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Swiss.Stephan

PK Vorbezug: Auswirkungen bei Vermietung

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Hallo zusammen,

Ich habe vor einiger Zeit eine Wohnung gekauft und einen Teil über den PK Vorbezug finanziert. Nun überlege ich, die Wohnung zu vermieten, da ich aus verschiedenen Gründen umziehen muss. Da der PK Vorbezug nur bei selbst genutztem Wohneigentum möglich ist, mache ich mir Gedanken über die Auswirkungen einer Vermietung.

Kann mir jemand Auskunft darüber geben, was in meinem Fall passiert und welche Fristen ich zu beachten habe? Was würde geschehen, wenn ich einfach nicht mehr einzahle? Ich möchte die Wohnung nämlich nicht verkaufen.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

Wenn du einen PK Vorbezug machst, um eine Immobilie zu kaufen, solltest du beachten, dass du die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst nutzen musst. Solltest du innerhalb dieser Frist umziehen und die Wohnung vermieten, musst du damit rechnen, dass du die Steuervergünstigungen verlierst und das Geld, das du als Vorbezug bekommen hast, zurückzahlen musst.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass du die Rückzahlung in Raten vereinbarst und eine angemessene Frist dafür erhältst. Das kann für dich hilfreich sein, wenn du nicht in der Lage bist, den gesamten Betrag auf einmal zurückzuzahlen.

Es gibt auch spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn du die Immobilie vor dem Ablauf der fünf Jahre verkaufen oder vermieten möchtest. Wenn du innerhalb des ersten Jahres verkaufst oder vermietest, ist es üblich, dass die Pensionskasse den Betrag vom Verkaufserlös einbehält, der dem Vorbezug entspricht.

Wenn du die Immobilie in den folgenden Jahren, aber noch innerhalb der fünf Jahre verkaufst oder vermietest, musst du möglicherweise den Vorbezugsbetrag in einer Einmalzahlung zurückzahlen. Es ist daher wichtig, die genauen Regelungen deiner Pensionskasse zu beachten, um nach Überschreiten der fünf Jahresfrist keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du hast einen PK Vorbezug gemacht und eine Wohnung gekauft, die du nun selbst nutzt. Nach vier Jahren entscheidest du, dass du umziehen möchtest und die Wohnung vermieten möchtest. Du solltest dann damit rechnen, dass du den Vorbezugsbetrag zurückzahlen musst, wenn du die Wohnung vermietest. In diesem Fall ist es empfehlenswert, dass du dich mit deiner Pensionskasse in Verbindung setzt, um eine Ratenzahlung und eine angemessene Frist zu vereinbaren.

Es ist also wichtig, dass du alle Regelungen und Bedingungen gründlich prüfst und verstehst, bevor du einen PK Vorbezug machst.

Viele Grüsse,
Nessio

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Hallo Swiss.Stephan,

Ich kann dir nur empfehlen, mit deiner Pensionskasse direkt Kontakt aufzunehmen, da die Regelungen bezüglich der Rückzahlung des PK Vorbezugs von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können. Je nachdem wie lange du den Vorbezug schon benutzt hast und wie viel Zeit noch bis zur Rückzahlung läuft, wird dir deine PK unterschiedliche Möglichkeiten für eine Rückzahlung anbieten.

Beste Grüsse,
FWinkler

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Guten Tag Stephan,

Etwas, das hier noch nicht erwähnt wurde: Wenn du deine Wohnung vermieten möchtest, musst du darauf achten, dass die zusätzlichen Mieteinnahmen ordnungsgemäss versteuert werden. In deinem Fall sollten auch die Zinsen oder Dividenden, die du für die Finanzierung des PK Vorbezugs erhältst, in deiner Steuererklärung aufgeführt werden. Das sind wichtige Details, die du im Auge behalten solltest.

Schöne Grüsse, Nicola

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