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Nessio

Kündigung des Architekturvertrages – Wie kann ich mich gegen eine überhöhte Entschädigung wehren?

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Hallo zusammen,

ich habe im Moment einige Schwierigkeiten mit meinem Architekten. Mein Mann und ich haben den Vertrag bereits mit sofortiger Wirkung gekündigt, doch der Architekt verlangt nun eine viel zu hohe Entschädigung von etwa 50-60KCHF für die bereits geleisteten Arbeitsschritte. Dabei beruft er sich sogar noch auf das geistige Eigentum, weswegen er uns die Weiterverwendung seiner Pläne untersagt.

Hier einige Fakten:

  • Wir haben einen alten Architekturvertrag mit Pauschalhonorar, der nur auf die SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) verweist, aber nicht auf die SIA Normen eingeht.
  • Das Bauprojekt befindet sich momentan in der Hand von Handwerkern, steht also kurz vor dem Spatenstich und der Baukostenberechnung (KV2).
  • Das Budget wurde um knapp 22% überschritten.
  • Die Idee des Gebäudes stammt von uns.
  • Es wurden diverse Konstruktionsfehler gemacht, zum Beispiel bei der Kanalisation.
  • Wir wurden beim Baubewilligungsverfahren nicht angemessen vertreten.

Wie können wir uns gegen diese überhöhte Entschädigung wehren und vor einem Schiedsgericht entscheiden lassen?

Kann der Architekt wirklich das geistige Eigentum so kompromittieren und uns die Weiterverwendung der Pläne bis zur vollständigen Zahlung untersagen? Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht?

Auf welche Fakten (OR/SIA) berufen sich typischerweise solche Entscheidungen?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hallo Nessio,


Es tut mir wirklich leid zu hören, dass du Probleme mit dem Architekten hast, der deine Baupläne erstellt hat. Es ist immer ärgerlich, wenn man in einer solchen Situation steckt, aber es gibt Dinge, die man tun kann, um das Problem zu lösen.

Als erstes solltet ihr den Anwalt herausfordern, der euch den Architekten empfohlen hat. Es ist wichtig, einen Anwalt zu haben, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Ein guter Anwalt wird in der Lage sein, den Schaden einzuschränken und sicherzustellen, dass mit der Entschädigung nichts Schlechtes passiert.

Offensichtlich hat der Architekt keinen Anspruch darauf, die Pläne zu behalten, da Sie letztendlich der Urheber der Idee sind und der Architekt Ihre Anweisungen lediglich umgesetzt hat. Es ist jedoch fraglich, warum er dennoch Anspruch darauf erhebt. Wie ist der Vertrag hierzu ausgelegt? Habt ihr eine Vereinbarung geschlossen, die das geistige Eigentum des Architekten schützt? Falls nein, dann gibt es hierfür keine gesetzliche Grundlage. Es ist wichtig, dies mit dem Anwalt zu klären, da es ein wichtiger Faktor ist, der Ihre Situation beeinflussen wird.

Ich hatte einen ähnlichen Vorfall mit einem Architekten, der unser Haus gezeichnet hat. Wir haben die Situation allerdings entschärfen können, indem wir den Architekten öffentlich aufforderten, die Situation zu bereinigen. Dadurch haben wir ihn etwas mehr unter Druck gesetzt und er hat schlussendlich auf Forderungen verzichtet, die nicht gerechtfertigt waren. Ich würde empfehlen, dass auch ihr eine ähnliche Strategie verfolgt, indem ihr den Architekten öffentlich herausfordert, wenn ihr der Meinung seid, dass seine Forderungen unbegründet sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ihr immer alle Kommunikation mit dem Architekten schriftlich festhaltet, damit es später keine Missverständnisse gibt. Wenn ihr E-Mails oder Briefe schreibt, bewahrt immer eine Kopie auf, damit ihr im Notfall einen Nachweis habt. Wenn der Architekt euch anruft, sagt höflich, dass ihr lieber schriftlich kommuniziert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich euch mit diesen Tipps helfen konnte. Es ist immer schwierig, in solchen Situationen eine Lösung zu finden, aber mit der richtigen Unterstützung und Strategie ist es möglich.

Viel Glück!

FWinkler

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Lieber Nessio,

ich kann mir vorstellen, dass diese Situation sehr beunruhigend ist.

Als Beweismaterial solltet ihr so viele Dokumente wie möglich sammeln, um eure Forderungen gegen den Architekten zu stützen. Sammelt alles, was mit dem Gebäudebau im Zusammenhang steht, wie schriftliche Vereinbarungen, E-Mails, Briefe, Abrechnungen usw. Dabei könnten auch Fotos der fehlerhaften Konstruktionen hilfreich sein, falls es später um Nachbesserungen geht.

Dein Architekt hatte keine Grundlage das geistige Eigentumre zu beanspruchen, da die Idee des Gebäudes von dir stammt. Solange dies kein Vertragspunkt war, konnte er keine Rechte geltend machen.

Klärt die Angelegenheit schnellstmöglich mit einem Rechtsexperten, damit ihr Klarheit habt, wie es weiter gehen soll.

Viel Glück!

Stephan

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Lieber Nessio,

Bezüglich der geistigen Eigentumsrechte gibt es gefestigte Rechtsprechung vom schweizerischen Bundesgericht und Konkordat der Urheberrechtsgesetze. Grundsätzlich ist der Architekt Urheber der Pläne, es gibt aber Einschränkungen in der Praxis, wenn der Bauherr mehr als 50% zum Konzept beigetragen hat oder wenn der Architekt sich in Widerspruch zum Konzept des Bauherrn stellt.

Dennoch ist dein Architekt in einer sehr starken Position, solange er noch die Urheberrechte für die Pläne besitzt. Ich würde empfehlen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Ein Anwalt kann helfen, mit dem Architekten in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden.

Nicola Padinatos

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