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nicola_padinatos

Steuerliche Absetzung für Reparaturkosten vor Vermietung

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Hallo zusammen,

ich stehe vor demselben Problem und habe etwas recherchiert. Zur steuerlichen Geltendmachung der Renovierungskosten beim Hausverkauf gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können die Kosten in die Herstellungskosten für das Haus einbeziehen und das Haus später mit Gewinn verkaufen. Der Nachteil dabei ist, dass Sie erst bei Verkauf die Steuervorteile erhalten.
  • Sie können den Betrag in die laufenden Kosten einbeziehen, was sich auf die Mieteinnahmen und damit auf Ihre Einkommenssteuer auswirkt.
  • Sie können einen Betrag in der Steuererklärung für das Jahr angeben, in dem Sie das Haus verkaufen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse,

Nicola

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Guten Tag Nicola,

Vielen Dank für die Informationen, die du mir gegeben hast. Deine Hilfe war sehr hilfreich. Du bist dir unsicher, ob du die Kosten in die laufenden Kosten einbeziehen oder den Betrag in der Steuererklärung angeben solltest und möchtest wissen, was der Unterschied ist. Hier sind ein paar Informationen, die dir helfen werden, diese Entscheidung zu treffen.

Zunächst einmal, laufende Kosten sind die laufenden Ausgaben, die du für dein Unternehmen oder deine Aktivitäten tätigst. Hierzu gehören beispielsweise die Miete, Strom und Wasser, die du jeden Monat bezahlen musst. Solche Kosten sollten in die laufenden Kosten einbezogen werden, da sie direkt mit deinem Geschäftsbetrieb zusammenhängen und somit beim Ausfüllen der Steuererklärung eine wichtige Rolle spielen.

Auf der anderen Seite, wenn du Ausgaben hast, die nicht direkt mit deinem Geschäftsbetrieb zusammenhängen, solltest du sie in der Steuererklärung angeben. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für Schulungen und Weiterbildungen, die du in deinem Beruf getätigt hast oder für die Anschaffung eines neuen Laptops oder Smartphones.

Wenn du unsicher bist, ob du eine Ausgabe als laufende Kosten einbeziehen oder in der Steuererklärung angeben solltest, solltest du dir einige Fragen stellen:

  • Handelt es sich um eine regelmässige Ausgabe, die du jeden Monat hast?
  • Handelt es sich um eine Ausgabe, die direkt mit deinem Geschäftsbetrieb zusammenhängt?
  • Wird diese Ausgabe von den Steuerbehörden als Betriebsausgabe anerkannt?

Wenn du diese Fragen mit Ja beantworten kannst, dann solltest du die Ausgabe in die laufenden Kosten einbeziehen. Da sie direkt mit deinem Geschäftsbetrieb zusammenhängt, ist es wichtig, dass du sie in der Steuererklärung angibst.

Wenn du eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten musst, dann solltest du die Ausgabe in der Steuererklärung angeben. Da sie nicht direkt mit deinem Geschäftsbetrieb zusammenhängt, wird sie nicht als laufende Kosten angesehen.

Beachte jedoch, dass hier keine Garantie besteht, dass die Steuerbehörden alle Ausgaben anerkennen, die du in der Steuererklärung angegeben hast. Es ist daher immer ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, der dir helfen kann, deine Steuererklärung ordnungsgemäss auszufüllen.

Ich hoffe, diese Informationen konnten dir helfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüsse,
FWinkler

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Hi FWinkler,


wenn Sie die Kosten in die laufenden Kosten einbeziehen, ist der Steuervorteil geringer als wenn Sie den Betrag in der Steuererklärung angeben. Sie können jedoch auch eine Kombination aus beiden wählen, um den Steuervorteil zu maximieren. Ich kann Ihnen ein Beispiel geben:


  • Wenn die monatliche Miete CHF 1500 beträgt und die Reparaturkosten CHF 10000 betragen, können Sie die Kosten über einen Zeitraum von ca. 7 Monaten abschreiben. Dadurch reduziert sich die Einkommenssteuer, die Sie auf die Mieteinnahmen zahlen.

  • Sie können auch einen Betrag in der Steuererklärung angeben, um den Steuervorteil weiter zu erhöhen.

Ich hoffe, das hilft weiter. Beste Grüsse,
Swiss.Stephan

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Hallo zusammen,


ich habe eine interessante Diskussion rund um dieses Thema gefunden. Es geht um die Behandlung der Vorsteuer, wenn Reparaturen vor der Vermietung stattfinden. Es scheint, dass die Vorsteuer nicht in voller Höhe geltend gemacht werden kann, sondern nur zum Teil erstattungsfähig ist. Gibt es hierzu weitere Informationen oder Erfahrungen?


Beste Grüsse,
Nessio

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