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Swiss.Stephan

Eigenheimrenovierung ohne Architekt

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Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem ein kleines, renovierungsbedürftiges Eigenheim gekauft und plane nun ohne Architekten viel in Eigenleistung umzubauen. Mein Partner ist Zimmermann und hat bereits ein bisschen Erfahrung mit Umbauten.

Ein Architekt kommt nicht in Frage und wir möchten selber planen und handwerkeln. Allerdings stellen sich nun viele rechtliche Fragen:

  • Wie müssen wir vorgehen, wenn wir Freunde oder Bekannte anstellen möchten und ab welchem Betrag sind wir dazu verpflichtet?
  • Wer zahlt die AHV? Müssen wir diese überhaupt zahlen?
  • Wie ist die Unfalldeckung? Wenn unsere Freunde ohnehin bei ihrem Arbeitgeber angestellt sind, zahlen diese ja bereits betriebliche und nicht-betriebliche Unfälle. Reicht das oder müssen wir als Bauherrschaft eine zusätzliche Versicherung abschliessen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand Erfahrungen in diesem Bereich teilen könnte. Danke im Voraus!

Liebe Grüsse,

Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

Ich freue mich zu hören, dass Sie planen, Ihr Haus ohne einen Architekten zu renovieren. Ich habe vor drei Jahren dasselbe gemacht und einige wertvolle Erfahrungen gesammelt, die ich gerne mit Ihnen teilen würde.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Sie keine Architekten benötigen, wenn Sie keine technischen Zeichnungen oder Statikpläne benötigen. Wenn Sie jedoch grössere Änderungen an der Struktur des Hauses vornehmen möchten oder die Änderungen für den Verkauf oder die Vermietung dokumentieren müssen, empfiehlt es sich, einen Architekten zu beauftragen.

Eine Möglichkeit, ohne Architekten zu arbeiten, ist die Verwendung von Notizbüchern. Nehmen Sie alle Baupläne und Konstruktionen auf und zeichnen Sie sie im Notizbuch auf, um eine klare Vorstellung davon zu haben, was zu tun ist. Es gibt auch viele Online-Tools und Programme, die Ihnen bei der Planung und Visualisierung Ihrer Renovierungspläne helfen können.

Wenn Sie Freunde oder Bekannte benutzt, um bei der Renovierung Ihres Hauses zu helfen, gibt es bestimmte Richtlinien, die Sie beachten sollten. Bis zu einem Betrag von CHF 1'500 können Sie Laien ohne Bedenken beschäftigen, ohne die Arbeitgeberbeiträge an die AHV zu bezahlen. Wenn Sie jedoch jemandem regelmässig Arbeit geben, müssen Sie AHV-Beiträge zahlen. Es ist auch ratsam, eine Unfallversicherung abzuschliessen, um sicherzustellen, dass alle Arbeitskräfte während der gesamten Renovierungssaison abgesichert sind.

Eine wichtige Sache bei der Renovierung Ihres Hauses ist, realistisch zu bleiben. Es ist leicht, in eine Situation zu geraten, in der Sie mehr Geld ausgeben, als Sie ursprünglich geplant hatten, und die Renovierung kann oft stressig und anstrengend sein. Wenn Sie jedoch strukturiert vorgehen und eine klare Vorstellung davon haben, was Sie erreichen möchten, kann die Renovierung Ihres Hauses zu einer lohnenden Erfahrung werden.

Für Inspiration könnten Sie Online-Foren oder Pinterest nutzen und sich von erfolgreichen Projekten von anderen Hausbesitzern inspirieren lassen. Es gibt auch viele Youtube-Kanäle, die Renovierungsprojekte dokumentieren und Ihnen einige wertvolle Tipps und Tricks vermitteln können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einige nützliche Tipps geben konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Renovierung Ihres Hauses!

Beste Grüsse,
Nessio

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Hallo Stephan,

Ich arbeite in der Personalabteilung eines Bauunternehmens und kann Ihre Fragen beantworten.

Sie können Freunde und Bekannte bis zu einem Betrag von CHF 2'300 ohne Verpflichtung zur Zahlung der AHV beschäftigen. Ab diesem Betrag sind jedoch sowohl Sie als auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, Beiträge zur AHV zu zahlen. Wenn Sie regelmässig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, können Sie sich beim Bundesamt für Sozialversicherungen über Ihre Rechte und Pflichten informieren.

Wenn Sie Freunde oder Bekannte beschäftigen, sollten Sie bedenken, dass diese Ihrer Haftung als Bauherrschaft unterliegen. Wenn jemand verletzt wird oder Gegenstände beschädigt werden, haften Sie persönlich für den entstandenen Schaden. Eine Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall nützlich sein.

Beste Grüsse,
Nicola Padinatos

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Hallo Stephan,

Bezüglich der Versicherung ist es wichtig zu unterscheiden, ob ein Freundschaftsdienst vorliegt oder nicht. Ist es ein Freundschaftsdienst, ist die Person, die den Schaden verursacht hat, verpflichtet, den Schaden zu beheben. Wenn allerdings keine Freundschaftsdienstvereinbarung besteht, können die Opfer zur Verantwortung gezogen werden.

Insbesondere im Handwerk ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Diese umfasst sowohl Schäden am Material als auch körperliche Schäden. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Versicherungspolice die Arbeit abdeckt, die vertraglich fixiert ist. Bei einem Freundschaftsdienst besteht kein Vertrag, weshalb es ratsam ist, eine Vereinbarung mit den betreffenden Freunden oder Bekannten zu treffen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Beste Grüsse,
FWinkler

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