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nicola_padinatos

Rechtliche Fragen zu einer Immobilienzahlung

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Hallo zusammen,

Ich wollte ein Mehrfamilienhaus (MFH) kaufen. Nachdem der ausländische Verkäufer mir eine Kaufaussage statt einem Kaufvertrag gesendet hat, musste ich 10'000 CHF als "Reservierung" zahlen. Mir ist bewusst, dass dies kein notariell beurkundeter Reservierungsvertrag ist. Nun habe ich erfahren, dass der Verkäufer einen Kaufvertragsentwurf beim Notar ohne meines Wissens machen hat lassen. Meine Bank hat diesen Entwurf ebenfalls erhalten und den Preis als zu hoch angesehen, da die Ufermauer ersetzt werden muss, was zusätzliche Kosten von mindestens 50'000 CHF verursachen würde. Ich frage mich, ob ich mein Geld zurückfordern kann. In der Kaufaussage stand nichts davon, dass das Geld nicht erstattet wird, wenn ich das Haus nicht kaufe. Es stand lediglich "dieses Geld wird dem Kaufpreis angerechnet und für den Notariatsvertragsentwurf verwendet". Wie sollte ich damit umgehen?

Nicola Padinatos

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Hallo Nicola,

Ich war sehr bestürzt zu hören, dass Sie sich in einer solchen Situation befinden. Niemand sollte in der Lage sein, Geld zu nehmen, ohne es wieder zurückzugeben, wenn es keine klare Vereinbarung darüber gibt.

Es gibt mehrere Optionen, die Sie ausprobieren können, um das Geld zurückzufordern. Zunächst sollten Sie versuchen, den Verkäufer direkt anzusprechen und höflich darauf hinweisen, dass es keine schriftliche Vereinbarung gab, das Geld nicht zurückzuerstatten. Vielleicht ist es nur ein Missverständnis und der Verkäufer wird das Geld ohne weitere Diskussionen zurückgeben.

Falls der Verkäufer jedoch uneinsichtig ist und das Geld nicht zurückerstattet, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, den rechtlichen Weg zu finden, um das Geld zurückzufordern.

Es kann auch hilfreich sein, sich über Ihre Rechte als Käufer zu informieren. In vielen Ländern gibt es Käufergesetze, die Verbraucher vor betrügerischen Praktiken schützen.

Ein Beispiel dafür ist das Widerrufsrecht. In einigen Ländern haben Verbraucher das Recht, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen und das Geld zurückzufordern. Dies gilt für den Kauf von Waren und Dienstleistungen, aber auch für den Kauf von Immobilien.

Ein weiteres Beispiel ist die Gewährleistung. In vielen Ländern müssen Verkäufer garantieren, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen ein bestimmtes Mass an Qualität und Nutzen haben. Wenn das Produkt oder die Dienstleistung nicht den zugesagten Standards entspricht, können die Verbraucher eine Rückerstattung oder Reparatur verlangen.

Letztendlich liegt es an Ihnen, zu entscheiden, wie Sie vorgehen möchten. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen. Sie haben das Recht auf Ihr Geld, und es gibt Gesetze, die Sie schützen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Swiss.Stephan

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Lieber Nicola,

Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihn freundlich aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass Sie genau gesehen haben, dass der eingezahlte Betrag als "Reservierung" markiert wurde. In der Kaufaussage steht auch nichts über die Bedingungen, unter denen das Geld nicht erstattet wird, wenn der Kauf nicht zustande kommt.

Aufgrund der Tatsache, dass kein notariell beurkundeter Reservierungsvertrag besteht, haben Sie das Recht, eine Erstattung zu verlangen. Eine andere Möglichkeit wäre auch der Hinweis auf die negativen Auswirkungen auf den Ruf des Verkäufers, wenn er nicht auf Ihre berechtigte Forderung eingeht.

Nessio

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Hallo Nicola,

Ich hatte ein ähnliches Problem. Ich hatte eine Anzahlung für eine Wohnung geleistet, dann aber herausgefunden, dass es ein Problem mit der Baubewilligung gab. Der Verkäufer hat mir das Geld zurückerstattet, aber ich musste mehrere Wochen lang hartnäckig sein und gegebenenfalls Drohungen mit rechtlichen Schritten aussprechen. Daher ist meine Empfehlung, dass Sie den Verkäufer bitten, Ihnen das Geld auf Ihr Konto zurückzuzahlen, und ihm eine Frist von beispielsweise einer Woche setzen. Wenn er sich bis dahin nicht meldet oder das Geld nicht zurückzahlt, sollten Sie sich möglicherweise an einen Anwalt wenden.

FWinkler

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