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Nessio

Unbeglichene Rechnungen vom Vorbesitzer: Was tun?

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Grüezi mitenand,

Im Hinblick auf unseren bevorstehenden Hauskauf haben wir kürzlich den Vertragsentwurf mit unserem Makler besprochen. Dabei sind wir auf einen Punkt gestossen, der uns ziemlich verunsichert hat. Anscheinend können sämtliche unbezahlten Rechnungen des Vorbesitzers auf das Grundstück abgewälzt werden, was bedeutet, dass wir als neue Eigentümer für diese Rechnungen aufkommen müssten, selbst wenn wir sie nicht verursacht haben. Das hört sich für mich irgendwie ungerecht und risikoreich an.

Ist das wirklich ein gängiges Verfahren? Wie können wir sicherstellen, dass der Vorbesitzer alle Rechnungen beglichen hat? Habt ihr bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich freue mich auf eure Ratschläge und Erfahrungsberichte.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hey Nessio,

Es gibt eine Sache, die du beachten solltest, bevor du das Grundstück kaufst. Sollte der Vorbesitzer des Grundstücks unbezahlte Rechnungen haben, so werden diese automatisch auf das Grundstück abgewälzt, wenn sie nicht beglichen werden. Dies ist ein gängiges Verfahren, das auch gesetzlich so geregelt ist.

Um dich vor solch unangenehmen Überraschungen zu schützen, solltest du vor dem Kauf eine Grundbuchauszug anfordern. Dort findest du alle relevanten Informationen zum Grundstück, wie zum Beispiel Grösse, Grenzen, Belastungen und auch eventuelle Grundschulden. Auf diese Weise kannst du überprüfen, ob noch unbezahlte Rechnungen vorhanden sind und dich entsprechend absichern.

Hier sind einige Beispiele dafür, was du in einem Grundbuchauszug finden kannst:

  • Grösse und Grenzen: Die Grösse des Grundstücks sowie die genauen Grenzen des Grundstücks sind im Grundbuchauszug vermerkt. Somit kannst du leicht feststellen, wo sich dein Grundstück befindet und wie gross es ist.
  • Belastungen: Unter Belastungen sind zum Beispiel Wegerechte oder auch Vorkaufsrechte vermerkt. Diese könnten sich negativ auf die Nutzung des Grundstücks auswirken. Daher ist es wichtig, dies vor dem Kauf zu überprüfen.
  • Grundschulden: Sollte der Vorbesitzer seines Grundstücks zum Beispiel eine Hypothek aufgenommen haben, so steht diese als Grundschuld im Grundbuch. Das bedeutet, dass die Bank ein Recht auf das Grundstück hat, sollte der Vorbesitzer die Hypothek nicht mehr begleichen können.

Ich hoffe, diese Informationen helfen dir bei deiner Kaufentscheidung weiter.

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

Ich kann FWinklers Rat nur unterstützen. Ein Grundbuchauszug ist wirklich sinnvoll. Ausserdem könnt ihr auch eine Kontrolle bei der Verkäuferseite machen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung könnt ihr euch absichern, dass alle offenen Rechnungen zum Zeitpunkt des Verkaufs beglichen werden. Das mag zwar etwas aufwendiger sein, gibt euch aber eine zusätzliche Sicherheit.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hallo Nessio,

Ein weiterer Punkt, den du beachten solltest, ist, dass die Abwälzung der offenen Rechnungen auf das Grundstück nicht nur bei Hauskäufen, sondern auch bei Erbfolgen, Schenkungen oder Scheidungen relevant sein kann. Es ist daher wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob es offene Rechnungen gibt und diese gegebenenfalls begleichen zu lassen, bevor ihr das Grundstück übernehmt.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Beste Grüsse,

Nicola

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Gast
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