nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo zusammen, mein Partner und ich spielen mit dem Gedanken, ein neues Haus zu kaufen oder bauen zu lassen. Wir haben uns deshalb bei drei verschiedenen Banken über unser Budget beraten lassen. Allerdings haben wir dabei festgestellt, dass unser PK-Geld nicht als 100% oder 20% Eigenkapital angerechnet wird. Stattdessen können maximal 15% davon angerechnet werden, während der Rest bar von uns eingezahlt werden muss. Ich frage mich nun, wieso das so ist. PK-Geld ist doch auch eine Form von Eigenmittel oder nicht? Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nicola, Ich verstehe deine Verwunderung gut. Es ist tatsächlich so, dass nur 15% des Pensionskassen-Geldes als Eigenkapital gelten. Bei einer Finanzierung eines Hauses oder Grundstücks gibt es gesetzliche Bestimmungen, die besagen, dass die Banken nicht mehr als 85% des Kauf- oder Bauwertes finanzieren dürfen. Deshalb wird das Eigenkapital der Kreditnehmer benötigt. Als Pensionskassen-Gelder sind die Beiträge der Arbeitnehmer zur Altersvorsorge zweifellos auch Eigenkapital. Allerdings werden sie als sogenannte zweitrangige Sicherheit angesehen. Das bedeutet, dass die Bank bei einem Verkauf des Hauses oder bei einer Zwangsversteigerung erst auf das Eigenkapital der Eigentümer zurückgreifen würde. Erst wenn das Eigenkapital nicht ausreicht, greifen sie auf die Pensionskassen-Gelder zurück. Um das etwas klarer zu machen, hier ein Beispiel: Stellen wir uns vor, jemand möchte ein Haus im Wert von 500.000 CHF kaufen. Die Bank würde dann höchstens 85% des Kaufpreises finanzieren, also 425.000 CHF. Die restlichen 75.000 CHF müsste der Käufer als Eigenkapital aufbringen. Wenn der Käufer 25.000 CHF aus seiner Pensionskasse entnehmen würde, wären das zwar auch Eigenkapital, jedoch zweitrangige Sicherheit. Würde das Haus verkauft oder zwangsversteigert werden, müssten zuerst die 75.000 CHF Eigenkapital zurückgezahlt werden. Erst wenn das nicht reichen würde, kämen die 25.000 CHF aus der Pensionskasse zum Einsatz. Ich hoffe, ich konnte deine Frage ausführlich beantworten und helfen, die Besonderheit der Pensionskassen-Gelder als zweitrangige Sicherheit zu verstehen. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo nicola_padinatos, Ich kann deine Verwirrung verstehen, war auch bei mir so. Ich habe dazu recherchiert und herausgefunden, dass die BVG (Berufliche Vorsorge) eine Obergrenze für die Belehnung von Pensionskassen-Geldern vorgibt. Eine höhere Belehnung hätte für den Kunden ein höheres Risiko zur Folge, denn wenn das Haus verkauft oder-belastet wird, könnte der nicht 100% durch die PK kreditversicherte Teil beim Anleger bleiben. Am besten fragt ihr bei eurer Bank nach den Einzelheiten, um das Ganze besser zu verstehen. Liebe GrüsseNessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo Nicola, Zusätzlich zur Antwort von FWinkler würde ich noch ergänzen, dass die PK-Gelder im Falle einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens nicht einfach aufgeteilt werden können. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gericht den anderen Ehepartner ausbezahlt werden muss. Auch deshalb ist es wichtig, dass man sich vorher ausreichnd über die Risiken informiert und gut beraten lässt. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...