FWinkler Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Grüezi miteinander,ich überlege, eine Ferienwohnung im Tessin zu kaufen und habe mich schon mit dem Verkäufer über den Kaufpreis verständigt. Um die Kaufsabsicht zu bekräftigen, hat der Verkäufer mich gebeten, eine Kaufabsichterklärung zu unterzeichnen und eine geringe Vorauszahlung zu leisten, die beim Kauf berücksichtigt wird. Grundsätzlich stimme ich zu, aber ich mache mir Gedanken über die Gebühren, die mit dem Kauf verbunden sind. Der Verkäufer informierte mich darüber, dass alle amtlichen Gebühren, die mit dem Kauf einer Ferienwohnung im Tessin verbunden sind, vom Käufer zu tragen sind. Diese belaufen sich auf etwa 2% des Kaufpreises, einschliesslich der Eintragungskosten, der Kosten des Notars, der Stempelsteuer auf den Kaufwert des Stockwerkeigentums, der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer auf die Finanzierung usw. Ich möchte wissen, ob diese Regelung gesetzlich vorgeschrieben ist oder ob es möglich ist, mit dem Verkäufer eine Vereinbarung zu treffen, nach der die Kosten geteilt werden?Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Erfahrungen mit dem Kauf von Ferienimmobilien im Tessin.MFGFWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Sehr geehrter FWinkler, Ich möchte in Bezug auf die Frage der Übernahme von Schulden beim Kauf von Immobilien im Kanton Tessin genauer auf Ihre Anfrage eingehen. Normalerweise ist es in dieser Region üblich, dass der Käufer die Schulden übernimmt. Allerdings muss ich anmerken, dass dies nicht immer der Fall sein kann, da die Bedingungen von Immobilienverkäufen von Fall zu Fall variieren können. In meinem eigenen Fall hatte ich mich mit dem Verkäufer darauf geeinigt, die Kosten für die Schulden zu teilen. Ich denke, dass diese Art von Vereinbarung möglicherweise nicht neu ist, aber dennoch gibt es bestimmt viele Leute, die mit dieser Art von Vereinbarung nicht vertraut sind. Um die genauen Bedingungen für den jeweiligen Immobilienkauf zu klären, würde ich Ihnen raten, sich direkt an einen Notar oder Anwalt zu wenden, da diese Experten in solchen Fragen genauer informiert sind. Sie können Ihnen eine klare Antwort auf die Frage der Schuldenübernahme geben und zusätzlich auch alle weiteren Fragen beantworten, die während des Kaufprozesses auftauchen könnten. Dies kann Ihnen helfen, unnötige Verwirrung und Komplikationen auf dem Weg zum Immobilienkauf zu vermeiden. Um das Beispiel etwas genauer zu erläutern, nehmen wir an, dass Sie in Lugano eine Wohnung kaufen möchten. Der Verkäufer gibt Ihnen an, dass der Wert der Wohnung 300.000 Schweizer Franken beträgt und dass es noch Schulden in Höhe von 50.000 Schweizer Franken gibt, die noch nicht abbezahlt sind. Der Verkäufer zeigt sich bereit, die Kosten für die Schulden mit Ihnen zu teilen. In diesem Fall würde der Verkäufer 25.000 Schweizer Franken tragen und Sie als Käufer tragen ebenfalls 25.000 Schweizer Franken. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und empfehle Ihnen, sich bei Bedarf an einen Experten oder eine Expertin in Fragen des Immobilienrechts zu wenden. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo FWinkler,Ich habe vor kurzem eine Ferienwohnung im Tessin gekauft und kann bestätigen, dass die Schulden normalerweise vom Käufer zu tragen sind. Es lohnt sich jedoch, mit dem Verkäufer darüber zu verhandeln, wer die Kosten übernimmt. Normalerweise besteht ein gewisser Verhandlungsspielraum. In meinem Fall haben wir uns auf eine Kostenteilung geeinigt, so dass jeder die Hälfte der Kosten übernimmt.LG,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 29, 2023 Melden Share Geschrieben May 29, 2023 Hallo FWinkler, Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kosten wie Notariats- oder Grundbuchgebühren vom Käufer übernommen werden müssen. Der Verkäufer kann hier nicht viel tun, um dies zu ändern. Es ist jedoch immer möglich, eine Vereinbarung über die Aufteilung der Kosten zu treffen. Etwas, an das Sie möglicherweise auch denken sollten, sind die Erschliessungskosten, wie zum Beispiel die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation oder den Strom. In einigen Fällen muss der Käufer auch für diese Kosten aufkommen. Ich empfehle Ihnen, dies mit dem Verkäufer zu besprechen und entsprechende Vereinbarungen im Kaufvertrag zu treffen. Gruss, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...