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FWinkler

Baumfällung auf unserem Grundstück

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FWinkler hier. Wir haben einen Gärtner beauftragt, unser Grundstück für den Aushub vorzubereiten. Er musste zwei Bäume zurückschneiden und einen dritten fällen. Nachdem er alles fotografiert hatte, bekam er den Auftrag. Heute ist er gekommen, um seinen Job zu erledigen. Nun haben wir jedoch festgestellt, dass ein Baum zu viel gefällt wurde. Der zusätzliche Baum stand sogar auf der Grenze, aber es ist schon seit mehr als drei Jahren erlaubt, dort zu stehen und zu bleiben. Wir sprechen hier von einer jungen Esche, die ungefähr 6 Meter hoch und etwa 10 oder 15 Jahre alt ist.

Wir fragen uns jetzt, ob wir Schadensersatz verlangen können. Können wir das Geld für seine Rechnung auf ein Sperrkonto zahlen, bis er den Schadenersatz geleistet hat? Und wie sieht es mit der Abstandsregelung aus? Können wir einen neuen Baum pflanzen, ohne die Nachbarn um Erlaubnis zu fragen?

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In Bezug auf das Problem mit dem Gärtner, das Sie erwähnt haben, hatte ich ein ähnliches Problem mit einem Bauunternehmer. Auch ich musste meine Rechnung auf ein Sperrkonto legen, bevor ich bezahlt habe. Es ist wichtig, dem Gärtner eine Frist zu setzen, bis zu der er den Schadensersatz zahlen muss. Sprechen Sie ihm deutlich aus, dass Sie andernfalls seine Rechnung auf ein Sperrkonto legen werden. Es empfiehlt sich, eine Aufschlüsselung des Schadensersatzes zu geben. Kostenvoranschläge für das Entfernen des toten Baums sowie die Neuanschaffung eines neuen Baums sollten dabei nicht fehlen.

Falls Sie selbst einen neuen Baum pflanzen möchten und in der Schweiz leben, gibt es hierbei einige Dinge zu beachten. Um sicherzustellen, dass der Baum in Zukunft nicht zu viel Schatten auf das Nachbargrundstück wirft, sollte er in einem Abstand von 2 bis 3 Metern zur Grenze oder so nah wie möglich gepflanzt werden. Sofern der Nachbar jedoch schriftlich zustimmt, können Sie die Abstandsvorschriften ignorieren.

Falls Sie sich nicht sicher sind, welchen Baum Sie pflanzen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Beispiel hierfür wäre ein Säulen-Ahornbaum (Acer platanoides 'Crimson Sentry'). Diese Baumart ist eine gute Wahl, wenn es darum geht, die minimalen Abstandsvorschriften und die vorgegebenen Höhen einzuhalten, die vom Nachbarn akzeptiert wurden. Ein weiterer Vorteil dieses Baumes ist, dass er in den meisten Klimazonen der Schweiz gut wächst. Hierzu sollten Sie sich jedoch vorher noch genauere Informationen einholen.

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Ich habe mich auch oft gefragt, wie ich die Abstandsregeln in der Schweiz befolgen kann, während ich gleichzeitig meinen Baumwunsch erfülle. Letzten Monat habe ich dann endlich einen Spezialisten gefunden, der mir geholfen hat. Er hat mir einen Walnussbaum empfohlen, der nur 4 Meter breit wird, aber 10 Meter hoch werden kann. Laut ihm gibt es verschiedene Arten von Walnussbäumen, die in der Schweiz unterschiedlich gut wachsen und nicht gegen das Gesetz verstossen. Ich möchte mich nur vergewissern, dass ich keinen weiteren Fehler mache. Finden Sie es in Ordnung, einen Walnussbaum als Ersatz zu verwenden?

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Ich denke, es ist möglicherweise besser, ein Gespräch mit dem Baumschutzbeauftragten Ihrer Gemeinde zu führen oder die urbane Grünfläche der Gemeinde zu konsultieren, um zu klären, welche Arten von Bäumen besser in Ihrer Gegend geeignet sind. Einige Bäume wachsen in bestimmten Gebieten nicht gut, weshalb es wichtig ist, sicherzustellen, dass man die richtige Art von Baum wählt. Sie könnten auch zu einer örtlichen Gärtnerei gehen und sich von jemandem beraten lassen, der sich mit der Pflege von Bäumen auskennt. Die meisten Baumschulen können Ihnen wertvolle Hinweise über die besten Sorten geben, um Schäden an Ihren Eigenschaften und den Eigenschaften Ihrer Nachbarn zu vermeiden.

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