Staffelung der Rückzahlung in verschiedenen Jahren steuerliche Vorteile gegenüber einer Gesamtrückzahlung in einem Jahr? Ich freue mich auf eure Antworten und vielleicht könnt ihr mir auch eure Erfahrungen mitteilen. Liebe GrüsseNessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Sehr geehrter Nessio, Wenn Sie eine Rückzahlung aus Ihrer Pensionskasse in Erwägung ziehen, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Auszahlungen nicht als zusätzliches Einkommen versteuern müssen. Es ist oft ratsamer, in Teilbeträgen zurückzuzahlen, insbesondere wenn Sie noch andere Einkünfte haben oder Ersparnisse bilden möchten. Auf diese Weise können Sie die Steuerlast verteilen und eine höhere Steuerprogression vermeiden. Nehmen wir an, Sie entscheiden sich bei einer Rückzahlung von 20.000 CHF für fünf Teilzahlungen von jeweils 4.000 CHF. Diese werden dann in fünf separaten Jahren in Ihrem Steuerbescheid aufgeführt. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Ihre Steuerbelastung reduziert wird, da Sie Ihre Steuern über einen längeren Zeitraum gestreckt haben. Wenn Sie hingegen einen Betrag von 20.000 CHF auf einmal zurückzahlen würden, könnte es möglicherweise dazu führen, dass Sie in eine höhere Steuerprogression fallen und somit mehr Steuern zahlen müssen. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Rückzahlung aus Ihrer Pensionskasse ist, dass Sie Zinserträge erzielen können, wenn Sie das Geld bis zum Ende des Jahres auf Ihrem Konto belassen. Dies kann sich positiv auf Ihre Steuerbelastung auswirken und die Gesamtsteuern, die Sie zahlen müssen, reduzieren. Darüber hinaus sollten Sie auch berücksichtigen, dass Ihre Pensionskasse die Unterscheidung zwischen der Rückerstattung des eigentlichen Kapitals und der darin enthaltenen Zinsen vornehmen wird, wenn sie die Auszahlungen ausstellt. In der Regel werden die Kapitalrückzahlungen als erstes erfolgen und erst im Anschluss die Zinserträge ausgezahlt. Es ist wichtig zu betonen, dass die genannten Vorteile der Rückzahlung aus der Pensionskasse nicht für jede Person gelten müssen. Es hängt von Ihrer individuellen finanziellen Situation ab, welche Rückzahlungsmethode für Sie am sinnvollsten ist. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich vor einer Entscheidung von einem Steuerberater oder Fachexperten beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Sie dabei unterstützen, die beste Lösung für Ihr spezifisches Anliegen zu finden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Lieber Nessio, Wie FWinkler bereits ausgeführt hat, kann eine Staffelung sinnvoll sein. Es gibt aber auch noch einen anderen interessanten Aspekt: Wenn du den Vorbezug in Teilbeträgen zurückzahlst, können dadurch auch die Auswirkungen auf die Einkommensprüfungen bei einer allfälligen Einreichung für Ergänzungsleistungen etwas gemildert werden. Ein zu hohes Einkommen durch eine Gesamtrückzahlung könnte bei Anträgen zu einer Ablehnung der Leistung führen. Hoffentlich konnte ich dir damit noch zusätzliche Entscheidungshilfe geben. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nessio, Eine wichtige Frage, die sich bei der Prüfung der Rückzahlungen auch stellt, ist die Vorgehensweise bei allfälligen Umtausch von Währungen. Wenn man bei der Pensionskasse in CHF vorbezieht und in Euro oder einer anderen Währung zurückzahlt, dann können bei der Umrechnungskursen grosse Unterschiede auftreten. Daher empfehle ich dir, bei einer Bank oder Sparkasse ein Konto in der entsprechenden Währung zu eröffnen und dann auf diesem Konto den entsprechenden Betrag zurückzuzahlen, vorzugsweise in einem Guss. Herzliche Grüsse und viel Erfolg mit deiner Rückzahlung. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...